| # taz.de -- Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD ist extremistischer Verdac… | |
| > Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre | |
| > Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht | |
| > vorgesehen. | |
| Bild: Die AfD ist extremistisch und sie ist ihre Fratze mit weiß-brauner Weste | |
| Freiburg taz | Die Einstufung der AfD als extremistischer „Verdachtsfall“ | |
| ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte jetzt den | |
| Antrag der AfD auf Durchführung einer Revision ab. An anderer Stelle geht | |
| es aber längst um die Frage, ob die AfD sogar „gesichert | |
| rechtsextremistisch“ ist. | |
| Das Bundesamt für Verfassungsschutz [1][hat im März 2022 die AfD zum | |
| rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt]. Dagegen klagte der | |
| AfD-Bundesverband – allerdings durchgehend ohne Erfolg. Die Einstufung | |
| wurde sowohl vom Verwaltungsgericht (VG) Köln als auch vom | |
| Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigt. | |
| Das OVG Münster erklärte im Mai 2024, es gebe Anhaltspunkte, dass sich die | |
| Politik der AfD gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und das | |
| Demokratieprinzip richte. So wollten maßgebliche Teile der Partei den | |
| Deutschen mit Migrationshintergrund „nur einen rechtlich abgewerteten | |
| Status zuerkennen“. | |
| Da das OVG keine Revision zuließ, legte die AfD eine | |
| Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der 369-seitige Schriftsatz enthielt 18 | |
| Grundsatzrügen, 8 Divergenzrügen (wegen angeblicher Abweichung von | |
| bisheriger Rechtsprechung) und monierte 25 vermeintliche Verfahrensfehler. | |
| ## Beschwerde abgelehnt | |
| So erinnerten die AfD-Anwälte an das sogenannte Parteienprivileg. Danach | |
| darf eine Partei nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, | |
| bis dahin seien keine behördlichen Maßnahmen gegen eine Partei möglich. Die | |
| öffentliche Bekanntgabe einer Einstufung als Verdachtsfall verstoße gegen | |
| das Parteienprivileg, argumentierte die AfD. | |
| Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die AfD-Beschwerde nun aber in vollem | |
| Umfang ab. Der Beschluss stammt schon vom 20. Mai, wurde vom Gericht aber | |
| erst am Dienstagabend bekannt gemacht, und auch das nur im Ergebnis. Die | |
| rund 80-seitige Begründung will das Gericht – trotz der zweimonatigen | |
| Vorbereitungszeit – erst in einigen Tagen veröffentlichen. Sicher ist aber | |
| jetzt schon: Es wird keine Revision geben, das Urteil des OVG Münster ist | |
| damit rechtskräftig. | |
| Die AfD prüft noch eine Verfassungsbeschwerde und wird diese vermutlich | |
| auch einlegen. So kann die AfD weiterhin darauf verweisen, dass das | |
| Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Erfolgschancen in | |
| Karlsruhe dürften jedoch gering sein. So hat das Bundesverfassungsgericht | |
| schon mehrfach entschieden, dass die Beobachtung und Stigmatisierung einer | |
| Partei nicht gegen das Parteienprivileg verstößt. | |
| Das öffentliche Interesse gilt aber längst einem anderen Rechtsstreit. Im | |
| Mai dieses Jahres hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zur | |
| „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt. Nachdem die AfD | |
| dagegen postwendend beim Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, [2][setzte | |
| das Bundesamt die Einstufung aus und gab eine „Stillhaltezusage“] bis zur | |
| Entscheidung des VG Köln. Wann das VG Köln – zunächst im Eilverfahren – | |
| entscheidet, ist noch nicht absehbar. | |
| 23 Jul 2025 | |
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| [1] /AfD-nach-Urteil-zu-Einstufung/!5836659 | |
| [2] /Hochstufung-der-Afd-vorlaeufig-ausgesetzt/!6086868 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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