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# taz.de -- Hochstufung der Afd vorläufig ausgesetzt: Vorerst nicht mehr „ge…
> Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert
> rechtsextremistische Bestrebung“ bis zu einer Gerichtsentscheidung
> zurückgenommen.
Bild: Extremistisch oder nicht? Der Verfassungsschutz geht nach wie vor davon a…
Freiburg taz | Die AfD wird vom Verfassungsschutz bis auf Weiteres nicht
mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ behandelt und
bezeichnet. Eine entsprechende „Stillhaltezusage“ gab das BfV an diesem
Donnerstag gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln ab. Es kam damit wohl
einem Beschluss des Gerichts zuvor.
Erst vorige Woche, am 2. Mai, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
bekanntgegeben, dass die AfD-Bundespartei nunmehr als „gesichert
rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Die damalige Innenministerin Nancy
Faeser (SPD) hatte hierzu grünes Licht gegeben, es war eine ihrer letzten
Amtshandlungen.
Schon am Montag, [1][drei Tage später, klagte die AfD beim
Verwaltungsgericht (VG) Köln gegen diese Hochstufung]. Die Klage war
verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und auf einen
sogenannten Hängebeschluss. Bei einem derartigen Beschluss würde eine
staatliche Maßnahme ohne jede inhaltliche Prüfung aufgrund einer reinen
Folgenabwägung ausgesetzt. Aufgrund früherer Praxis galt es als gut
möglich, dass das VG Köln eine Aussetzung der AfD-Hochstufung anordnen
wird.
Dem kam das Bundesamt für Verfassungsschutz nun mit seiner Stillhaltezusage
zuvor. Es erklärte, dass es die AfD bis zur Entscheidung über den
Eil-Antrag der AfD wieder als Verdachtsfall behandeln und bezeichnen wird.
Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung der AfD hat das Bundesamt von
seiner Webseite gelöscht.
## Bewertung der AfD immer noch gerechtfertigt
Das Amt betonte gegenüber dem Gericht zwar, dass es die Neubewertung der
AfD immer noch für „gerechtfertigt“ hält und dass es „ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht“ handele. Dennoch ist diese Maßnahme für die AfD
natürlich günstig. In den kommenden Monaten ist die Lage also wieder wie
vor der Hochstufung.
Dieser Rückzieher dürfte auch den politischen und medialen Umgang mit der
AfD beeinflussen. So ist nun wohl nicht mehr möglich, unter Berufung auf
die Hochstufung durch den Verfassungsschutz AfD-Politiker von
Delegationsreisen auszuladen, wie im hessischen Landtag gerade geschehen.
In der politischen Debatte kann man sich auch nicht mehr einfach auf den
Verfassungsschutz berufen, wenn man die AfD als „extremistische Partei“
bezeichnet. Dies ist nun eine private Meinungsäußerung, die aber wohl
zulässig bleibt, weil es ja genügend Indizien hierfür gibt.
## Überwachung AfD geht weiter
Die Aussetzung der Hochstufung wird allerdings kaum Auswirkungen auf die
Überwachung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln haben. Die
Überwachung von Telefonen und das Anwerben von Spitzeln ist auch bei einem
extremistischen „Verdachtsfall“ möglich.
Auch für mögliche [2][Berufsverbote gegen AfD-Funktionär:innen im
öffentlichen Dienst] dürfte die Aussetzung keine große Bedeutung haben.
Wahrscheinlich hätten Bund, Länder und Kommunen ohnehin erst mit der
Entlassung von AfD-Kadern begonnen, wenn die Einstufung der Partei als
„gesichert rechtsextremistisch“ nach mehrjährigen Gerichtsverfahren
rechtskräftig geworden wäre.
Die Stillhaltezusage entlastet aber nicht zuletzt die Kölner Richter:innen.
Diese sind bis zu ihrer Entscheidung über den AfD-Eilantrag nun deutlich
weniger unter Zeitdruck, weil die Belastung für die AfD ja zunächst
entfallen ist. Das heißt zum Beispiel, dass beiden Seiten großzügigere
Fristen für ihre Schriftsätze gegeben werden können. Dies ist wichtig, da
es ja auch um die Bewertung des 1108 Seiten dicken BfV-Gutachtens zu den
extremistischen Tendenzen der AfD geht.
Es ist auch gut möglich, dass sich das Gericht noch mehr Zeit nimmt und die
Unterlagen nicht erst oberflächlich prüft, wie dies im Eilverfahren üblich
ist, sondern gleich die gründliche Prüfung im Hauptsacheverfahren vornimmt.
Eine Entscheidung des VG Köln über die Einstufung der AfD-Bundespartei als
„gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ könnte dann erst gegen Ende
dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres fallen.
Nach Informationen der taz ist die Abgabe der Stillhaltezusage nicht auf
Druck des neuen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) erfolgt, sondern
vom BfV aufgrund eigener regelmäßiger Praxis vorgenommen worden. Es habe
auch früher bereits derartige Stillhaltezusagen gegeben. Vermutlich hätte
der Verfassungsschutz auch eine derartige Zusage für richtig gehalten, wenn
Nancy Faeser Innenministerin geblieben wäre.
8 May 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen – bis zur
gerichtlichen Entscheidung.
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