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# taz.de -- Klage gegen Einstufung: AfD hofft auf Hängebeschluss
> Das Verwaltungsgericht Köln wird eventuell schon in Kürze die Hochstufung
> der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen – bis zur
> gerichtlichen Entscheidung.
Bild: Die AfD-Parteivorstitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel am Montag im …
FREIBURG taz | Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische
Bestrebung“ könnte schon in einigen Tagen vorläufig ausgesetzt werden –
entweder durch eine Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichts Köln oder
durch eine Stillhaltezusage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Ein
entsprechender Antrag [1][der AfD] hat gute Erfolgsaussichten.
Vor wenigen Tagen hat das BfV die AfD-Bundespartei vom „Verdachtsfall“
[2][zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft].
Begründet wurde dies mit dem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff der
AfD, der zur Abwertung eingebürgerter Deutscher führe. Außerdem mache die
AfD Muslime und Ausländer verächtlich.
Am Montag hat die AfD gegen die Einstufung und ihre Bekanntgabe [3][Klage
beim Verwaltungsgericht Köln erhoben]. Die Einstufung sei „offensichtlich
rechtswidrig“. Der Vorwurf eines verfassungswidrigen Volksbegriffes sei
„völlig abwegig“. Auch das Grundgesetz unterscheide zwischen
Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit, etwa bei Spätaussiedlern.
Außerdem habe die AfD schon 2021 erklärt, dass es für sie keine
Staatsbürger erster und zweiter Klasse gebe.
Die AfD wehrt sich auch gegen die Annahme, sie sei ausländer- oder
islamfeindlich. Kritische Äußerungen gegen kriminelle Ausländer bezögen
sich nicht auf alle Migranten, kritische Äußerungen über den Islam beträfen
nicht alle Muslime, so der AfD-Schriftsatz. Die Äußerung „Der Islam gehört
egal in welcher Form nicht zu Deutschland“ stamme vom neuen Innenminister
Alexander Dobrindt (CSU).
## Aussetzung wahrscheinlich
Die AfD-Klage umfasst zwar 195 Seiten, befasst sich aber nur mit der dürren
Pressemitteilung des Verfassungsschutzes von voriger Woche. Das geheime
1.100-seitige BfV-Gutachten liegt der AfD noch nicht vor. In diesem
Gutachten versucht die Behörde, mit vielen radikalen Äußerungen von
AfD-Funktionären zu belegen, dass die offiziellen AfD-Positionen nur
Fassade sind.
Beim VG Köln hat der Verfassungsschutz die Beweislast für seine Einordnung
der AfD. Er muss dort also das Gutachten vorlegen, wenn er seine Einstufung
verteidigen will. Dann kann auch die AfD zu jeder aufgelisteten Äußerung
Stellung nehmen. In der Folge werden Schriftsätze mit hunderten bis
tausenden Seiten gewechselt werden. Bis zu einem ersten Urteil dürfte es
ein bis zwei Jahre dauern.
Die AfD hat daher auch einen Eilantrag gestellt, die Einstufung bis zur
Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Im Eilverfahren werden die
Vorwürfe nur oberflächlich geprüft. Angesichts des Materialumfangs würde
aber auch das mehrere Monate dauern.
Deshalb hat die AfD auch noch eine Zwischenverfügung des Gerichts
beantragt, einen sogenannten Hängebeschluss. Wenn das VG dem Antrag folgt,
müsste der Verfassungsschutz bis zur Eil-Entscheidung die Einstufung der
AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen. Dafür spricht laut
AfD-Antrag, dass der Verfassungsschutz die AfD auch als „Verdachtsfall“
weiter überwachen kann. Dagegen werde die AfD durch die Hochstufung
„existenziell“ bedroht, weil ein „massiver“ Mitgliederschwund drohe.
Als die AfD 2021 zum „Verdachtsfall“ erklärt wurde, erließ das
Verwaltungsgericht Köln einen derartigen Hängebeschluss. Die Einstufung war
daraufhin rund ein Jahr lang ausgesetzt, bis sie vom VG gründlich geprüft
worden war. Damals wie heute ist Michael Huschens Vorsitzender der
zuständigen VG-Kammer.
Das Bundesamt könnte einem Hängebeschluss aber entgehen – indem es
freiwillig eine Stillhaltezusage abgibt, das heißt: indem es die
Hochstufung der AfD selbst vorläufig zurücknimmt und die entsprechende
Meldung von seiner Webseite löscht. Das VG gab dem Bundesamt bis Freitag
Zeit, sich zu äußern. Ab diesem Dienstag könnte auch der neue
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dem Bundesamt entsprechende
Weisungen geben.
6 May 2025
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## AUTOREN
Christian Rath
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