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# taz.de -- Einstufung als „gesichert rechtsextrem“: Neues Gutachten in Arb…
> Der Verfassungsschutz erstellt ein neues Gutachten zur AfD. Demnach soll
> die gesamte Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden.
Bild: Verfasssungsschutzpräsident Haldenwang und seine Truppe arbeiten an eine…
München afp | Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen
der Süddeutschen Zeitung (SZ) daran, die gesamte AfD als „gesichert
extremistische Bestrebung“ einzustufen. Dies ergebe sich aus internen
E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung am
Sonntagabend.
Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des
Rechtsextremismus geführt. Doch sitzt laut SZ ein Team des Bundesamts schon
seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Lediglich aus
Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung
klagt, wollen die Beamten noch etwas warten.
Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes [1][zur Radikalität
der AfD stammt vom Frühjahr 2021]. Seit spätestens März 2023 ist laut
„Süddeutscher Zeitung“ in internen E-Mails des Bundesamts von einem
„AfD-Folgegutachten 2023“ die Rede, an dem gearbeitet werde. Im vergangenen
April kursierte demnach in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung.
Das Dokument listet die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an
Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthält unter der
Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ aber auch einen neuen
Punkt: „Verhältnis zu Russland“.
Eigentlich sah der Zeitplan vor, dass die Verfassungsschützer ihr neues
Gutachten schon fertig haben sollten. Eine entsprechende interne Absprache
wurde nach Informationen der SZ im vergangenen Mai von
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen
Stellvertreter Sinan Selen abgesegnet.
## Berufungsurteil zu „Verdachtsfall“ steht aus
Im Bundesamt ist ein eigenes „Koordinierungsteam“ mit der Bearbeitung der
AfD befasst. Unter Haldenwang ist die entsprechende Abteilung für
Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren stark vergrößert worden.
Im Dezember 2023 hätte demnach alles fertig sein sollen. Nur die Justiz hat
diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster,
[2][das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren
„Verdachtsfall“-Status entscheiden muss], hat seine Verhandlung in der
Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.
In internen Verfassungsschutz-Mails heißt es dazu laut Süddeutscher
Zeitung, die zu erwartenden „Erwägungen“ des Gerichts sollten im neuen
AfD-Gutachten noch „möglichst berücksichtigt werden“. Der Verfassungsschu…
will dem laut SZ noch reagieren können, falls das Gericht unerwartete, neue
Fragen hat. Falls aber alles dabei bleibt, dass die Justiz – so wie schon
in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022 –
dem Verfassungsschutz grundsätzlich beipflichtet, würde dem neuen Gutachten
nichts im Wege stehen.
Auf Anfrage der SZ teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am
Sonntag mit: „Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV
grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der
Sachverhalt zutrifft oder nicht.“
Wenn das Bundesamt in der Vergangenheit ein umfangreiches neues Gutachten
zur AfD oder einer von deren Gliederungen vorlegte, dann um eine veränderte
Einstufung zu verkünden. 2019 war es die erstmalige Einstufung der AfD als
„Prüffall“ auf Rechtsextremismus, 2020 [3][die Hochstufung des stramm
rechten Flügels der Partei zur „gesichert extremistischen Bestrebung“],
2021 die Hochstufung der Gesamtpartei zum „Verdachtsfall“, 2023 die
Hochstufung der Jungen Alternativen zur „gesichert extremistischen
Bestrebung“.
26 Feb 2024
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