| # taz.de -- AfD als Verdachtsfall: Neuer Eilantrag wegen Haldenwang | |
| > Noch wird geprüft, ob die AfD Extremismus-Verdachtsfall ist. Wegen des | |
| > Verfassungsschutzpräsidenten hat die Partei nun einen neuen Antrag | |
| > gestellt. | |
| Bild: Solange das Verfahren läuft, dürfen sie vom Verfassungsschutz als Verda… | |
| Freiburg taz | Die [1][AfD] hat am 11. Juli 2023 einen neuen Eilantrag | |
| gestellt, mit dem sie wieder erreichen will, dass der Verfassungsschutz die | |
| AfD nicht als Verdachtsfall bezeichnen darf. Nach taz-Informationen beruft | |
| sich die AfD darauf, dass BfV-Präsident Thomas Haldenwang inzwischen offen | |
| eingeräumt habe, dass er seine Aufgabe darin sieht, die Umfragewerte der | |
| AfD zu senken. Dies zeige, dass er politisch agiere und das Amt seine | |
| Kompetenzen überschreite. | |
| Tatsächlich hat Haldenwang am 20. Juni 2023 nach der Vorstellung des | |
| aktuellen Verfassungsschutzberichts im heute-Journal gesagt, „Nicht allein | |
| der verfassungsschutz ist zuständig dafür, die Umfragewerte der AfD zu | |
| senken, aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker | |
| wachrütteln.“ | |
| Der Hintergrund des neuen Eilantrags ist komplex: Im Januar 2021 wurde | |
| bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigte, die AfD | |
| als „Verdachtsfall“ einer extremistischen Bestrebung einzustufen. Dagegen | |
| klagte die AfD auf Unterlassung. Zugleich stellte die AfD schon damals | |
| einen ersten Eilantrag, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache | |
| nicht als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden darf. Dieser Eilantrag hatte | |
| teilweise Erfolg. Am 5. März 2021 entschied das Verwaltungsgericht (VG) | |
| Köln in einem so genannten Hängebeschluss, dass die AfD bis zur | |
| Entscheidung über den Eilantrag nicht als Verdachtsfall bezeichnet werden | |
| darf. | |
| Allerdings entschied das VG Köln dann am 8. März 2022, dass die Einstufung | |
| der AfD als Verdachtsfall rechtmäßig ist. Zwei Tage später lehnte das VG | |
| auch den parallelen Eilantrag der AfD ab. Seitdem kann die AfD vom | |
| Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich als Verdachtsfall bezeichnet | |
| werden. | |
| ## Urteil noch nicht rechtskräftig | |
| Das Kölner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat | |
| dagegen Berufung eingelegt. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) | |
| Münster. Auf den Ausgang dieses Verfahrens warten AfD, Verfassungsschutz | |
| und die anderen Parteien mit großer Spannung. | |
| Allerdings lässt dieses Berufungsurteil noch lange auf sich warten. Das OVG | |
| will noch keinen Termin für ein Urteil nennen. Die Berufungsbegründung der | |
| AfD war erst Ende 2022 eingegangen, nachdem die entsprechende Frist auf | |
| Antrag der Partei verlängert wurde. Erst im Juli 2023 war die Erwiderung | |
| des Bundesamts fertig. Nun hat die AfD wieder Zeit bis September, um zu | |
| antworten. Anschließend will der zuständige OVG-Senat mit der „vertieften | |
| Bearbeitung“ beginnen, teilte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Nachfrage | |
| der taz mit. „Die Gerichtsakten umfassen derzeit cirka 10.000 Seiten“, so | |
| Dahme, „Hinzu kommen mehrere hundert Beiakten, die im | |
| Oberverwaltungsgericht einen ganzen Raum füllen.“ | |
| Solange das Verfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als | |
| „Verdachtsfall“ bezeichnen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. | |
| Die AfD hatte auch die Ablehnung des ursprünglichen Eilantrags durch das VG | |
| Köln nicht angegriffen, sondern rechtskräftig werden lassen. | |
| ## Endgültige Entscheidung wohl erst nächstes Jahr | |
| Nun, nach Haldenwangs neuen Äußerungen versucht es die AfD also erneut. Das | |
| OVG will sich mit diesem neuen Eilantrag direkt befassen und vielleicht | |
| noch im August eine Entscheidung treffen. | |
| Das Gericht hat im wesentlichen drei Möglichkeiten: Es kann Haldenwangs | |
| Äußerung für zulässig halten, dann ist der AfD-Eil-Antrag abgelehnt. Oder | |
| es hält Haldenwangs Äußerung zwar für unzulässig, aber für irrelevant für | |
| die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, auch dann wäre der AfD-Antrag | |
| abgelehnt. Erfolg hätte der AfD-Antrag nur, wenn die Richter den Schluss | |
| der AfD mitvollziehen, dass der Verfassungsschutz als parteipolitisches | |
| Instrument enttarnt wurde. Das ist eher unwahrscheinlich. | |
| Umso wichtiger ist die Entscheidung des OVGs in der Hauptsache, mit der | |
| aber wohl erst 2024 zu rechnen ist. Da die AfD eine Unterlassung der | |
| Einstufung beantragt hat, kommt es bei der Entscheidung über das Wesen der | |
| AfD auf den Zeitpunkt des Urteils an. Oder anders gesagt: [2][Jede weitere | |
| Radikalisierung] schadet der Partei im Berufungsverfahren und macht die | |
| Einstufung als Verdachtsfall nachvollziehbarer. | |
| 10 Aug 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schwerpunkt-AfD/!t5495296 | |
| [2] /AfD-Strategie/!5952546 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Rechtsextremismus | |
| Verfassungsschutz | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Alice Weidel | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Streit um Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Eilantrag ab | |
| Immer wieder hatte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang zuletzt die AfD | |
| kritisiert. Die Partei ging dagegen juristisch vor – und scheitert. | |
| Landtagswahlkampf in Hessen: Adressen von AfDlern veröffentlicht | |
| Im Netz sind persönliche Informationen über alle AfD-Kandidat*innen der | |
| Landtagswahl in Hessen aufgetaucht. Dazu bekannt hat sich eine | |
| Antifa-Gruppe. | |
| AfD-Strategie: Innen extrem, außen weichgespült | |
| Beim AfD-Europa-Parteitag setzen sich die Extremisten durch. Doch bei Dexit | |
| und Nato-Austritt bleibt die Partei unverbindlich – mit Kalkül. | |
| AfD-Parteitag in Magdeburg: Keine Alternative für Europa | |
| Sechs Tage lang hat die extrem rechte Partei getagt. Dabei will sie das | |
| EU-Parlament abschaffen, die Europäische Union eigentlich auch. |