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# taz.de -- Naturschutz für Wiesen: Sieg für Schmetterlinge vor Europäischem…
> Deutschland habe Wiesen mit vielen Tier- und Pflanzenarten ungenügend
> geschützt, so der EuGH. Naturschutzregeln für Bauern müssten verbindlich
> sein.
Bild: Solche Landschaften will die EU geschützt wissen: Blühende Bergwiese im…
Berlin taz | Der [1][Europäische Gerichtshof] (EuGH) hat Deutschland
verurteilt, weil es zu wenig zum Erhalt artenreicher Mähwiesen in
Schutzgebieten getan habe. Die klagende EU-Kommission habe signifikante
Flächenverluste bei den Mähwiesen im Flachland und in den Bergen „in einer
erheblichen Anzahl“ von Gebieten des Natura-2000-Netzes nachgewiesen, heißt
es in der am Donnerstag veröffentlichten [2][Entscheidung].
Die Bundesrepublik verstieß demnach gegen die Habitatrichtlinie der EU,
indem „sie keine rechtlich verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung
und zu frühe Mahd“ auf diesen Wiesen erließ. Sollte Deutschland das nun
nicht ändern, drohen Geldstrafen.
Insgesamt geht es laut dem Urteil um 97.000 Hektar, das entspricht rund 2
Prozent des derzeit landwirtschaftlich genutzten Grünlands in der
Bundesrepublik. Bauern erzeugen dort vor allem Raufutter wie Gras für
Rinder, um Milch und Fleisch zu produzieren. Dort leben aber auch besonders
viele Kräuter, blühende Pflanzen und bedrohte Tierarten, etwa die
Schmetterlinge Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
Außerdem speichert Grünland deutlich mehr Kohlenstoff als Ackerland und
trägt so zum Klimaschutz bei.
Doch allein von den beiden vom Urteil betroffenen Wiesentypen in
Deutschland ging laut EU-Kommission seit 2006 rund die Hälfte der Fläche
verloren. Diese Schätzung hält die Bundesregierung zwar für zu hoch, aber
selbst die von ihr genannten niedrigeren Werte wären nach Meinung des EuGH
zu schlecht. Unstrittig war in dem Verfahren die Ursache der Verluste: Die
Wiesen werden zu viel gedüngt und zu früh gemäht.
Um das zu verhindern, seien keine speziellen Verbote notwendig,
argumentierte Deutschland. Vereinbarungen mit den Bauern, Empfehlungen und
unverbindliche Managementpläne würden reichen. Doch die Regierung habe
nicht nachgewiesen, dass diese auch eingehalten werden, so das Gericht.
Die Kommission hatte Deutschland zudem auch vorgeworfen, keine
aktualisierten Daten zu diesen Gebieten übermittelt zu haben. Dazu seien
die Mitgliedsstaaten jedoch nicht verpflichtet, entschied der EuGH. Die
deutschen Behörden hätten die Wiesen allerdings auch nicht genügend
überwacht.
Der Naturschutzbund (Nabu), der das Verfahren durch eine Beschwerde bei der
EU-Kommission ins Rollen gebracht hatte, fordert jetzt „einen durch den
Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und
spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete“. Das dafür
nötige Geld müssten Bund und Länder bereitstellen. Die EU-Agrarsubventionen
sollten genutzt werden, um Landwirte attraktiv dafür zu honorieren, das sie
die Wiesen schützen.
Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger bezeichnete das Urteil als „Weckruf für
den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht“.
Denn laut Nabu könne die Gerichtsentscheidung auf andere Lebensraumtypen
übertragen werden. Krüger wies darauf hin, dass der EuGH Deutschland
bereits im September 2023 wegen Verstößen gegen EU-Recht in Schutzgebieten
verurteilt hatte.
14 Nov 2024
## LINKS
[1] /EuGH/!t5010360
[2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=292276&…
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
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