# taz.de -- Naturschutz für Wiesen: Sieg für Schmetterlinge vor Europäischem… | |
> Deutschland habe Wiesen mit vielen Tier- und Pflanzenarten ungenügend | |
> geschützt, so der EuGH. Naturschutzregeln für Bauern müssten verbindlich | |
> sein. | |
Bild: Solche Landschaften will die EU geschützt wissen: Blühende Bergwiese im… | |
Berlin taz | Der [1][Europäische Gerichtshof] (EuGH) hat Deutschland | |
verurteilt, weil es zu wenig zum Erhalt artenreicher Mähwiesen in | |
Schutzgebieten getan habe. Die klagende EU-Kommission habe signifikante | |
Flächenverluste bei den Mähwiesen im Flachland und in den Bergen „in einer | |
erheblichen Anzahl“ von Gebieten des Natura-2000-Netzes nachgewiesen, heißt | |
es in der am Donnerstag veröffentlichten [2][Entscheidung]. | |
Die Bundesrepublik verstieß demnach gegen die Habitatrichtlinie der EU, | |
indem „sie keine rechtlich verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung | |
und zu frühe Mahd“ auf diesen Wiesen erließ. Sollte Deutschland das nun | |
nicht ändern, drohen Geldstrafen. | |
Insgesamt geht es laut dem Urteil um 97.000 Hektar, das entspricht rund 2 | |
Prozent des derzeit landwirtschaftlich genutzten Grünlands in der | |
Bundesrepublik. Bauern erzeugen dort vor allem Raufutter wie Gras für | |
Rinder, um Milch und Fleisch zu produzieren. Dort leben aber auch besonders | |
viele Kräuter, blühende Pflanzen und bedrohte Tierarten, etwa die | |
Schmetterlinge Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. | |
Außerdem speichert Grünland deutlich mehr Kohlenstoff als Ackerland und | |
trägt so zum Klimaschutz bei. | |
Doch allein von den beiden vom Urteil betroffenen Wiesentypen in | |
Deutschland ging laut EU-Kommission seit 2006 rund die Hälfte der Fläche | |
verloren. Diese Schätzung hält die Bundesregierung zwar für zu hoch, aber | |
selbst die von ihr genannten niedrigeren Werte wären nach Meinung des EuGH | |
zu schlecht. Unstrittig war in dem Verfahren die Ursache der Verluste: Die | |
Wiesen werden zu viel gedüngt und zu früh gemäht. | |
Um das zu verhindern, seien keine speziellen Verbote notwendig, | |
argumentierte Deutschland. Vereinbarungen mit den Bauern, Empfehlungen und | |
unverbindliche Managementpläne würden reichen. Doch die Regierung habe | |
nicht nachgewiesen, dass diese auch eingehalten werden, so das Gericht. | |
Die Kommission hatte Deutschland zudem auch vorgeworfen, keine | |
aktualisierten Daten zu diesen Gebieten übermittelt zu haben. Dazu seien | |
die Mitgliedsstaaten jedoch nicht verpflichtet, entschied der EuGH. Die | |
deutschen Behörden hätten die Wiesen allerdings auch nicht genügend | |
überwacht. | |
Der Naturschutzbund (Nabu), der das Verfahren durch eine Beschwerde bei der | |
EU-Kommission ins Rollen gebracht hatte, fordert jetzt „einen durch den | |
Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und | |
spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete“. Das dafür | |
nötige Geld müssten Bund und Länder bereitstellen. Die EU-Agrarsubventionen | |
sollten genutzt werden, um Landwirte attraktiv dafür zu honorieren, das sie | |
die Wiesen schützen. | |
Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger bezeichnete das Urteil als „Weckruf für | |
den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht“. | |
Denn laut Nabu könne die Gerichtsentscheidung auf andere Lebensraumtypen | |
übertragen werden. Krüger wies darauf hin, dass der EuGH Deutschland | |
bereits im September 2023 wegen Verstößen gegen EU-Recht in Schutzgebieten | |
verurteilt hatte. | |
14 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /EuGH/!t5010360 | |
[2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=292276&… | |
## AUTOREN | |
Jost Maurin | |
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