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# taz.de -- Deutsche Wohnen & Co enteignen: Experte für rechtliches Neuland
> DWE hat Remo Klinger mit der Erarbeitung eines
> Vergesellschaftungsgesetzes beauftragt. Der treibt mit Umweltklagen die
> Regierung vor sich her.
Bild: Remo Klinger 2019 im Oberverwaltungsgericht in Münster
Berlin taz | Die Initiative [1][Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE)] hat
am Montag mitgeteilt, die Berliner Kanzlei Geulen & Klinger mit der
[2][Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes] beauftragt zu haben. Den
Schritt, ein eigenes Gesetz zu erarbeiten, um auf dessen Grundlage einen
neuen Volksentscheid zu starten, hatten die Mietenaktivist:innen im
vergangenen Herbst angekündigt. Über ein Crowdfunding hatte die Initiative
dafür mehr als 100.000 Euro eingesammelt.
Die Kanzlei ist spezialisiert auf öffentliches Recht, insbesondere
hinsichtlich verfassungsrechtlicher Fragen. Als federführender Anwalt
agiert Remo Klinger. Er hat vor allem für die Deutsche Umwelthilfe viele
maßgebliche Klimaurteile erstritten, darunter das maßgebliche Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das 2021 Klimaschutz Verfassungsrang zubilligte.
Auf dieser Grundlage gelang es der Umwelthilfe und Klinger seitdem immer
wieder, die Regierung aufgrund mangelhaften Klimaschutzes vor sich
herzutreiben, [3][zuletzt im Mai durch ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg].
„Remo Klinger ist Experte darin, verfassungsrechtliches Neuland zu
erschließen. Er ist der Mann der Stunde“, sagt DWE-Sprecher Achim Lindemann
zur taz. Der „Mann der Stunde“ selbst lässt sich dabei mit den Worten
zitieren: „Die Vergesellschaftung ist ein Instrument, das spannende
Möglichkeiten bietet, um der Wohnungskrise in unseren Großstädten etwas
entgegenzusetzen.“ Klinger ist gleichwohl nicht allein verantwortlich,
sondern arbeitet zusammen mit weiteren Anwält:innen der Kanzlei und
einem juristischen Beirat der Initiative.
Laut Lindemann laufe die Arbeit seit Monaten und komme gut voran: „Wir sind
tief in den Einzelfragen.“ Regelmäßig beraten Anwälte und Beirat in einem
Jour fixe, um sich „über Fortschritte und Baustellen auszutauschen“. Immer
wieder würden auch externe Rechtsexpert:innen herangezogen, um der
[4][„komplexen“ Materie], wie auch Klinger sagt, gerecht zu werden.
## „Lieber gründlich als schnell“
Das beabsichtigte Gesetz, das die zu vergesellschaftenden Bestände
bestimmen und Art und Ausmaß der Entschädigung regeln soll, „berührt Fragen
des Verfassungs-, Grundstücks- oder Haushaltsrechts“, sagt Lindemann. Zudem
würde zusätzlich ein zweites Gesetz erarbeitet, das festlegt, wie die
vergesellschafteten Wohnungen verwaltet werden sollen.
Entgegen der ursprünglichen Hoffnung wird der Prozess in diesem Jahr noch
nicht abgeschlossen sein. „Wir arbeiten lieber gründlich als schnell“, so
Lindemann. Ziel ist es, mit einem wasserdichten Gesetz in einen neuen
Volksentscheid zu gehen.
Mit dem ersten erfolgreichen Entscheid 2021 war der Senat aufgefordert
worden, die Vergesellschaftung der privaten Wohnungskonzerne mit mehr als
3.000 Wohnungen in der Stadt in die Wege zu leiten. [5][Der demokratische
Mehrheitswille wird indes seit Jahren verschleppt und von CDU und SPD
politisch abgelehnt]. Dagegen würde ein fertiges Gesetz als Grundlage eines
Volksentscheids mit dem Tag seiner Annahme in Kraft treten.
15 Jul 2024
## LINKS
[1] /4788887
[2] /Deutsche-Wohnen--Co-enteignen/!5961670
[3] /Klimaklage-der-Deutschen-Umwelthilfe/!6007820
[4] /6546615
[5] /Vergesellschaftung-in-Berlin/!5971318
## AUTOREN
Erik Peter
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