# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Zu strenge Abschiebehaft in Hof | |
> Abschiebehaft soll möglichst wenig gefängnisähnlich sein. 14 Stunden in | |
> einer Zelle eingeschlossen zu sein, ist zu viel, sagt der | |
> Bundesgerichtshof. | |
Bild: Eine Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt, Schleswig-Holstein | |
KARLSRUHE taz Die Bedingungen in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Hof | |
verstoßen gegen die gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben. Dies | |
stellte nun der Bundesgerichtshof (BGH) fest. Die Besuchszeiten müssen | |
ausgeweitet und die Einschluss-Zeiten eingeschränkt werden. | |
Geklagt hatte ein Algerier, der im Januar 2022 ohne Pass und ohne | |
Aufenthaltsrecht nach Deutschland einreiste. Da er zunächst keinen | |
Asylantrag stellte, wurde sofort seine Zurückweisung nach Algerien | |
angeordnet. Der Mann saß mehrere Monate in Abschiebungshaft und machte | |
geltend, dass diese zu gefängnis-ähnlich ausgestaltet war. | |
Die bayerischen Behörden und Gerichte wiesen die Kritik zurück. Die AHE Hof | |
sei eine neu gebaute und nach neuesten Standards eingerichtete | |
Abschiebungshaftanstalt, die sowohl baulich als auch organisatorisch vom | |
Gefängnis in Hof getrennt sei. Um das Gebäude verlaufe keine hohe | |
Betonmauer, so die Behörden, sondern nur ein Drahtzaun. Die Zellen würden | |
schon um 9 Uhr morgens geöffnet und erst um 19 Uhr geschlossen. | |
Bezugspersonen könnten die Abschiebehäftlinge bis zu vier Stunden pro Monat | |
besuchen. | |
Der Bundesgerichtshof hielt dies aber für ungenügend und erinnerte an die | |
rechtlichen Vorgaben für Abschiebungshaft, die sich aus der | |
BGH-Rechtsprechung und [1][Urteilen des Europäischen Gerichtshofs] ergeben. | |
Danach muss sich der Zwang in der Abschiebehaft auf das Maß beschränken, | |
„das unbedingt erforderlich ist, um ein wirksames Rückkehrverfahren zu | |
gewährleisten“. Es sei „so weit wie möglich“ zu vermeiden, „dass die | |
Unterbringung einer Inhaftierung in einer Gefängnisumgebung gleichkommt, | |
wie sie für eine Strafhaft kennzeichnend ist.“ | |
Beanstandet wurde vom BGH insbesondere der 14-stündige Einschluss in den | |
Zellen von 19 Uhr bis 9 Uhr. Dies sei in der AHE Hof strenger als in vielen | |
anderen Abschiebehaft-Einrichtungen, wo der Einschluss nur für die Zeiten | |
üblicher Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr vorgesehen ist. Auch die | |
Beschränkung von [2][Besuchen auf vier Stunden pro Monat] gehe über das | |
unbedingt Erforderliche hinaus. Konkrete Vorgaben für eine zulässige | |
Besuchsregelung machte der BGH nicht. | |
Das Urteil des BGH stammt bereits vom 26. März und wurde jetzt vom | |
Jesuiten-Flüchtlingsdienst veröffentlicht. Die Entscheidung ist | |
rechtskräftig und muss deshalb von der AHE Hof sofort umgesetzt werden. | |
7 Jun 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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