| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Zu strenge Abschiebehaft in Hof | |
| > Abschiebehaft soll möglichst wenig gefängnisähnlich sein. 14 Stunden in | |
| > einer Zelle eingeschlossen zu sein, ist zu viel, sagt der | |
| > Bundesgerichtshof. | |
| Bild: Eine Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt, Schleswig-Holstein | |
| Karlsruhe taz Die Bedingungen in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Hof | |
| verstoßen gegen die gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben. Dies | |
| stellte nun der Bundesgerichtshof (BGH) fest. Die Besuchszeiten müssen | |
| ausgeweitet und die Einschluss-Zeiten eingeschränkt werden. | |
| Geklagt hatte ein Algerier, der im Januar 2022 ohne Pass und ohne | |
| Aufenthaltsrecht nach Deutschland einreiste. Da er zunächst keinen | |
| Asylantrag stellte, wurde sofort seine Zurückweisung nach Algerien | |
| angeordnet. Der Mann saß mehrere Monate in Abschiebungshaft und machte | |
| geltend, dass diese zu gefängnis-ähnlich ausgestaltet war. | |
| Die bayerischen Behörden und Gerichte wiesen die Kritik zurück. Die AHE Hof | |
| sei eine neu gebaute und nach neuesten Standards eingerichtete | |
| Abschiebungshaftanstalt, die sowohl baulich als auch organisatorisch vom | |
| Gefängnis in Hof getrennt sei. Um das Gebäude verlaufe keine hohe | |
| Betonmauer, so die Behörden, sondern nur ein Drahtzaun. Die Zellen würden | |
| schon um 9 Uhr morgens geöffnet und erst um 19 Uhr geschlossen. | |
| Bezugspersonen könnten die Abschiebehäftlinge bis zu vier Stunden pro Monat | |
| besuchen. | |
| Der Bundesgerichtshof hielt dies aber für ungenügend und erinnerte an die | |
| rechtlichen Vorgaben für Abschiebungshaft, die sich aus der | |
| BGH-Rechtsprechung und [1][Urteilen des Europäischen Gerichtshofs] ergeben. | |
| Danach muss sich der Zwang in der Abschiebehaft auf das Maß beschränken, | |
| „das unbedingt erforderlich ist, um ein wirksames Rückkehrverfahren zu | |
| gewährleisten“. Es sei „so weit wie möglich“ zu vermeiden, „dass die | |
| Unterbringung einer Inhaftierung in einer Gefängnisumgebung gleichkommt, | |
| wie sie für eine Strafhaft kennzeichnend ist.“ | |
| Beanstandet wurde vom BGH insbesondere der 14-stündige Einschluss in den | |
| Zellen von 19 Uhr bis 9 Uhr. Dies sei in der AHE Hof strenger als in vielen | |
| anderen Abschiebehaft-Einrichtungen, wo der Einschluss nur für die Zeiten | |
| üblicher Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr vorgesehen ist. Auch die | |
| Beschränkung von [2][Besuchen auf vier Stunden pro Monat] gehe über das | |
| unbedingt Erforderliche hinaus. Konkrete Vorgaben für eine zulässige | |
| Besuchsregelung machte der BGH nicht. | |
| Das Urteil des BGH stammt bereits vom 26. März und wurde jetzt vom | |
| Jesuiten-Flüchtlingsdienst veröffentlicht. Die Entscheidung ist | |
| rechtskräftig und muss deshalb von der AHE Hof sofort umgesetzt werden. | |
| 7 Jun 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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