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# taz.de -- Das EU-Renaturierungsgesetz: Grüne neue Welt?
> Mit dem Nature Restauration Law sollen vor allem Naturschutzgebiete in
> Europa wieder in einen guten Zustand gebracht werden
Bild: Klatschmohn blüht mit Bienenfreund und Kornblume
Nach der Einigung ist vor der Arbeit: Mit der Zustimmung des
EU-Ministerrats zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur liegt jetzt ein
Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten füllen müssen. Unter anderem geht es
darum, Flächen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in einen
ökologisch guten Zustand zu bringen.
Das trägt der Tatsache Rechnung, dass viele nach der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie geschützten
Gebiete trotzdem forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden und keinen
sicheren Lebensraum für Insekten, Vögel, Moose, Pilze oder Lurche bieten.
Bis 2030 sollen das mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050
insgesamt 90 Prozent der Flächen wieder gewährleisten.
Gemessen wird das an Indikatoren wie dem Vorkommen von Schmetterlingen, der
Menge an gespeichertem Kohlenstoff oder der Anzahl von landwirtschaftlich
genutzten Gebieten mit hoher Artenvielfalt. Aber nicht nur
Naturschutzgebiete, auch andere wichtige Ökosysteme – etwa das Stadtgrün
oder Lebensräume in den Meeren – sollen wieder in die Lage versetzt werden,
CO2 und Wasser zu speichern und einen Lebensraum für bedrohte Arten zu
bieten.
Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten nationale
Wiederherstellungspläne erarbeiten. In Deutschland hat das
Bundesumweltministerium damit im Grunde schon begonnen, mit seinem 3,5
Milliarden Euro schweren „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)“. Lange
hing der Aktionsplan, ein politisches Leuchtturmprojekt der grünen
Umweltministerin Steffi Lemke, im Finanzministerium fest, das die genauen
Richtlinien für die Vergabe der Gelder freigeben musste.
## Extrawurst für die Landwirtschaft
Inzwischen sind acht Fördermaßnahmen gestartet. So können sich Kommunen zum
Beispiel um Fördergelder bewerben, um Blühstreifen anzulegen, Wege zu
begrünen oder heimische, nicht invasive Bäume zu pflanzen.
Auch die Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Gehölzen oder Alleen ist
förderwürdig, genau wie die Renaturierung von Bächen, Flüssen oder Teichen.
Programme für den Erwerb von Maschinen zur klimafreundlichen
Bodenbearbeitung sowie für die Wiedervernässung von Moorflächen sind in
Arbeit. Ob die bislang für das ANK avisierten 3,5 Milliarden Euro die
derzeit umstrittenen Haushaltsberatungen überstehen, ist allerdings noch
offen.
Und auch die Vorgaben des Nature Restauration Law sind noch nicht in
trockenen Tüchern. So dürfen die Mitgliedstaaten zum Beispiel die Umsetzung
des Gesetzes auf landwirtschaftlichen Flächen aussetzen, wenn die
landwirtschaftliche Produktion in Gefahr ist. Angesichts der Reaktionen des
Deutschen Bauernverbandes auf das Gesetz – „löst Widerstände aus“ – i…
schon jetzt der Fall.
18 Jun 2024
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
Klimaschutzziele
EU-Richtlinien
Green New Deal
Bebauung
Schmetterling
Landwirtschaft
Europäische Union
Naturschutz
Umweltzerstörung
Natur
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