# taz.de -- EU-Renaturierungsgesetz: Macht Österreich alles kaputt? | |
> Beim EU-Renaturierungsgesetz stimmte die österreichische Umweltministerin | |
> gegen den Willen von Bundeskanzler Nehammer. Ist die Verordnung in | |
> Gefahr? | |
Bild: Bundeskanzler Nehammer und Klimaministerin Gewessler sind sich bei EU-Ren… | |
## Ist das EU-Renaturierungsgesetz in Gefahr? | |
Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen | |
Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die | |
EU-Renaturierungs-Verordnung einlegen. Er moniert, dass die Verordnung nur | |
mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler | |
(Grüne) zustande kam, die dabei aber das österreichische Recht verletzt | |
habe. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? | |
## Richtig ist: | |
Die EU-Renaturierungs-Verordnung verpflichtet die EU-Staaten auf | |
Naturschutz und die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Der | |
anspruchsvolle Vorschlag der EU-Kommission wurde in Verhandlungen von | |
EU-Ministerrat und EU-Parlament abgeschwächt. Doch unter dem Eindruck der | |
Bauernproteste galt auch dieser lückenhafte Kompromiss vom November 2023 | |
als ambitioniert. Im März stimmte zuerst das EU-Parlament zu. Der | |
EU-Ministerrat stimmte dann am vorigen Montag zu. Weil in den letzten | |
Monaten viele Regierungen vom Kompromiss abgerückt waren, kam die | |
erforderliche Mehrheit nur zustande, weil Österreich, das sich bisher | |
enthalten hatte, nun mit „ja“ stimmte. | |
Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler bei ihrer | |
Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Zum einen habe sie sich über eine | |
ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt. | |
Zum anderen habe ihr das Einvernehmen des mitzuständigen österreichischen | |
Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Umweltministerin | |
Gewessler verwies auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach | |
sie dennoch der EU-Verordnung zustimmen konnte. Wer Recht hat, muss wohl | |
das österreichische Verfassungsgericht entscheiden. | |
Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungs-Verordnung hat der | |
inner-österreichische Streit aber keine Auswirkungen. Mit der | |
Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige | |
österreichische Ministerin bei ihrer Stimmabgabe innerstaatliches Recht | |
gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, inner-österreichischen Streit zu | |
entscheiden. | |
22 Jun 2024 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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