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# taz.de -- EU-Renaturierungsgesetz: Macht Österreich alles kaputt?
> Beim EU-Renaturierungsgesetz stimmte die österreichische Umweltministerin
> gegen den Willen von Bundeskanzler Nehammer. Ist die Verordnung in
> Gefahr?
Bild: Bundeskanzler Nehammer und Klimaministerin Gewessler sind sich bei EU-Ren…
## Ist das EU-Renaturierungsgesetz in Gefahr?
Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die
EU-Renaturierungs-Verordnung einlegen. Er moniert, dass die Verordnung nur
mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler
(Grüne) zustande kam, die dabei aber das österreichische Recht verletzt
habe. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
## Richtig ist:
Die EU-Renaturierungs-Verordnung verpflichtet die EU-Staaten auf
Naturschutz und die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Der
anspruchsvolle Vorschlag der EU-Kommission wurde in Verhandlungen von
EU-Ministerrat und EU-Parlament abgeschwächt. Doch unter dem Eindruck der
Bauernproteste galt auch dieser lückenhafte Kompromiss vom November 2023
als ambitioniert. Im März stimmte zuerst das EU-Parlament zu. Der
EU-Ministerrat stimmte dann am vorigen Montag zu. Weil in den letzten
Monaten viele Regierungen vom Kompromiss abgerückt waren, kam die
erforderliche Mehrheit nur zustande, weil Österreich, das sich bisher
enthalten hatte, nun mit „ja“ stimmte.
Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler bei ihrer
Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Zum einen habe sie sich über eine
ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt.
Zum anderen habe ihr das Einvernehmen des mitzuständigen österreichischen
Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Umweltministerin
Gewessler verwies auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach
sie dennoch der EU-Verordnung zustimmen konnte. Wer Recht hat, muss wohl
das österreichische Verfassungsgericht entscheiden.
Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungs-Verordnung hat der
inner-österreichische Streit aber keine Auswirkungen. Mit der
Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige
österreichische Ministerin bei ihrer Stimmabgabe innerstaatliches Recht
gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, inner-österreichischen Streit zu
entscheiden.
22 Jun 2024
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäische Union
Österreich
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Naturschutz
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