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# taz.de -- Otterschutz in Bayern: Er ist einfach nicht totzukriegen
> Markus Söder will den Bestand des streng geschützten Fischotters
> dezimieren. Doch vor Gericht hat das Tier bis jetzt noch die besseren
> Karten.
Bild: Posse um possierliche Tiere: Der Otter gehört zu Deutschland, auch wenn …
München taz | Der, um den es eigentlich ging, erschien mal wieder nicht vor
Gericht. Was schade ist. Denn die Anwesenheit eines possierlichen
Fischotters hätte nicht nur die Fotografen gefreut, sondern den Termin vor
dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch sonst ungemein aufgewertet.
Einen Termin, bei dem sich nicht wenige hinterher fragten, wozu dieser nun
gut gewesen sein soll. Ob da nicht der Freistaat allzu sorglos mit dem Geld
seiner Bürgerinnen und Bürger umgegangen ist.
Aber jetzt mal schön der Reihe nach, was bedeutet, dass wir noch mal ein
Jahr zurückgehen müssen: Man schrieb also das Jahr 2023, und es begab sich
zu dieser Zeit, dass die Bayern aufgerufen waren, einen neuen Landtag zu
wählen, und die Politikerinnen und Politiker folglich begannen, um ihre
Gunst und Stimmen zu buhlen. Einer derer, die ganz besonders
leidenschaftlich wahlkämpften, war Markus Söder, CSU-Chef und
Ministerpräsident des Freistaats. Als [1][schlimmsten Gegner hatte er die
Grünen ausgemacht. Und den Bären]. Und den Wolf. Und – genau! – den
Fischotter.
Denn alle drei sind – um die Sache der Verständlichkeit halber ein klein
wenig zu vereinfachen – ja letztlich auch nichts anderes als Grüne.
Zumindest wenn man, wie manche es tun, unter Grün all das subsumiert, was
bayerischen [2][Landwirten den Angstschweiß auf die Stirn treibt und daher
aufs Ärgste bekämpft werden muss]. Und deshalb stand dann ganz schnell
Söder auf dem Plan, der noch stärker als früher darauf bedacht war, die
Bauernschaft zu umschmeicheln, als er merkte, dass diese eine gewisse
Anfälligkeit für die Parolen eines gewissen [3][Hubert Aiwanger,
Freie-Wähler-Chef und stellvertretender Ministerpräsident,] entwickeln.
## Mehr Fischer als Christsoziale
Und so wurden eiligst [4][Regelungen auf den Weg gebracht, mit der die
Staatsregierung den in CSU- und Freie-Wähler-Kreisen wenig geschätzten
Mitgliedern der bayerischen Fauna den Garaus machen] wollte. Entnahme
lautet der offizielle Terminus hierfür und bedeutet nichts anderes als:
Abschuss. Auch wenn die hier möglicherweise insinuierten Kausalitäten
freilich völlig spekulativ sind, blieben speziell in Sachen Otter am Ende
zwei Verordnungen, die wenige Wochen vor dem Wahltag in Kraft traten.
Nicht zu unterschätzen ist dabei, dass die Beutetiere des Fischotters wie
etwa der Karpfen über eine beachtliche Lobby verfügen: Mit 141.000
Mitgliedern, so rechnete jüngst der Münchner Merkur vor, sei der
Landesfischereiverband größer als die CSU.
Diese Verordnungen erlaubten, dass in Niederbayern und der Oberpfalz mit
Ausnahme des Landkreises Neumarkt eine gewisse Anzahl Fischotter zum Schutz
der Teichwirtschaft hätten getötet werden dürfen. Wie viele genau, das
sollte die Landesanstalt für Landwirtschaft festlegen. Nach nicht näher
bestimmten Kriterien kam diese Behörde dann auf die Zahl 32.
Doch dann [5][rettete der Verwaltungsgerichtshof im November mittels einer
Eilentscheidung jenen 32 Tieren das Leben]. Die Begründung: Zum einen hätte
die Regierung auch den Bund Naturschutz anhören müssen. Zum anderen sei die
Entscheidung, wie viele Tiere getötet werden könnten, zu wichtig, als dass
der Verordnungsgeber sie einfach auf eine Behörde abwälzen könne. Geklagt
hatten Bund Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe und die Aktion
Fischotterschutz.
## Die Hoffnung ist leise
Nach der Eilentscheidung wollte sich der Verwaltungsgerichtshof nun am
Montagnachmittag im Hauptsacheverfahren mit der Causa Otter befassen.
Wollte sich etwa anhören, was die Vertreter des Freistaats für Argumente
aufzubieten hätten, um die Eilentscheidung des Gerichts zu entkräften. So
konnte man auf der Richterbank auch eine gewisse Irritation nicht
verhehlen, als ebenjener Freistaat nur von einem Oberlandesanwalt vertreten
wurde, der zudem noch ankündigte, sich nicht inhaltlich einzulassen.
Es sei bereits eine neue Verordnung mit verändertem Inhalt in der Mache,
argumentierte der Oberlandesanwalt. Als nächster Schritt stehe die
Verbändebeteiligung an. Man sei zu Gesprächen jederzeit bereit,
signalisierten daraufhin die Klagevertreter. Während sich Peter Rottner,
Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz, nur einer sehr leisen Hoffnung
hingeben wollte, dass solche Gespräche im Sinne des Fischotters zielführend
sein könnten, und eine erneute Klage durchaus für möglich hielt, gab sich
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe,
doch immerhin verhalten optimistisch: Die Chance für eine für alle Seiten
befriedigende Lösung stünden jetzt deutlich besser als vor der Wahl.
Die Frage allerdings, warum dieser Prozesstag nun nötig gewesen sei, blieb
der Oberlandesanwalt schuldig. Sie verstehe nicht, sagte denn auch die
vorsitzende Richterin, warum man die alte Verordnung nicht vorher hätte
aufheben können, wenn die Regierung ohnehin dabei sei, sie zu ersetzen.
30 Apr 2024
## LINKS
[1] /Erneute-Sichtung-in-Deutschland/!5933795
[2] /Konflikte-in-Ostfriesland/!5990489
[3] /Soeder-bei-Heizungsdemo-in-Erding/!5937347
[4] https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2023/verordnung-zur-leichter…
[5] /Soeder-und-die-Wildtiere/!5977387
## AUTOREN
Dominik Baur
## TAGS
Bayern
Schwerpunkt Artenschutz
Deutsche Umwelthilfe
GNS
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Gerichtsverfahren
Verwaltungsgericht
Otter
Markus Söder
Universität Bremen
Landwirtschaft
Bündnis 90/Die Grünen
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