# taz.de -- Vorschlag für neuen Generalbundesanwalt: Ein beharrlicher Ermittler | |
> Dank Jens Rommel musste sich so mancher SS-Wachmann nach Jahrzehnten doch | |
> vor Gericht verantworten. Nun soll Rommel Generalbundesanwalt werden. | |
Bild: Jens Rommel ist als neuer Generalbundesanwalt vorgeschlagen | |
BERLIN taz | Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den | |
Bundesrichter Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt vorgeschlagen. | |
Rommel solle die Nachfolge von [1][Peter Frank antreten, der Ende Dezember | |
zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde], wie das | |
Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Der 51-jährige Rommel ist | |
seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof, seine Ernennung zum | |
Generalbundesanwalt bedarf der Zustimmung des Bundesrats. | |
„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten | |
Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, erklärte Buschmann, der den | |
Vorschlag nun dem Kabinett vorlegen wird. Es sei wichtig, das Amt des | |
Generalbundesanwalts zügig wiederzubesetzen. „Jens Rommel ist die richtige | |
Person für diese wichtige Aufgabe.“ | |
Jens Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Zuvor leitete er | |
seit 2015 die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer | |
Verbrechen in Ludwigsburg. Die Institution befasst sich bis heute mit den | |
Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Straftäter. | |
Rommel, der nicht mit dem Wehrmachtsgeneral Erwin Rommel verwandt ist, | |
zeichnete sich in Ludwigsburg als beharrlicher Ermittler aus. Er ging mit | |
großen Engagement zu Werke, um bis dahin unentdeckte SS-Wachmänner vor | |
Gericht zu bringen. | |
## „Jeder Wachmann war mitverantwortlich“ | |
Dabei hatte er das Glück, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 ein | |
Urteil bestätigte, nach dem allein schon die aktive Anwesenheit in einem | |
Lager, in dem planmäßig Morde verübt wurden, für ein Verurteilung wegen | |
Beihilfe zum Mord ausreichend sein konnte. „Jeder Wachmann war | |
mitverantwortlich“ [2][fasste Rommel damals in der taz das BGH-Urteil | |
zusammen.] | |
Der Gerichtshof [3][bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts | |
Lüneburg], dass den Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning 2015 zu einer | |
vierjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. Die neue Rechtsprechung | |
ermöglichte Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter, [4][die Jahrzehnte lang | |
verschont geblieben waren] – weil sich kein Zeuge und kein Beweis für | |
individuellen Mordtaten finden ließ. | |
Rommel nutzte dies konsequent: Schon bald ermittelte seine Behörde bereits | |
gegen acht NS-Greise, weitere Personen hatte man da schon im Visier. | |
Freilich konnten nur die wenigsten Täter auch verurteilt werden – zu | |
gebrechlich waren viele der Beschuldigten, als dass man sie als | |
verhandlungsfähig einstufte. | |
## „Leidenschaft für unseren Rechtsstaat“ | |
2016 wurde der [5][ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold | |
zu fünf Jahren Haft verurteilt]. Das [6][Urteil gegen Bruno D., Wachmann im | |
KZ-Stutthof], erging 2020 schon nach der Berufung Rommels zum Richter am | |
Bundesgerichtshof. | |
„Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der | |
strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass | |
er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten | |
Generalbundesanwalt ausmachen“, erklärte Buschmann: „Persönliche | |
Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie | |
Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung.“ | |
(mit afp) | |
5 Jan 2024 | |
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## AUTOREN | |
Klaus Hillenbrand | |
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