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# taz.de -- Neuer Generalbundesanwalt: Liberaler Chefankläger
> Jens Rommel tritt am Montag seinen Dienst als neuer Generalbundesanwalt
> an. Das FDP-Mitglied war zuvor mit Ermittlungen zu NS-Tätern befasst.
Bild: Jens Rommel im November 2018
Freiburg taz | Ab Montag ist Jens Rommel neuer Generalbundesanwalt und
oberster Ermittler gegen Terror, Spionage und Kriegsverbrechen. Zuletzt war
Rommel Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Bekannt wurde er als Leiter
der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Jens Rommel [1][Anfang Januar
vorgeschlagen]. Eine Woche später akzeptierten SPD und Grüne im Kabinett
den Vorschlag. Am 2. Februar stimmte der Bundesrat zu; Rommel hat also auch
das Vertrauen der CDU/CSU-regierten Länder. Am Montag überreicht ihm
Buschmann die Ernennungsurkunde. Erst dann beginnt seine Amtszeit.
Der 51-jährige Rommel ist nicht nur ein guter Jurist mit zwei
Prädikatsexamen, sondern auch ein politisch denkender Kopf, der vielfältig
einsetzbar ist. Schon wenige Jahre nach Start seiner Justizkarriere in
Oberschwaben wurde Rommel ans Landesjustizministerium nach Stuttgart
geholt, wo er als persönlicher Referent des damaligen Ministers Ulrich Goll
(FDP) arbeitete. Dass Rommel selbst FDP-Mitglied ist, dürfte damals eben
sowenig geschadet haben, wie jetzt bei seiner Auswahl als neuer
Generalbundesanwalt durch den FDP-Bundesjustizminister Buschmann.
Für Rommel ist die Bundesanwaltschaft bekanntes Terrain. Ab 2007 arbeitete
er dort zweieinhalb Jahre in der Terrorismus-Abteilung und ermittelte gegen
die kurdische PKK, die auch in Deutschland verboten ist.
## Vorgänger ging zum Bundesverfassungsgericht
In den letzten vier Jahren war Rommel als BGH-Richter zwar überwiegend für
Verkehrsstraftaten zuständig. Daneben war er am BGH aber auch
stellvertretender Ermittlungsrichter und musste dabei über die Überwachung
und Verhaftung von IS-Terroristen entscheiden.
Auch in seiner Zeit als Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle von 2015 bis
2019 hatte Rommel Bezug zur Bundesanwaltschaft. Der [2][KZ-Buchhalter Oskar
Gröning] war nach grundlegenden Ermittlungen der Zentralstelle vom
Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt worden. Als
Gröning in Revision zum BGH ging, verteidigte die Bundesanwaltschaft das
Urteil. Am Ende wurde die Verurteilung Grönings vom BGH in einem
Grundsatzbeschluss bestätigt, auf dem bis heute die Verfolgung von
KZ-Wachleuten und -Schreibkräften beruht.
Wichtig ist für einen Generalbundesanwalt die internationale
Zusammenarbeit, etwa bei Ermittlungen zu russischen Kriegsverbrechen in der
Ukraine. Gut, dass Rommel neben Englisch und Französisch auch Schwedisch,
etwas Spanisch und Niederländisch spricht. Im Studium beschäftigte er sich
in Schweden zwei Semester mit humanitärem Völkerrecht.
Rommels Vorgänger als Generalbundesanwalt war Peter Frank, der ab 2015 acht
Jahre lang amtierte. Im Dezember 2023 wurde Frank auf Vorschlag der CSU
überraschend [3][zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt.] Dort ist
er nun auch für Haushaltsrecht zuständig, also etwa die Auslegung der
Schuldenbremse.
1 Mar 2024
## LINKS
[1] /Vorschlag-fuer-neuen-Generalbundesanwalt/!5983758
[2] /BGH-Urteil-zu-ehemaligem-SS-Mann/!5357723
[3] /Peter-Frank-wird-Verfassungsrichter/!5971539
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Generalbundesanwalt
Marco Buschmann
Justizpolitik
GNS
NS-Verbrechen
Bundesverfassungsgericht
Generalbundesanwalt
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