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# taz.de -- Peter Frank wird Verfassungsrichter: Einmal Karlsruhe, immer Karlsr…
> Generalbundesanwalt Peter Frank brachte viele Verfahren gegen
> Rechtsterroristen und Islamisten ins Rollen. Jetzt soll er
> Verfassungsrichter werden.
Bild: Generalbundesanwalt Peter Frank in der Bundesanwaltschaft im Dezember 2022
Freiburg taz/dpa | Peter Frank, der oberste Ankläger der Republik, wird
wohl Richter am Bundesverfassungsgericht. Darauf haben sich CDU und CSU
jetzt geeinigt. Die Wahl dürfte schon an diesem Freitag im Bundesrat
stattfinden. Frank amtiert seit 2015 als Generalbundesanwalt in Karlsruhe.
Wenn er als Verfassungsrichter gewählt wird, muss er nicht umziehen, denn
das Bundesverfassungsgericht residiert bekanntlich auch in Karlsruhe.
Peter Frank würde Nachfolger von Peter Müller am Zweiten Senat des
Bundesverfassungsgerichts. Der ehemalige CDU-Ministerpräsident des
Saarlands war seit 2011 Verfassungsrichter und zuletzt vor allem mit
Wahlrechtsfragen beschäftigt. Müllers Amtszeit endete bereits Ende
September, doch CDU und CSU konnten sich nicht einigen, wer Müllers
Nachfolger vorschlagen darf.
Erst vorige Woche setzte sich die CSU durch und benannte zunächst den
ehemaligen bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU). Ganz
kurzfristig ließ die CSU Bausback aber wieder fallen. Grund war wohl
Bausbacks Dissertation von 1997. Darin hatte Bausback vertreten, dass
Grundmandatsklauseln verfassungwidrig sind. Für die CSU ist das eine heikle
Position, weil die Partei (und die bayerische Staatsregierung) derzeit beim
Bundesverfassungsgericht gegen die in diesem Sommer erfolgte Abschaffung
der Grundmandatsklausel im Bundestags-Wahlrecht klagen.
Die Grundmandatsklausel sicherte einer Partei, die mindestens drei
Direktmandate erreichte, auch dann den Einzug in den Bundestag, wenn sie
bundesweit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhielt. Weil den
CSU-Entscheider:innen erst kurz vor dem Wahlgang auffiel, dass Bausbacks
Position den Interessen der CSU diametral entgegenläuft, kam Peter Frank
erst ganz spät ins Spiel. Bisher wurde sein Name im Zusammenhang mit dem
Bundesverfassungsgericht noch nicht genannt.
## Franks Spezialität: Rechtsterrorismus und Islamismus
Frank war ein zupackender Generalbundesanwalt, der sein Amt ohne Skandale
ausfüllte. In den letzten Jahren beschäftigte er sich mit dem
Rechtsterrorismus und klagte Kleingruppen wie [1][die Gruppe Freital],
Revolution Chemnitz oder die [2][Gruppe S.] an. Anklage erhob er auch gegen
Stephan Ernst, [3][der 2019 Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke
erschossen hatte], und Stephan Balliet, der im gleichen Jahr die Synagoge
in Halle angriff.
Beim islamistischen Terror [4][verfolgte er zunehmend IS-Rückkehrer] aus
Syrien und dem Irak – auch Frauen, die dort mit IS-Kämpfern zusammenlebten.
Der russische Überfall auf die Ukraine führte in Deutschland zwar noch
nicht zu Anklagen. Allerdings eröffnete Frank schnell ein
Strukturverfahren, um Informationen zu sammeln.
Am Bundesverfassungsgericht wäre Peter Frank am Zweiten Senat für das
Strafrecht zuständig, eine Materie, die er sehr gut kennt. Dagegen ist das
Strafprozessrecht, das die Befugnisse der Strafverfolger regelt und das vom
Verfassungsgericht immer wieder beanstandet wird, am Ersten Senat
angesiedelt. Mit der Zustimmung der SPD-regierten Länder für die Wahl Peter
Franks wurde gerechnet. Verfassungsrichter:innen müssen – im
Bundestag oder im Bundesrat – stets mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
23 Nov 2023
## LINKS
[1] /Rechtsextreme-Anschlagsserie-in-Sachsen/!5755034
[2] /Prozess-gegen-Gruppe-S-in-Stuttgart/!5769820
[3] /Mord-an-Walter-Luebcke/!5892953
[4] /Deutsche-IS-Anhaenger-in-Syrien-und-Irak/!5901033
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Rechtsterrorismus
Islamismus
Generalbundesanwalt
GNS
Schwerpunkt Rechter Terror
Generalbundesanwalt
Reichsbürger
Deutsche Bahn
Islamismus
„Islamischer Staat“ (IS)
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