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# taz.de -- Klimaklage in den USA: Gericht ruft Montana zur Räson
> Jugendliche verlangten vom US-Bundesstaat, die CO2-Emissionen zu senken –
> und bekamen erst mal recht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Bild: Die jugendlichen Kläger in Montana
Berlin taz | Eine Gruppe junger Klimaaktivist:innen hat einen
juristischen Erfolg gegen die Behörden des US-Bundesstaats Montana erzielt:
Dass diese bei der Genehmigung von Öl- und Gasprojekten nicht die Folgen
der Treibhausgase berücksichtigen dürften, stünde dem verfassungsmäßigen
Recht der Kläger:innen auf eine saubere und gesunde Umwelt entgegen,
[1][befand] die Bezirksrichterin Kathy Seeley am Montag. Geklagt hatten 16
junge Menschen zwischen 5 und 22 Jahren.
Die beteiligten Jurist:innen zeigen sich zufrieden. Anwalt Roger
Sullivan sprach von einem „historischen Beschluss“. Die
Gerichtsentscheidung etabliere durchsetzbare Prinzipien intergenerationaler
Gerechtigkeit, sagte er. „Einfach gesagt muss die Regierung, die von dieser
Generation gewählt wurde, ihre Pflicht erfüllen, auch künftigen
Generationen ein stabiles Klima zu übergeben.“
Anwältin Barbara Chillcott hofft zudem darauf, dass der Beschluss
Präzedenzwirkung auf Klima-Klagen in anderen US-Bundesstaaten haben könnte.
„Es freut mich unglaublich, dass ein Gericht in Montana anerkennt, welche
schädigenden Folgen die Energiepolitik des Bundesstaats für junge Leute und
auch alle anderen Menschen aus Montana hat“, sagte sie.
Wie der Beschluss praktisch umgesetzt wird, entscheidet nun aber das
Parlament von Montana. Der Bundesstaat wird traditionell deutlich von den
konservativen Republikanern dominiert. Laut Generalstaatsanwaltschaft ist
gibt es zudem schon Pläne, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des
Bezirksgerichts einzulegen. Das letzte Wort ist also wohl noch nicht
gesprochen.
## Juristisches Neuland für die USA
Für die USA war es der erste Gerichtsprozess dieser Art. In anderen Ländern
gab es schon ähnliche Fälle – etwa den berühmten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts in Deutschland. Auch hier klagten junge
Klimaschützer:innen und argumentierten, die Klimapolitik der
Bundesregierung werde sie künftig zu stark in ihren Rechten einschränken.
[2][Überraschend folgte Deutschlands oberstes Gericht] ihnen im April 2021.
Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 sei in Teilen nicht mit den
Grundrechten vereinbar, hieß es in dem Beschluss. „Die Vorschriften
verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach
2030“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Schon kurze Zeit später reformierte die Bundesregierung, damals noch die
Große Koalition, das Klimaschutzgesetz. Klimaneutral soll die
Bundesrepublik dann schon 2045 werden statt erst fünf Jahre später. Das
Zwischenziel für 2030 wurde zudem deutlich erhöht: Gegenüber 1990 sollen
die Treibhausgasemissionen seither um 65 Prozent sinken, nicht nur um 55
Prozent. Außerdem legte die Regierung mit der Reform auch Zwischenziele für
die Zeit nach 2030 fest.
Eine neue Verfassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das
Klimaschutzgesetz [3][lehnte das Bundesverfassungsgericht allerdings im
vergangenen Jahr ab] – und zwar ohne jegliche juristische Begründung. Die
Klage stützte sich auf den damals neuen Sachstandsbericht des Weltklimarats
IPCC.
Darin betonten Klimawissenschaftler:innen, dass sich der Klimawandel
„schneller und folgenschwerer“ vollziehe als bislang angenommen. Die neun
jungen Kläger:innen wenden sich nun stattdessen an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
15 Aug 2023
## LINKS
[1] https://static1.squarespace.com/static/571d109b04426270152febe0/t/64da53511…
[2] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
[3] /Eskalierende-Klimakrise/!5885806
## AUTOREN
Susanne Schwarz
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