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# taz.de -- Juristin über CO2-Einsparung: „Klimaschutz hat keinen Vorrang“
> Warum werden CO2-intensive Bauprojekte wie neue Straßen immer noch
> genehmigt? Die Regierungsberaterin Sabine Schlacke erklärt die rechtliche
> Lage.
Bild: Wie viel zählt der Klimaschutz? Ausbau der A14 in Sachsen-Anhalt
taz: Frau Schlacke, die einzelne neue Straße, vielleicht selbst der
einzelne neue Flugplatz machen noch keine Klimakrise – aber letztlich
floriert durch sie ein insgesamt klimaschädliches Verkehrssystem. Das
Ergebnis sehen wir in der deutschen Klimabilanz, [1][der Verkehr reißt die
gesetzlichen CO2-Grenzwerte]. Welche Rolle spielt das bei der Genehmigung
von Einzelvorhaben?
Sabine Schlacke: Auch bei der Zulassung von Einzelvorhaben ist Klimaschutz
zu berücksichtigen. Das regelt seit 2019 das Klimaschutzgesetz in seinem
Paragrafen 13.
Was heißt „berücksichtigen“?
Berücksichtigen heißt, dass die Behörde die Auswirkungen des Vorhabens in
Bezug auf die nationalen Klimaschutzziele zu ermitteln, zu bewerten und in
die Zulassungsentscheidung als einen Belang einzustellen hat. Klimaziele
sind insbesondere die Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens
65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent sowie die Erreichung von
Klimaneutralität bis 2045. Berücksichtigen meint allerdings nicht, dass
sich der Klimaschutz immer durchsetzt, sondern er wird gegenüber anderen
Belangen abgewogen.
Der Klimaschutz hat keinen Vorrang vor anderen Interessen?
Nein, das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2022 im Fall einer
neuen Autobahn und jüngst bei der Zulassung einer Pipeline für ein
LNG-Terminal ganz klar entschieden. Der Klimaschutz muss in die Abwägung
einbezogen werden, hat aber keinen Vorrang.
Was hieß das für die Autobahn?
Die Autobahn durfte gebaut werden. Es handelte sich um ein Teilstück der
Nordverlängerung der A 14 in Sachsen-Anhalt. Die Planfeststellungsbehörde
hatte festgestellt, dass das neue Autobahnteilstück zusätzlichen Verkehr
erzeugt und damit klimaschädlich ist. Es trage jedoch allenfalls ein
Zehntel Promille zur deutschen Jahresemissionsmenge bei. Deshalb durfte der
Verkehrsnutzen höher bewertet werden, denn der Lückenschluss im
Autobahnnetz verbinde Sachsen-Anhalt erstmals mit den Ostseehäfen.
Auch in [2][manchen Bundesländern gibt es Klimaschutzgesetze]. In
Baden-Württemberg zum Beispiel wird verlangt, dass der Klimaschutz bei
Projekten nach Landesrecht „bestmöglich zu berücksichtigen“ ist. Was
bedeutet das?
Der Klimaschutz ist hier ein bisschen stärker gewichtet. Aber der
Unterschied ist nicht groß. Es geht eben auch in Baden-Württemberg nur um
ein „Berücksichtigen“, nicht um einen Vorrang.
Ist das denn mit dem [3][berühmten Klima-Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts] von 2021 vereinbar?
Bisher wohl ja. Aber die Karlsruher Richterinnen und Richter haben auch
klargemacht, dass die Erreichung des Klimaneutralitätsziels bei
fortschreitendem Klimawandel an relativem Gewicht gewinnt – das wirkt sich
auch auf die Zulassung von Einzelvorhaben aus.
Wäre spätestens dann nicht eine klare Prioritätensetzung erforderlich, dass
zum Beispiel nur noch die allerwichtigsten neuen Straßen gebaut werden
dürfen?
Wir haben in Deutschland kein Gremium, das sagt: Die Umgehungsstraße in A
ist wichtiger als die Umgehungsstraße in B. Das ist im Föderalismus auch
schwer vorstellbar.
Beim Autobahnbau gibt es aber den zentralen [4][Bundesverkehrswegeplan].
Stimmt, da wäre eine klimapolitische Prioritätensetzung möglich. Aber
verfassungsrechtlich ist das auch dann noch nicht zwingend. Dem Klima ist
es egal, ob CO2 beim Verkehr oder bei Heizungen von Häusern eingespart
wird.
Muss bald nicht alles getan werden, was vertretbar und möglich ist?
Sehr wahrscheinlich. Aber was vertretbar ist, muss eben immer in der
jeweiligen Situation unter Abwägung aller betroffenen Rechtsgüter geklärt
werden. Wenn es um Einzelvorhaben geht, entscheiden das im Streitfall die
Verwaltungsgerichte.
Wer kann klagen, um den Klimaschutz bei Einzelvorhaben wie Autobahnen,
Flugplätzen und neuen Baugebieten vor Gericht verhandeln zu lassen?
Jeder anerkannte Umweltverband und außerdem Grundeigentümer, die wegen des
Vorhabens enteignet werden sollen.
17 Oct 2023
## LINKS
[1] /Weniger-Treibhausgasausstoss/!5918983
[2] /Verpflichtung-der-Bundeslaender/!5829571
[3] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
[4] /Bundesverkehrswegeplan/!t5295693
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
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