Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Jugendliche klagen wegen Klimawandel: Staaten vor Gericht
> Sechs portugiesische Jugendliche haben mehr als 30 Staaten verklagt. Der
> Vorwurf: zu wenig Klimaschutz. Das verletze die Menschenrechte.
Bild: Mariana und Claudia Agostinho treffen am Europäischen Gerichtshof für M…
Berlin taz | Schon die Anwaltsbank zeigt das Kräfteverhältnis: sechs gegen
mehr als achtzig. Die kleine Gruppe an Jurist:innen vertritt sechs
portugiesische Jugendliche. Die große steht für die mehr als dreißig
Regierungen, die sie mangels [1][Klimaschutz] verklagen. Auch Deutschland
ist darunter. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg verhandelt.
„Wenn nicht sofort gehandelt wird und die Emissionen sinken, wird der Ort,
an dem ich lebe, bald zu einem unerträglichen Heizkessel“, sagte der
20-jährige Kläger Martim Duarte Agostinho. Wie mehrere seiner 12- bis
24-jährigen Mitstreiter:innen, unter anderem seine Schwestern Cláudia und
Mariana, kommt er aus der Region Leiria.
Dort hatte es im Jahr 2017 [2][extreme Waldbrände] gegeben, die durch
heißeres und trockeneres Wetter begünstigt werden – der Erwachungsmoment
für die Jugendlichen. „Unsere Botschaft an die Richter ist ganz einfach:
Bitte bringen Sie diese Regierungen dazu, das Nötige zu tun, damit wir eine
lebenswerte Zukunft haben“, so Agostinho.
## Deutschlands Rolle doppelt vor Gericht
Der Fall zieht sich schon über einige Jahre. Im September 2020 reichten die
Portugies:innen die Klage ein. Betroffen sind die 27 EU-Staaten sowie
Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und Großbritannien. Seither hatten auch
die Regierungen Zeit, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen. Der wiegt schwer:
Das Handeln der Staaten verletze durch die Klimakrise die Menschenrechte
der Kläger:innen. Ein finales Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Bei einem Erfolg der Klage würden die Richter:innen die verklagten
Staaten auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten.
Deutschlands Rolle in der Klimakrise wird damit gleich doppelt vor dem
Straßburger Gericht verhandelt. Neben den Portugies:innen haben dort
auch neun deutsche Jugendliche die Bundesregierung verklagt. Zuerst hatten
sie das vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, nachdem dieses die
Regierung schon vor zwei Jahren einmal zum Nachbessern beim
[3][Klimaschutzgesetz] gezwungen hatte. Diesmal wiesen die Richter:innen
in Karlsruhe die Klage allerdings ohne Begründung ab.
27 Sep 2023
## LINKS
[1] /Erneuerbare-statt-Fossile/!5959839
[2] /Feuer-an-den-Kuesten/!5951115
[3] /Umstrittene-Klimaschutzgesetz-Reform/!5958487
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Klimaklage
Klimaschutzziele
Erderwärmung
Schwerpunkt Klimawandel
Portugal
Menschenrechte
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimaproteste
Schwerpunkt Klimawandel
Extremwetter
## ARTIKEL ZUM THEMA
Juristin über CO2-Einsparung: „Klimaschutz hat keinen Vorrang“
Warum werden CO2-intensive Bauprojekte wie neue Straßen immer noch
genehmigt? Die Regierungsberaterin Sabine Schlacke erklärt die rechtliche
Lage.
Einfuhr von Stahl, Dünger und Co: EU-Klimazoll geht an den Start
Die Europäische Union will ihre Industrie zum ökologischen Umbau bringen.
Zu ihrem Schutz belegt sie manche Importe mit einer neuen Abgabe.
Klimaklage in Straßburg: Klimaklagen und Klimakleben
Sechs Jugendliche schaffen es, 30 Staaten vor Gericht zu zitieren. Man muss
sich nicht auf die Straße kleben, um die Öffentlichkeit zu erreichen.
Forscher über die „Letzte Generation“: „Ein Ausdruck der Verzweiflung“
Die Diskussion um die Klimakrise habe sich darauf reduziert, wie man
demonstrieren solle, sagt Protestforscher Simon Teune. Das sei bequem.
Meteorologe über Starkregen: „Es kann jede Region treffen“
Der Klimawandel bringt ein erhöhtes Risiko von Starkregen mit sich.
Meteorologe Frank Kaspar über die Gefahr von Überschwemmungen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.