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# taz.de -- Cannabis-Verbot: Kiffen bleibt vorerst strafbar
> Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach Erklärung des
> Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand. Jetzt ist eine Entscheidung des
> Bundestages gefragt.
Bild: Freund:innen des Kiffens feiern am Brandenburger Tor am 20. April den Wel…
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht überlässt die Entscheidung, ob
Besitz und Handel mit [1][Cannabis legalisiert] werden sollen, dem
Bundestag. Die Vorlagen von drei Amtsgerichten, die die Strafbarkeit des
Cannabis-Konsums als verfassungswidrig einstuften, lehnte das Gericht als
unzulässig ab.
Derzeit sind Anbau, Besitz und Weitergabe von Cannabis in Deutschland
strafbar, nur der reine Konsum ist straflos. Amtsrichter Andreas Müller aus
Bernau bei Berlin hält das für unverhältnismäßig und daher
verfassungswidrig. Beim „moderaten Gebrauch“ durch
Normalbenutzer:innen sei Cannabis „relativ ungefährlich“ und deutlich
harmloser als der legale Alkohol. Deshalb müsse zumindest der Besitz von
geringen Mengen straflos sein, so Müller.
## Richtervorlagen als unzulässig erklärt
Da aber nur Karlsruhe über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
entscheiden kann, legte der Bernauer Amtsrichter 2020 einen ersten Fall
vor. Er nutzte dabei einen Musterentwurf des Deutschen Hanfverbands.
Insgesamt musste das Bundesverfassungsgericht nun über 13 weitgehend
identische Vorlagen der drei Amtsgerichte Bernau, Pasewalk und Münster
entscheiden.
Eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des Verfassungsgerichts
erklärte nun alle Richtervorlagen für unzulässig. Da Karlsruhe 1994 schon
einmal über die Strafbarkeit des [2][Cannabis-Konsums] entschieden hatte,
hätten die Vorlagen eine ganz neue Sach- oder Rechtslage aufzeigen müssen.
Die Amtsrichter hätten jedoch im wesentlichen die alten Argumente
wiederholt.
Damit bleibt es bei der Karlsruher Entscheidung von 1994. Danach ist es ein
legitimes strafrechtliches Ziel, die Bevölkerung und insbesondere die
Jugend vor den Gefahren von Cannabis zu bewahren, auch wenn Kiffen „weit
weniger gefährlich“ ist als vom Gesetzgeber ursprünglich angenommen.
## Ampel plant Entkriminalisierung
Die Androhung von Strafe sei nicht unverhältnismäßig, weil das Verfahren
beim erstmaligen Besitz geringer Mengen Cannabis ja eingestellt werden
kann. Dass Besitz und Verkauf des gefährlicheren Alkohols legal bleiben,
sei gerechtfertigt, so das Bundesverfassungsgericht 1994, denn der
Gesetzgeber könne den Genuss von Alkohol „wegen der herkömmlichen
Konsumgewohnheiten in Deutschland“ nicht effektiv unterbinden.
Auch die Tatsache, dass inzwischen mehrere Staaten wie Portugal, Kanada und
Uruguay sowie Teile der USA Cannabis legalisiert haben, ohne dass dies zu
Chaos und Kontrollverlust führte, ließen die Verfassungsrichter:innen
nicht als neue Sachlage gelten. Sie betonten vielmehr, dass es Aufgabe des
Gesetzgebers sei, „Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen
anzupassen“.
Der Verweis auf den Bundestag lag nahe, da die Ampel-Koalition gerade
ohnehin [3][eine Entkriminalisierung von Cannabis] plant. Ein
Gesetzentwurf, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorige Woche
vorlegte, sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum
Eigengebrauch ebenso straffrei bleiben soll wie der Besitz von drei
Cannabispflanzen zum Eigenanbau. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen
Plänen nun zwar keinen Rückenwind verschafft, aber auch keine Bedenken
dagegen angedeutet.
11 Jul 2023
## LINKS
[1] /Cannabis-Legalisierung/!5924625
[2] /Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland/!5924667
[3] /Entkriminalisierung-von-Cannabis/!5931601
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Cannabis
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Kiffen
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