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# taz.de -- Teillegalisierung von Cannabis: Kabinett berät über Gesetzentwurf
> Die Cannabis-Legalisierung könnte noch in diesem Jahr Realität werden.
> Doch kurz vor der Abstimmung im Kabinett gibt es an dem Vorhaben auch
> Kritik.
Bild: Hanfpflanze auf einem Feld
Berlin taz | Ein [1][Ende der Cannabis-Prohibition] ist in Sicht – doch wie
genau die Gesetzeslage in Zukunft aussehen wird, ist in vielen Detailfragen
noch offen. Klarheit kommt womöglich an diesem Mittwoch, wenn das
Bundeskabinett über den Gesetzentwurf zur Legalisierung verhandelt, der aus
dem Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) kommt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum
Eigenbedarf straffrei werden soll. Der Eigenanbau von Cannabis soll in
Zukunft begrenzt erlaubt sein. Privatpersonen dürften zu diesem Zweck
maximal drei Cannabis-Pflanzen besitzen.
Ein freier Verkauf von Cannabis soll nicht erlaubt sein. In einigen
Landkreisen sollen aber Modellregionen entstehen. Dort wären
Verkaufsstellen erlaubt, die kommerziell Cannabis anbieten dürften.
Einkaufen könnten dort allerdings nur Bewohner*innen aus dem
Einzugsgebiet der Verkaufsstellen.
In ganz Deutschland sollen Konsument*innen ab 18 Jahren aber
gemeinnützigen [2][Cannabis-Anbauvereinen] beitreten dürfen. Bis zu 500
Menschen pro Verein könnten dann gemeinschaftlich Cannabis anbauen.
Mitglieder, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürften monatlich 50 Gramm
Cannabis abnehmen, in täglichen Maximalmengen von 25 Gramm. Für unter
21-Jährige wäre die monatliche Maximalmenge auf 30 Gramm beschränkt.
Die [3][Anbauvereine sollen strengen Regeln unterliegen]. Ihr Gelände soll
eingezäunt werden, die Anbauflächen müssten gesichert werden. Die Vereine
müssten mindestens 250 Meter von Schulen, Kindergärten oder Kitas entfernt
sein. In den Clubräumen soll der Konsum verboten sein. Das Cannabis soll
regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen. Die Vereine müssten
Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürften
keine Werbung machen.
## Kritik von unterschiedlichen Seiten
Lauterbach betonte immer wieder, dass Legalisierung gleichzeitig mit mehr
Gesundheitsschutz umgesetzt werden müsse. Besonders junge Menschen unter 25
Jahren könnten durch regelmäßigen Cannabis-Konsum Schaden nehmen, da die
psychoaktiven Substanzen der Pflanze die Entwicklung des Gehirns
beeinträchtigen könnten. Der Minister kündigte eine Informationskampagne zu
den Risiken von Cannabis-Konsum an.
Es gibt auch deutliche Kritik am Vorhaben. Der Geschäftsführer des
Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, bezweifelte, dass das geplante Gesetz
den Schwarzmarkt austrocknen könnte. In der jetzigen Fassung sei das Gesetz
zu „kleinteilig“ und damit keine Entlastung von Justiz und Polizei, da die
vielen Regeln zu Cannabis-Clubs wieder kontrolliert und geahndet werden
müssten.
Auf der anderen Seite lehnte auch der Dachverband deutscher Cannabis Social
Clubs, der die Interessen von Cannabis-Anbauvereinen vertritt, den Entwurf
[4][„als verfassungswidrig, überstreng und vermeidbar kompliziert“] ab.
Die Vorlage aus dem Gesundheitsministerium könnte sich im Kabinett noch
ändern. Sollten sich die Minister*innen am Mittwoch einig werden,
müsste der Bundestag dem Gesetz noch zustimmen. Ende 2023 könnte es in
Kraft treten.
15 Aug 2023
## LINKS
[1] /Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland/!5924667
[2] /Cannabis-Teillegalisierung/!5933321
[3] /Gesetzentwurf-zu-Cannabis-Clubs/!5930247
[4] https://csc-dachverband.de/wp-content/uploads/2023/07/Stellungnahme-des-CSC…
## AUTOREN
Luisa Faust
## TAGS
Cannabis
Legalisierung
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Drogenpolitik
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