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# taz.de -- Einigung auf Gesetzentwurf: Selbstbestimmung rückt näher
> Justiz- und Familienministerium haben sich auf einen Entwurf zum
> Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Nächste Woche geht er in die
> Verbandsanhörung.
Bild: Marco Buschmann und Lisa Paus während der Bundespressekonferenz auf der …
Berlin taz | Justiz- und Familienministerium haben sich auf einen Entwurf
zum Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Der Entwurf liegt der taz vor. „Das
medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität hat
sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Die aktuelle Rechtslage
trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es darin. Das geplante Gesetz
soll eine möglichst niedrigschwellige [1][Änderung des Geschlechtseintrags]
ermöglichen.
Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, dass der Geschlechtseintrag sowie
Vornamen künftig beim Standesamt geändert werden können. Nach einer
dreimonatigen Wartezeit ist die Änderung gültig. Kinder und Jugendliche
sollen mit dem Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten Vornamen sowie
Geschlechtseintrag ändern können. Sind die Jugendlichen über 14 Jahre alt
und ihre Sorgeberechtigten stimmen nicht zu, kann ein Familiengericht diese
Zustimmung ersetzen.
Weiterhin vorgesehen ist eine Übergangslösung für [2][trans, inter und
nicht-binäre Eltern]: Wurde bislang ein falsches Geschlecht in der
Geburtsurkunde der Kinder festgehalten, so können künftig die Worte
„Mutter“ wie „Vater“ durch die Bezeichnung „Elternteil“ ersetzt wer…
Zudem wird gelten: Wer den Deadname, also den ehemaligen Namen einer
Person, ohne deren Einverständnis preisgibt, dem droht ein Bußgeld von bis
zu 10.000 Euro.
Zuletzt kam es bei den Abstimmungen zwischen den zuständigen Ministerien
immer wieder zu Verzögerungen, [3][ursprünglich war der Gesetzentwurf für
vergangenes Jahr angekündigt]. Bereits im Juni 2022 wurden Eckpunkte für
das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, die nun weitestgehend im
Gesetzentwurf auch wiederzufinden sind. Bislang noch nicht bekannt war,
dass die einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen nicht für
Minderjährige gelten wird.
## Durch das Gesetz wird Geld gespart
Insbesondere die im März angekündigte Wartezeit von drei Monaten sowie eine
angekündigte [4][Klausel zum Hausrecht] sorgte in den vergangenen Monaten
für Diskussionen. Darunter fiel zum Beispiel der Zugang zu Frauensaunen und
Umkleidekabinen. Diese Klausel hat nun in dieser Weise Eingang in den
Gesetzentwurf gehalten: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen
sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben das Hausrecht des jeweiligen
Eigentümers oder Besitzers und das Recht juristischer Personen, ihre
Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.“ Das heißt konkret:
Eine befürchtete Ausweitung der Diskriminierung von trans, inter und
nicht-binären Personen ist damit nicht gegeben.
Auch sieht der Entwurf eine Quotenregelung von Gremien und Organen vor:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Eintragung des Geschlechts
zum Zeitpunkt der Besetzung.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das in Teilen verfassungswidrige
Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das im Glauben eingeführt wurde,
dass trans Menschen „krank“ seien: Deshalb sind trans, inter und
nicht-binäre Menschen zurzeit mit Gerichtsverfahren wie psychologischer
Begutachtung konfrontiert, in denen sie teils demütigende Fragen zur
Intimsphäre beantworten müssen, was mit dem künftigen
Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr der Fall sein wird.
Durch den Wegfall der Gutachten wie Verfahren sparen Bürger_innen laut
Gesetzentwurf künftig 2.100 Stunden bei Finanzämtern sowie 3.736.000 Euro
an Verfahrenskosten. Bei den Ländern werden künftig 185.000 Euro gespart
und im richterlichen Bereich etwa eine halbe Million Euro. Mehrkosten
entstehen keine.
Nachdem der Gesetzentwurf am Donnerstag der Koalition vorgelegt wurde, soll
er nächste Woche an Verbände zur Kommentierung geschickt werden. Der
[5][Bundesverband Trans*] äußerte sich am Donnerstagabend positiv über das
Vorankommen der Bundesregierung: „Es ist ein sehr wichtiger Schritt, dass
der Gesetzgebungsverfahren endlich in die nächste Phase geht und der
Entwurf den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wird“, teilte der Verband
mit.
27 Apr 2023
## LINKS
[1] /Nachfolge-des-Transsexuellengesetzes/!5924999
[2] /Urteil-zu-Elterndefinition/!5923451
[3] /Gesetz-zur-Selbstbestimmung/!5915502
[4] /Geplantes-Selbstbestimmungsgesetz/!5929820
[5] /Expert_in-ueber-Selbstbestimmungsgesetz/!5926716
## AUTOREN
Nicole Opitz
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