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# taz.de -- Amnesty International rügt Deutschland: Untätig gegen Racial Prof…
> Diskriminierende Personenkontrollen, harte Versammlungsgesetze: Amnesty
> kritisiert Deutschland. Die Ampel versucht, dagegenzusteuern.
Bild: Personenkontrolle am Stuttgarter Schlossplatz
Berlin taz | Die Worte von Amnesty International sind deutlich. In
Deutschland habe es auch zuletzt „unzureichende Ermittlungen bei Vorwürfen
über diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling)“ gegeben, die
das „Recht auf Nichtdiskriminierung verletzten“, heißt es im
[1][Jahresbericht der Menschenrechtsorganisation], der am Dienstag
veröffentlicht wurde. „Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung bei
diskriminierenden Übergriffen durch die Polizei wurden weiterhin durch das
Fehlen eines unabhängigen Beschwerdemechanismus behindert.“ Selbst der
[2][Aktionsplan gegen Rechtsextremismus von Innenministerin Nancy Faeser
(SPD)] „erkannte und behandelte institutionellen und systematischen
Rassismus nicht“.
Die Kritik ist nicht neu. Die [3][Europäische Kommission drängte
Deutschland schon vor Jahren], eine Studie über die anlasslosen Kontrollen
durchzuführen, die vielfach schwarze Menschen treffen. Es gebe Indizien für
ein „ausgeprägtes“ Racial Profiling in Deutschland. Zuletzt hatten auch im
[4][Diskriminierungsmonitor], den die Bundesregierung erstmals beauftragte,
ein gutes Fünftel der Befragten erklärt, Rassismus erlebt zu haben.
Faeser ließ am Dienstag ihren Sprecher erklären, dass das Thema Racial
Profiling bei der geplanten Reform des Bundespolizeigesetzes diskutiert
werde. „Generell gilt selbstverständlich bereits heute, dass
Personenkontrollen sowie alle polizeilichen Maßnahmen nach objektiven
Kriterien, vorurteils- und diskriminierungsfrei erfolgen müssen.“
Mit dem reformierten Bundespolizeigesetz sollen die Befugnisse der
Bundespolizei zur Gefahrenabwehr neu geregelt und dort erstmals eine
Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Beim Punkt Racial Profiling aber
hatte sich die Ampel zuletzt verhakt. In einem ersten Aufschlag zum
Gesetzentwurf hatte das Innenministerium nach taz-Informationen zwar
„diskrimierungsfreie“ Polizeikontrollen festgehalten, die sich nicht nach
Hautfarbe, Religion oder Ethnie richten dürften – die Grünen wollten aber
präzisere Formulierungen.
## Quittungen für Polizeikontrollen?
Zudem hatten die Grünen auf eine Ausstellung von Quittungen bei
Polizeikontrollen gedrängt, um deren Gründe transparent und nachprüfbar zu
machen. [5][Vorbild ist hier Bremen], wo die Polizei bereits seit Herbst
2021 in bestimmten Gebieten solche Quittungen anbieten muss. Faesers
Sprecher wollte sich zu den Gesprächen nicht äußern. Intern soll sich die
Ministerium zuletzt aber für beide Vorschläge offen gezeigt haben.
Grünen-Fraktiongeschäftsführerin Irene Mihalic sagte am Dienstag der taz,
der Amnesty-Bericht zeige erneut „den bestehenden Handlungsbedarf zur
Prävention von Racial Profiling in Deutschland“. Mit der Reform des
Bundespolizeigesetzes habe man nun die Chance, „die rechtliche Situation
maßgeblich zu verbessern“. Der SPD-Innenexperte Uli Grötsch versprach, dass
das Gesetz „klare Vorgaben zu diskriminierungsfreiem Handeln von
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten machen wird“.
Die Ampel will auch mit einer zweiten Maßnahme gegensteuern: [6][einem
neuen Polizeibeauftragten]. Der Posten soll ab Sommer installiert und von
Grötsch übernommen werden. Der SPD-Mann sagte der taz, nach entsprechenden
Beschwerdestellen in den Ländern wolle man nun auch auf Bundesebene eine
Ansprechperson für Diskriminierungen durch die Polizei schaffen. „Unser
Ziel ist, dass staatliches Handeln ausnahmslos diskriminierungsfrei
erfolgt, und wo dies nicht der Fall ist, Konsequenzen nach sich zieht.“
Auch Mihalic verspricht sich mit dem Beauftragten „eine Stelle zur
Bearbeitung von strukturellen Problemen innerhalb der Polizei“. Bei dem
Posten bremst jedoch die FDP, die den Beauftragten vor allem als
Ansprechpartner für Polizist:innen sieht – nicht für
Bürger:innenbeschwerden.
## Amnesty beklagt verschärftes Versammlungsgesetz
Amnesty beklagt derweil auch „unverhältnismäßige“ Einschränkungen der
Versammlungsfreiheit in Deutschland. Explizit benannt wird
Nordrhein-Westfalen, wo die damals schwarz-gelbe Regierung Ende 2021
[7][das Versammlungsgesetz verschärfte]. Die Polizei kann nun Versammlungen
per Video überwachen, auf Autobahnen gilt ein Komplettverbot von
Versammlungen – eine Reaktion auf die Aktionen der Letzten Generation.
Der deutsche Amnesty-Generalsekretär, Markus Beeko, warnte vor
Verschärfungen beim Versammlungsrecht auch in Bayern und Hessen. Gegen das
NRW-Gesetz hatte zuletzt auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte
Verfassungsbeschwerde eingereicht.
28 Mar 2023
## LINKS
[1] /Jahresbericht-von-Amnesty-International/!5924423
[2] /Aktionsplan-gegen-Rechtsextreme/!5922663
[3] /Expertin-ueber-Racial-Profiling/!5698568
[4] /Bericht-zu-Diskriminierung/!5852903
[5] /Personenkontrollen-der-Bremer-Polizei/!5908353
[6] /Uli-Groetsch/!5915906
[7] /Umstrittenes-Versammlungsgesetz-in-NRW/!5822488
## AUTOREN
Konrad Litschko
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Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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