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# taz.de -- Artenvielfalt in Gefahr: Massenaussterben? Einspruch!
> Anwälte sitzen in den Startlöchern, um Artenschutz einzuklagen, wie es
> beim Klimaschutz teils schon geklappt hat. Einfach wird das nicht.
Bild: Dugong im Sydney Aquarium: Seekühe landen häufig als Beifang in Fischer…
Berlin taz | Es war ein Riesenerfolg für die Klimabewegung: Das
Bundesverfassungsgericht [1][gab 2021 klagenden Klimaschützern recht],
und die Bundesregierung musste bei ihren Klimazielen nachschärfen.
Grundlage für den Beschluss war unter anderem das Pariser
Weltklimaabkommen. Lässt sich ein ähnlicher Triumph vor Gericht auch im
Kampf gegen das Massenaussterben erzielen? Im Dezember wurde auf der
internationalen Konferenz COP15 schließlich ein neues Rahmenabkommen zum
Schutz der Biodiversität beschlossen.
Die Klimaschutzargumentation auf das Thema Biodiversität zu übertragen sei
„nicht banal“, sagt der Rechtsanwalt Remo Klinger. Er war Teil des
Anwaltsteams, das den historischen Klimabeschluss vor dem
Bundesverfassungsgericht erstritten hat. Er sieht durch das neue Abkommen
durchaus bessere juristische Anknüpfungspunkte im Bereich Artenschutz.
„Durch die COP15 im Dezember ist ein konkretes Ziel hinzugekommen“, so
Klinger. Er meint: [2][Bis 2030 müssen insgesamt 30 Prozent des Landes und
der Meere unter Schutz stehen]. „Das ähnelt den Zielen des Pariser
Abkommens und wird durch Deutschland bisher nicht erfüllt.“
Grundsätzlich sei es aber schwierig, beim Artenschutz bundeseinheitliche
Regeln zu erstreiten. „Die Biodiversität ist bereits innerhalb Deutschlands
sehr verschieden, von der brandenburgischen Steppe bis zum Voralpenland“,
sagt Klinger.
„Die durch die Biodiversitätskrise zu befürchtenden Freiheitsbeschränkungen
zukünftiger Generationen sind ebenfalls nicht derart leicht greifbar wie
beim Klimaschutz“, meint Klinger. Allerdings: Die Krise der Biodiversität
habe [3][ähnlich gravierende Folgen wie die des Klimawandels]. Man müsse
genau im Auge behalten, wie die Bundesregierung die Vorgaben jetzt umsetzt,
so der Anwalt.
Bereits begonnen hat das Bundesumweltministerium damit, die Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt zu überarbeiten. Das Ziel: Die
deutschen Schutzgebiete, die der Natur oft nur auf dem Papier Raum geben,
sollen sich qualitativ verbessern.
27 Feb 2023
## LINKS
[1] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
[2] /Artenschutzkonferenz-in-Montreal/!5900621
[3] /Gipfel-zur-Rettung-der-Biodiversitaet/!5896479
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
Biodiversität
Naturschutz
Artensterben
Schwerpunkt Klimawandel
Bayern
Natur
Biodiversität
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Ozean
Biodiversität
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