# taz.de -- Rechtslage bei Böllerattacken: Wenn der Schuss nach hinten losgeht | |
> Nach den Angriffen an Silvester wird über Gesetzesverschärfungen | |
> diskutiert. Doch vieles ist geregelt – vom Böllerverbot bis zur Bodycam. | |
Bild: Seit 2017 gilt für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ ein… | |
BERLIN taz | [1][Die Vorkommnisse der Silvesternacht] sind bereits heute | |
strafbar, das heißt, es gibt keinen rechtsfreien Raum. Diskutiert wird also | |
nur über Verschärfungen. | |
So ist es heute bereits strafbar, Menschen mit Feuerwerkskörpern zu | |
beschießen. Wenn eine Person dabei absichtlich verletzt wird, gilt dies als | |
„Körperverletzung“ und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu | |
fünf Jahren sanktioniert. Der Pyro-Angriff auf Menschen ist auch strafbar, | |
wenn nichts passiert, weil die Raketen das Ziel verfehlen. Dies gilt dann | |
als „versuchte Körperverletzung“. Je nach Einsatz der Böller und Raketen | |
könnte auch eine „gefährliche Körperverletzung“ vorliegen, mit einem | |
Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer Böller in eine | |
Menschenmenge wirft und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet, kann | |
wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ verurteilt werden, die | |
Mindeststrafe beträgt ein Jahr. | |
Seit 2017 gilt für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ eine eige… | |
Norm im Strafgesetzbuch, wonach mindestens drei Monate Freiheitsstrafe | |
verhängt werden müssen und Geldstrafe ausgeschlossen ist. Geschützt sind | |
hier zunächst Polizist:innen, durch einen Querverweis aber auch | |
Feuerwehrleute und Rettungssanitäter:innen. Auch damals wurde mit | |
zunehmenden Angriffen auf Einsatzkräfte argumentiert. | |
Wer mit Feuerwerkskörpern fremdes Eigentum beschädigt (zum Beispiel | |
Fahrräder), begeht eine „Sachbeschädigung“, die Höchststrafe beträgt zw… | |
Jahre. Auch hier ist schon der Versuch strafbar. Mit bis zu fünf Jahren | |
Freiheitsstrafe wird die „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“ bestraft. | |
Hierzu gehören seit der Einführung des Paragrafen 1986 auch | |
Polizeifahrzeuge. 2011 wurde die Strafnorm auf den Schutz von | |
Feuerwehrautos und Krankenwagen erweitert. | |
## Böllerverbote schon heute in der Sprengstoffverordnung geregelt | |
Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird, entscheidet das Gericht. In der | |
Regel wird der Strafrahmen nicht ausgeschöpft, also nicht die Höchststrafe | |
verhängt. Bei Ersttäter:innen bleibt es meist bei Geldstrafen. Wenn nur | |
Freiheitsstrafen möglich sind, können diese bis zu einer Höhe von zwei | |
Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (wobei eine Geldauflage zu bezahlen | |
ist). Für unreife Heranwachsende (bis 21 Jahren) und Betrunkene sind | |
mildere Strafen möglich. Aus Gründen der Generalprävention, also der | |
Abschreckung, kann ein Gericht aber auch betont harte Strafen verhängen. | |
[2][Böllerverbote sind schon heute in der Sprengstoffverordnung geregelt]. | |
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also Böller und kleinere Raketen, dürfen | |
fast das ganze Jahre nicht benutzt werden. Nur an Silvester und Neujahr ist | |
das Zünden erlaubt – allerdings nur durch Volljährige und nicht „in | |
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen | |
sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. | |
Die Sprengstoffverordnung wird vom Innenministerium erlassen und gilt | |
bundesweit. Örtliche Behörden können schon heute in bestimmten Gegenden zum | |
Lärm- oder Brandschutz das Abfeuern von Raketen und Böllern auch an | |
Silvester verbieten. | |
Der Einsatz von kleinen Kameras an den Fahrzeugen (Dashcams) oder am Körper | |
(Bodycams) von Einsatzkräften gehört zum Recht der Gefahrenabwehr, für das | |
die Bundesländer zuständig sind. Die meisten Bundesländer haben inzwischen | |
entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen. In Berlin gibt es bisher | |
nur eine Versuchsklausel, die bis April 2024 befristet ist. Auf dieser | |
Grundlage wurden zunächst nur 30 Bodycams angeschafft und getestet. Seit | |
Dezember 2022 sind 300 Bodycams im Einsatz, davon 250 bei der Berliner | |
Polizei und 50 bei der Feuerwehr. Das Berliner Polizeigesetz (ASOG) würde | |
auch die jetzt geforderte Beschaffung und den Einsatz von Dashcams bei der | |
Feuerwehr zulassen. | |
3 Jan 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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