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# taz.de -- Disziplinarrecht soll verschärft werden: Angemessen und verhältni…
> Die Innenministerin will extremistische Beamt:innen schneller
> loswerden. Das ist keine Rückkehr zu den Berufsverboten der 1970er Jahre.
Bild: Nancy Faseser will extremistische Beamt:innen scheller aus dem Staatsdien…
Innenministerin Nancy Faeser hat schon einen Gesetzentwurf in der
Schublade. [1][Sie will extremistische Beamt:innen schneller aus dem
öffentlichen Dienst entfernen.] So will sie auf die bekannt gewordenen
Umsturzpläne aus dem Reichsbürgermilieu reagieren, an denen auch
Polizist:innen, Soldaten und eine Richterin beteiligt waren. Früher – als
es noch vor allem um linke Lehrer:innen und Briefträger:innen ging –
hätte man gesagt: Faeser will Berufsverbote erleichtern.
Für die konkreten Fälle ist die Verschärfung wohl kaum erforderlich. Wer
sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, eventuell sogar an
einem Hochverrat, wird natürlich auch jetzt schon aus dem öffentlichen
Dienst entfernt. Es geht eher um die Fälle im Vorfeld: Beamt:innen, die
sich zunehmend radikalisieren. Und es geht um das Vertrauen der
Öffentlichkeit. Wir sollen uns darauf verlassen können, dass
Polizist:innen und Lehrer:innen im Staatsdienst die Menschen nicht
gedanklich nach völkischen Kriterien sortieren.
Der Kern von Nancy Faesers Vorschlag: Nach schweren Dienstvergehen sollen
Beamt:innen von den Behörden selbst aus dem Beamtenverhältnis entfernt
werden können. Bisher konnte die Disziplinarbehörde nur einen Antrag
stellen, und die Entscheidung darüber traf ein unabhängiges
Verwaltungsgericht.
Es geht hier also gar nicht so sehr um den Schutz der Bürger:innen. Denn
vorläufig suspendieren kann man verdächtige Beamt:innen auch heute
schon. Es geht hier vor allem um Beschleunigung. Der Staat soll schneller
klarstellen, wer den Beamtenstatus verwirkt hat, weil er nicht voll hinter
dem universellen Wert der Menschenwürde, hinter den Prinzipien von
Demokratie und Rechtsstaat steht. Das ist sinnvoll. Bisher dauerte es oft
unerträglich lang, bis ein erstes konkretes Ergebnis feststand.
Faesers Modell ist nicht völlig neu. In Baden-Württemberg wird schon seit
2008 so verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat die
baden-württembergische Praxis auch schon geprüft und 2020 akzeptiert – weil
der geschasste Beamte oder die Beamtin ja anschließend selbst gegen seine
oder ihre Entlassung klagen kann. Selbst CDU/CSU und FDP dürften gegen den
Vorschlag Faesers wohl keine Einwände haben. Denn sie haben 2008 in
Baden-Württemberg gemeinsam regiert.
Es ist dabei wichtig festzustellen, dass es sich hier eben nicht um eine
Beweislastumkehr handelt, wie Ministerin Faeser einmal in einer
ungeschickten und missverständlichen Äußerung nahelegte. Es geht lediglich
um eine Änderung im Verfahrensablauf. Auch künftig muss der Staat beweisen,
dass der Beamte nicht (mehr) verfassungstreu ist. Es wird auch keine
Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt.
Eine Rückkehr zu den Berufsverboten der 1970er Jahre ist also bislang – und
zu Recht – nicht geplant. Auch wenn es heute vor allem gegen
Rechtsextremist:innen geht, sollte der Staat immer die
Verhältnismäßigkeit beachten.
13 Dec 2022
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## AUTOREN
Christian Rath
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Lars Klingbeil
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