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# taz.de -- Keine Fahrraddemo auf der A39: Das Grundrecht aufs Autofahren
> Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine Fahrraddemo gegen VW auf
> der Autobahn verboten. Es sieht die „Leichtigkeit des Verkehrs“ in
> Gefahr.
Bild: Eine Raddemo auf der geheiligten Autobahn? Doch, das geht, so wie hier au…
Bremen taz | Gibt es in Deutschland ein Grundrecht auf ungehinderten
Autobahnverkehr? Die Frage ist nur auf den ersten Blick fernliegend; oder
sogar abstrus.
Am Sonntag sollte es ja auf der Autobahn 39 eine Demonstration geben, grob
gesagt: zwischen Braunschweig und Wolfsburg. [1][Aktivist:innen hatten
dort eine Protest-Radtour angemeldet], weil sie gegen den Ausbau selbiger
Autobahn und auch das geplante „Trinity“-Werk von Volkswagen sind, also die
vom VW-Konzern geplante neue Fabrik für E-Limousinen.
[2][Die Stadt Wolfsburg hat die Demo auf der Autobahn jedoch untersagt],
was – polemisch gesprochen – noch nicht überrascht, und dabei nicht nur vom
Verwaltungsgericht Braunschweig, sondern jetzt auch vom
[3][Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg] Recht bekommen.
Zwar kommen die Richter:innen anfangs durchaus zu dem Schluss, dass eine
Bundesautobahn „nicht von vornherein der Nutzung zum Zwecke einer
Versammlung entzogen ist“. Soll heißen: Man dürfte da eigentlich schon
demonstrieren. Zumal die verfassungsgemäß protestierenden Bürger:innen
„selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen zur Geltung bringen“. Und
das auf der A39 zu tun, war hier ja naheliegend.
## Die „öffentliche Sicherheit“ ist in Gefahr
Am Ende urteilt das OVG dann aber doch, dass die „öffentliche Sicherheit“
in Gefahr war, also keinesfalls auf der A39 demonstriert werden darf! Denn
die „öffentliche Sicherheit“, bei der es in der Regel um Leib und Leben
geht, mindestens aber um Freiheit, Ehre und Eigentum, die öffentliche
Sicherheit also erstrecke sich auch auf die „Leichtigkeit des Verkehrs“.
Die war in Gefahr. Also nix Demo und so.
Gefahren für Autofahrer:innen und auch Demonstrierende seien „kaum zu
bestreiten“, heißt es im Urteil, es könnte sich ja am Ende des Radkorsos
ein Stau bilden, der zu Unfällen führen könnte. Und wenn die
Autofahrer:innen dann wegen der Demo vielleicht nur 60
Stundenkilometer hätten fahren dürfen, sei das doch eine „sehr unübliche
Geschwindigkeit“ und damit erst Recht eine Unfallgefahr.
Das alles hätte sich natürlich durch Absperrungen, Umleitungen und andere
polizeiliche Maßnahmen durchaus regeln lassen, wenn man denn politisch
gewollt hätte. Bei anderen Demos geht das ja auch. Und bei Baustellen kommt
es sonst durchaus vor, dass man halt nur 60 fahren darf, oder nicht mal
das. Und weil das Urteil das alles doch sehr allgemein begründet, kann man,
wie die Demo-Anmelder:innen, durchaus zum dem Fazit kommen, dass das OVG
hier „[4][faktisch ein Totalverbot“ von Demos „mindestens für alle
Autobahnen“] begründet.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der einerseits [5][Baumbesetzer vom
Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen] werden, weil sie sich für
den Klimaschutz – ein Staatsziel, übrigens! – einsetzen. Andererseits aber
sorgen die oft als „Klima-Kleber“ verfemten Aktivist:innen der Letzten
Generation für Entsetzen, Empörung und Haftstrafen, vor allem, wenn sie
sich mal wieder einer Autobahn nähern. Auch das OVG sagt: „Stop Trinity“
kann ja auch anderswo „öffentlichkeitswirksam“ demonstrieren, auf
Landstraßen oder so.
Natürlich können Grundrechte miteinander im Konflikt liegen, und dann muss
man entscheiden, welches höher wiegt. Da ist auf der einen Seite also das
Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Und auf der anderen Seite? Nicht mal
das OVG geht so weit, sich anzumaßen, ein Grundrecht auf flüssigen
Autobahnverkehr zu postulieren. Auf die Berufsfreiheit der
Berufskraftfahrer:innen beruft es sich aber auch nicht.
Bleibt also eigentlich nur die [6][Religionsfreiheit].
15 Nov 2022
## LINKS
[1] /Fahrraddemo-gegen-A39-und-Trinity-Werk/!5890669
[2] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/O…
[3] https://projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_a39_ovg221111abl.pdf
[4] https://www.anarchistischefoderation.de/versammlungsfreiheit-in-gefahr-ober…
[5] /Urteil-zu-Baumbesetzung/!5890379
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
## AUTOREN
Jan Zier
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Volkswagen
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Elektro
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Autobahn
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