| # taz.de -- Keine Fahrraddemo auf der A39: Das Grundrecht aufs Autofahren | |
| > Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine Fahrraddemo gegen VW auf | |
| > der Autobahn verboten. Es sieht die „Leichtigkeit des Verkehrs“ in | |
| > Gefahr. | |
| Bild: Eine Raddemo auf der geheiligten Autobahn? Doch, das geht, so wie hier au… | |
| Bremen taz | Gibt es in Deutschland ein Grundrecht auf ungehinderten | |
| Autobahnverkehr? Die Frage ist nur auf den ersten Blick fernliegend; oder | |
| sogar abstrus. | |
| Am Sonntag sollte es ja auf der Autobahn 39 eine Demonstration geben, grob | |
| gesagt: zwischen Braunschweig und Wolfsburg. [1][Aktivist:innen hatten | |
| dort eine Protest-Radtour angemeldet], weil sie gegen den Ausbau selbiger | |
| Autobahn und auch das geplante „Trinity“-Werk von Volkswagen sind, also die | |
| vom VW-Konzern geplante neue Fabrik für E-Limousinen. | |
| [2][Die Stadt Wolfsburg hat die Demo auf der Autobahn jedoch untersagt], | |
| was – polemisch gesprochen – noch nicht überrascht, und dabei nicht nur vom | |
| Verwaltungsgericht Braunschweig, sondern jetzt auch vom | |
| [3][Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg] Recht bekommen. | |
| Zwar kommen die Richter:innen anfangs durchaus zu dem Schluss, dass eine | |
| Bundesautobahn „nicht von vornherein der Nutzung zum Zwecke einer | |
| Versammlung entzogen ist“. Soll heißen: Man dürfte da eigentlich schon | |
| demonstrieren. Zumal die verfassungsgemäß protestierenden Bürger:innen | |
| „selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen zur Geltung bringen“. Und | |
| das auf der A39 zu tun, war hier ja naheliegend. | |
| ## Die „öffentliche Sicherheit“ ist in Gefahr | |
| Am Ende urteilt das OVG dann aber doch, dass die „öffentliche Sicherheit“ | |
| in Gefahr war, also keinesfalls auf der A39 demonstriert werden darf! Denn | |
| die „öffentliche Sicherheit“, bei der es in der Regel um Leib und Leben | |
| geht, mindestens aber um Freiheit, Ehre und Eigentum, die öffentliche | |
| Sicherheit also erstrecke sich auch auf die „Leichtigkeit des Verkehrs“. | |
| Die war in Gefahr. Also nix Demo und so. | |
| Gefahren für Autofahrer:innen und auch Demonstrierende seien „kaum zu | |
| bestreiten“, heißt es im Urteil, es könnte sich ja am Ende des Radkorsos | |
| ein Stau bilden, der zu Unfällen führen könnte. Und wenn die | |
| Autofahrer:innen dann wegen der Demo vielleicht nur 60 | |
| Stundenkilometer hätten fahren dürfen, sei das doch eine „sehr unübliche | |
| Geschwindigkeit“ und damit erst Recht eine Unfallgefahr. | |
| Das alles hätte sich natürlich durch Absperrungen, Umleitungen und andere | |
| polizeiliche Maßnahmen durchaus regeln lassen, wenn man denn politisch | |
| gewollt hätte. Bei anderen Demos geht das ja auch. Und bei Baustellen kommt | |
| es sonst durchaus vor, dass man halt nur 60 fahren darf, oder nicht mal | |
| das. Und weil das Urteil das alles doch sehr allgemein begründet, kann man, | |
| wie die Demo-Anmelder:innen, durchaus zum dem Fazit kommen, dass das OVG | |
| hier „[4][faktisch ein Totalverbot“ von Demos „mindestens für alle | |
| Autobahnen“] begründet. | |
| Das Urteil fällt in eine Zeit, in der einerseits [5][Baumbesetzer vom | |
| Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen] werden, weil sie sich für | |
| den Klimaschutz – ein Staatsziel, übrigens! – einsetzen. Andererseits aber | |
| sorgen die oft als „Klima-Kleber“ verfemten Aktivist:innen der Letzten | |
| Generation für Entsetzen, Empörung und Haftstrafen, vor allem, wenn sie | |
| sich mal wieder einer Autobahn nähern. Auch das OVG sagt: „Stop Trinity“ | |
| kann ja auch anderswo „öffentlichkeitswirksam“ demonstrieren, auf | |
| Landstraßen oder so. | |
| Natürlich können Grundrechte miteinander im Konflikt liegen, und dann muss | |
| man entscheiden, welches höher wiegt. Da ist auf der einen Seite also das | |
| Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Und auf der anderen Seite? Nicht mal | |
| das OVG geht so weit, sich anzumaßen, ein Grundrecht auf flüssigen | |
| Autobahnverkehr zu postulieren. Auf die Berufsfreiheit der | |
| Berufskraftfahrer:innen beruft es sich aber auch nicht. | |
| Bleibt also eigentlich nur die [6][Religionsfreiheit]. | |
| 15 Nov 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Fahrraddemo-gegen-A39-und-Trinity-Werk/!5890669 | |
| [2] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/O… | |
| [3] https://projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_a39_ovg221111abl.pdf | |
| [4] https://www.anarchistischefoderation.de/versammlungsfreiheit-in-gefahr-ober… | |
| [5] /Urteil-zu-Baumbesetzung/!5890379 | |
| [6] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html | |
| ## AUTOREN | |
| Jan Zier | |
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