# taz.de -- Keine Fahrraddemo auf der A39: Das Grundrecht aufs Autofahren | |
> Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine Fahrraddemo gegen VW auf | |
> der Autobahn verboten. Es sieht die „Leichtigkeit des Verkehrs“ in | |
> Gefahr. | |
Bild: Eine Raddemo auf der geheiligten Autobahn? Doch, das geht, so wie hier au… | |
BREMEN taz | Gibt es in Deutschland ein Grundrecht auf ungehinderten | |
Autobahnverkehr? Die Frage ist nur auf den ersten Blick fernliegend; oder | |
sogar abstrus. | |
Am Sonntag sollte es ja auf der Autobahn 39 eine Demonstration geben, grob | |
gesagt: zwischen Braunschweig und Wolfsburg. [1][Aktivist:innen hatten | |
dort eine Protest-Radtour angemeldet], weil sie gegen den Ausbau selbiger | |
Autobahn und auch das geplante „Trinity“-Werk von Volkswagen sind, also die | |
vom VW-Konzern geplante neue Fabrik für E-Limousinen. | |
[2][Die Stadt Wolfsburg hat die Demo auf der Autobahn jedoch untersagt], | |
was – polemisch gesprochen – noch nicht überrascht, und dabei nicht nur vom | |
Verwaltungsgericht Braunschweig, sondern jetzt auch vom | |
[3][Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg] Recht bekommen. | |
Zwar kommen die Richter:innen anfangs durchaus zu dem Schluss, dass eine | |
Bundesautobahn „nicht von vornherein der Nutzung zum Zwecke einer | |
Versammlung entzogen ist“. Soll heißen: Man dürfte da eigentlich schon | |
demonstrieren. Zumal die verfassungsgemäß protestierenden Bürger:innen | |
„selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen zur Geltung bringen“. Und | |
das auf der A39 zu tun, war hier ja naheliegend. | |
## Die „öffentliche Sicherheit“ ist in Gefahr | |
Am Ende urteilt das OVG dann aber doch, dass die „öffentliche Sicherheit“ | |
in Gefahr war, also keinesfalls auf der A39 demonstriert werden darf! Denn | |
die „öffentliche Sicherheit“, bei der es in der Regel um Leib und Leben | |
geht, mindestens aber um Freiheit, Ehre und Eigentum, die öffentliche | |
Sicherheit also erstrecke sich auch auf die „Leichtigkeit des Verkehrs“. | |
Die war in Gefahr. Also nix Demo und so. | |
Gefahren für Autofahrer:innen und auch Demonstrierende seien „kaum zu | |
bestreiten“, heißt es im Urteil, es könnte sich ja am Ende des Radkorsos | |
ein Stau bilden, der zu Unfällen führen könnte. Und wenn die | |
Autofahrer:innen dann wegen der Demo vielleicht nur 60 | |
Stundenkilometer hätten fahren dürfen, sei das doch eine „sehr unübliche | |
Geschwindigkeit“ und damit erst Recht eine Unfallgefahr. | |
Das alles hätte sich natürlich durch Absperrungen, Umleitungen und andere | |
polizeiliche Maßnahmen durchaus regeln lassen, wenn man denn politisch | |
gewollt hätte. Bei anderen Demos geht das ja auch. Und bei Baustellen kommt | |
es sonst durchaus vor, dass man halt nur 60 fahren darf, oder nicht mal | |
das. Und weil das Urteil das alles doch sehr allgemein begründet, kann man, | |
wie die Demo-Anmelder:innen, durchaus zum dem Fazit kommen, dass das OVG | |
hier „[4][faktisch ein Totalverbot“ von Demos „mindestens für alle | |
Autobahnen“] begründet. | |
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der einerseits [5][Baumbesetzer vom | |
Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen] werden, weil sie sich für | |
den Klimaschutz – ein Staatsziel, übrigens! – einsetzen. Andererseits aber | |
sorgen die oft als „Klima-Kleber“ verfemten Aktivist:innen der Letzten | |
Generation für Entsetzen, Empörung und Haftstrafen, vor allem, wenn sie | |
sich mal wieder einer Autobahn nähern. Auch das OVG sagt: „Stop Trinity“ | |
kann ja auch anderswo „öffentlichkeitswirksam“ demonstrieren, auf | |
Landstraßen oder so. | |
Natürlich können Grundrechte miteinander im Konflikt liegen, und dann muss | |
man entscheiden, welches höher wiegt. Da ist auf der einen Seite also das | |
Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Und auf der anderen Seite? Nicht mal | |
das OVG geht so weit, sich anzumaßen, ein Grundrecht auf flüssigen | |
Autobahnverkehr zu postulieren. Auf die Berufsfreiheit der | |
Berufskraftfahrer:innen beruft es sich aber auch nicht. | |
Bleibt also eigentlich nur die [6][Religionsfreiheit]. | |
15 Nov 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Fahrraddemo-gegen-A39-und-Trinity-Werk/!5890669 | |
[2] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/O… | |
[3] https://projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_a39_ovg221111abl.pdf | |
[4] https://www.anarchistischefoderation.de/versammlungsfreiheit-in-gefahr-ober… | |
[5] /Urteil-zu-Baumbesetzung/!5890379 | |
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html | |
## AUTOREN | |
Jan Zier | |
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