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# taz.de -- Verbot von Klima-Demo auf Autobahn: Kein gleiches Recht für alle
> Klimaschützer:innen dürfen nicht auf einer Autobahn-Auffahrt
> demonstrieren, Landwirt:innen aber schon. Ginge dann eine Klima-Demo
> mit Trecker?
Bild: Hier gilt die Versammlungsfreiheit: Landwirt:innen blockieren am 10. Janu…
Zum Ausklang eines Frühjahrs, in dem jeder Monat neue Wärmerekorde brachte,
stehen an diesem Wochenende [1][an vielen Orten Klimaproteste] an. Auch in
Schleswig-Holstein wollten [2][Aktivist:innen für Umweltschutz] und
Verkehrswende demonstrieren. Sinnvollerweise dort, wo sie von Menschen mit
Autos gesehen werden – auf oder an Autobahnen. Pech gehabt: Daraus wird
nichts.
Die Kieler „Turboklimakampfgruppe“ (TKKG) hatte eine Blockade der Auffahrt
auf die A215 angemeldet. Das Bündnis „A20 -Nie!“, dem Umweltgruppen wie
BUND und Nabu sowie [3][Verkehrsklubs wie ADFC und VCD] angehören, plante
auf der A20 eine Fahrradfahrt gegen den Weiterbau der Autobahn. Gegen beide
Demos legte das Ordnungsamt des Kreises Steinburg sein Veto ein, teilten
die Initiator:innen mit: Der ungestörte Verkehrsfluss gehe vor.
Aber klar: So eine Autobahn zu blockieren, geht natürlich gar nicht. Denn
irgendwelche Menschen müssen bestimmt ganz dringend irgendwohin. Sollen die
etwa eine der vielen Straßen jenseits von Autobahnen oder gar die Bahn
benutzen? Wer mag da auf so altmodische Grundrechte wie
Demonstrationsfreiheit pochen?
Na, [4][die Bauernverbände. Während der Demos] im Frühjahr – zur
Erinnerung, es ging um Proteste gegen die Reduzierung von
Diesel-Subventionen – wollten Landwirt:innen am 8. Januar mit Traktoren
ganztägig Ausfahrten der A11 und der A20 blockieren. Die Polizei hatte
Bedenken, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab den Bauern
recht: Die Versammlungsfreiheit habe höhere Bedeutung als vermutete
Gefahren oder die Behinderung des Verkehrsflusses.
## Aktivist:innen unterliegen vor Gericht
Im Fall der Klimaproteste zählt das offenbar wenig. Das Amt in der
Kreisstadt Itzehoe berechnete, dass die Autobahn für die Aktion des
Bündnisses „A20-Nie!“ sieben Stunden gesperrt werden müsse – das sei
unverhältnismäßig. Zwar dauerte die Trecker-Sperrung im Januar ebenso
lange, zudem verwiesen die Initiator:innen auf vergleichbare Demos, bei
denen der Verkehr maximal eine Stunde ruhte. Doch es half nichts.
Für die Turboklimakampfgruppe gab es immerhin eine Alternative: Sie hätten
eine grüne Wiese neben der Autobahn blockieren dürfen. Statt dieses
großzügige Angebot anzunehmen, sind die Aktivist:innen vors Schleswiger
Verwaltungsgericht: „Die Auffahrt steht im direkten Zusammenhang mit
unserer Kritik an Autobahnen. Auf der Wiese wäre unser Protest praktisch
unsichtbar“, sagte eine Sprecherin. Doch noch am Freitag wies das Gericht
die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung.
Die Lösung ist eigentlich ganz einfach: Die Aktivist:innen müssen
[5][zur nächsten Demo für Klimaschutz] bloß ein paar Trecker und SUVs
mitbringen. Gegen das verbriefte Menschenrecht, einen Verbrennungsmotor
knattern zu lassen, dürfte keine Behörde einen Einwand haben, und schon ist
die Autobahn frei für die gute Sache.
Transparenzhinweis: Wir haben den Text um die Entscheidung der Gerichte
aktualisiert.
31 May 2024
## LINKS
[1] /Podcast-klima-update/!6012653
[2] /Anklage-gegen-Letzte-Generation/!6009112
[3] https://www.adfc.de/
[4] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilu…
[5] /Hungerstreik-in-Berlin/!6009262
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Schwerpunkt Klimaproteste
Schleswig-Holstein
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Autobahn
Autoverkehr
Social-Auswahl
Schwerpunkt Klimawandel
Autobahn
Verkehrswende
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