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# taz.de -- Blockaden der Letzten Generation: Richterlicher Widerstand
> Ein Amtsrichter verweigert einen Strafbefehl gegen eine Aktivistin der
> Letzten Generation – die Klimakrise rechtfertige Protest.
Bild: Botschaft mal nicht auf Asphalthöhe, Brandenburger Tor in Berlin am 9. N…
Berlin taz | Von überall schallen derzeit Rufe, härter gegen die Letzte
Generation vorzugehen. Dabei sind in den Berliner Gerichten bereits 174
Verfahren anhängig, in denen den Aktivist:innen der Gruppe meist
Nötigung und häufig auch Widerstand vorgeworfen wird. Doch vereinzelt regt
sich offenbar auch unter den Richter:innen Widerstand dagegen,
Klimaaktivismus mit Strafen zu begegnen.
So hat ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Antrag der
Staatsanwaltschaft für einen Strafbefehl abgeschmettert und sich dabei
ausdrücklich auf die Klimakrise bezogen. In der Begründung des Beschlusses
von Anfang Oktober, der der taz vorliegt, heißt es, die Klimakrise sei eine
„objektiv dringliche Lage“ und „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“. …
einer Bewertung des Protestes sei das nur „mäßige politische Fortschreiten�…
der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen. Die Handlungen der Beschuldigten,
die für dreieinhalb Stunden die Kreuzung am Frankfurter Tor blockiert haben
soll, seien „nicht verwerflich“.
Den Vorwurf des Widerstands verwarf er, weil sich an den Asphalt zu kleben
keine Gewalt darstelle. Auch sei Polizist:innen das Bepinseln einer
Hand zuzumuten. Auch den Vorwurf der Nötigung verwarf er. Demonstrationen
seien „lästig, aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich“. Un…
anderem bewertet der Richter die Blockade als „nicht verwerflich“, da keine
Rettungswege blockiert wurden und an der Kreuzung regelmäßig mit Staus zu
rechnen sei. Auch betreffe das Anliegen der Aktivistin „alle Menschen, also
auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer“.
## Bestärkender Beschluss
Der Beschluss, über den zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist ein
Novum. Gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Urteil
in Form eines Strafbefehls, dem die Richter:innen stattgeben. Erst nach
Einspruch der Aktivist:innen kommt es überhaupt zu einer Verhandlung.
In diesem Fall verwarf der Richter den Strafbefehl völlig. Da die
Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat, wird der Fall nun vor dem
Landgericht verhandelt.
Auch zwei weitere Berliner Richter:innen sollen Strafbefehle abgelehnt
und auf einem Prozess bestanden haben. Ebenso vertrat in Flensburg eine
Amtsrichterin die Ansicht, dass Klimaaktivismus auch Hausfriedensbruch
rechtfertigen kann.
Lilly Schubert, Pressesprecherin der [1][Letzten Generation], sagte der
taz, der Beschluss „bestärke und ermutige“ sie. „Es erfordert Mut
anzuerkennen, dass wir uns in einer Notstandssituation befinden.“ Für
Donnerstag 10 Uhr hat die Gruppe die Bundesregierung zu einem Gespräch
eingeladen – bleibt das Angebot unbeantwortet, dürften die Aktionen
weitergehen. Am Mittwochmorgen kletterten Aktivist:innen auf das
Brandenburger Tor und rollten ein Banner aus; auch die Straßenblockaden
gingen weiter.
10 Nov 2022
## LINKS
[1] /Letzte-Generation-vor-Gericht/!5890477
## AUTOREN
Timm Kühn
## TAGS
IG
Schwerpunkt Klimawandel
Letzte Generation
Ziviler Ungehorsam
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Bundesamt für Verfassungsschutz
Innensenatorin Iris Spranger
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