| # taz.de -- Entscheidung gegen Carsharing-Regeln: Autos dürfen weiter rumstehen | |
| > Berliner Mobilitätsforscher Andreas Knie begrüßt die Entscheidung des | |
| > Verwaltungsgerichts, Carsharing nicht als Straßen-Sondernutzung | |
| > einzustufen. | |
| Bild: Ganz viele Carsharingautos | |
| Berlin taz | Der Mobilitätsforscher Andreas Knie hat die Entscheidung des | |
| Verwaltungsgerichts begrüßt, die Einstufung von stationsungebundenem | |
| Carsharing als Sondernutzung öffentlichen Straßenlands zu kippen. „Das Land | |
| war hier völlig auf dem Holzweg“, sagte Knie, der am Wissenschaftszentrum | |
| Berlin (WZB) forscht. Gegenüber der taz bezeichnete er den Versuch des | |
| Senats, Carsharing stärker zu reglementieren, als „Rückfall in die | |
| schlimmsten Zeiten“. Carsharing reduziere die Automenge, und alle | |
| Maßnahmen, die das Verkehrsaufkommen entspannten, seien zu erleichtern. | |
| Das Gericht hatte am Dienstag per Eilentscheidung den Unternehmen We Share | |
| und Share Now Recht gegeben, die ihr Geschäft nicht als Sondernutzung von | |
| Straßenland verstanden wissen wollen. Als solche stuft das Berliner | |
| Straßengesetz ab 1. September die „Free-Floating-Anbieter“ ein. Nötig wä… | |
| dann eine Erlaubnis, die mit Gebühren und Nebenbestimmungen verbunden | |
| werden kann. | |
| Nebenbestimmungen, die vom Senat angedacht wurden, sind ein höherer | |
| Elektrifizierungsgrad der Flotte, aber auch das Angebot von Fahrzeugen | |
| außerhalb der Innenstadt. Das Verwaltungsgericht vertritt jedoch die | |
| Auffassung, dass das Parken von Sharing-Autos ohne feste Stationen – „Free | |
| Floating“ – unter den „erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch… | |
| fällt. | |
| ## Weitere Klagen in Aussicht | |
| Grundsätzlich gilt die Entscheidung erst einmal nur für die beiden | |
| Klägerinnen. Für die übrigen Anbieter stellt sich jetzt die Frage, ob sie | |
| ebenfalls klagen oder sich möglicherweise erst einmal mit der Neuregelung | |
| arrangieren – ein Anreiz wäre das Angebot, im Gegenzug zu den Auflagen ganz | |
| oder teilweise von den Parkgebühren befreit zu werden. Diese Möglichkeit | |
| war bereits im Gespräch. | |
| Für stationsbasierte Sharinganbieter ist die Nutzung öffentlichen | |
| Straßenlands dagegen unstrittig eine Sondernutzung – von der bislang aber | |
| wenig Gebrauch gemacht wird. Die meisten Stationen befinden sich auf | |
| privaten Parkplätzen oder in Tiefgaragen, auch einige „Jelbi-Stationen“ | |
| werden als feste Standorte genutzt. | |
| Ebenfalls unberührt von der Entscheidung sind E-Scooter und Leihfahrräder, | |
| zumal die auf dem Gehweg geparkt werden. Hier prophezeit aber FUSS e. V. | |
| eine weitere Klage, möglicherweise durch einen der Behindertenverbände: | |
| Denn die Kleinfahrzeuge beeinträchtigten Menschen mit Behinderungen, was | |
| laut Straßengesetz die Genehmigung verbiete. | |
| 3 Aug 2022 | |
| ## AUTOREN | |
| Claudius Prößer | |
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