# taz.de -- Entscheidung gegen Carsharing-Regeln: Autos dürfen weiter rumstehen | |
> Berliner Mobilitätsforscher Andreas Knie begrüßt die Entscheidung des | |
> Verwaltungsgerichts, Carsharing nicht als Straßen-Sondernutzung | |
> einzustufen. | |
Bild: Ganz viele Carsharingautos | |
Berlin taz | Der Mobilitätsforscher Andreas Knie hat die Entscheidung des | |
Verwaltungsgerichts begrüßt, die Einstufung von stationsungebundenem | |
Carsharing als Sondernutzung öffentlichen Straßenlands zu kippen. „Das Land | |
war hier völlig auf dem Holzweg“, sagte Knie, der am Wissenschaftszentrum | |
Berlin (WZB) forscht. Gegenüber der taz bezeichnete er den Versuch des | |
Senats, Carsharing stärker zu reglementieren, als „Rückfall in die | |
schlimmsten Zeiten“. Carsharing reduziere die Automenge, und alle | |
Maßnahmen, die das Verkehrsaufkommen entspannten, seien zu erleichtern. | |
Das Gericht hatte am Dienstag per Eilentscheidung den Unternehmen We Share | |
und Share Now Recht gegeben, die ihr Geschäft nicht als Sondernutzung von | |
Straßenland verstanden wissen wollen. Als solche stuft das Berliner | |
Straßengesetz ab 1. September die „Free-Floating-Anbieter“ ein. Nötig wä… | |
dann eine Erlaubnis, die mit Gebühren und Nebenbestimmungen verbunden | |
werden kann. | |
Nebenbestimmungen, die vom Senat angedacht wurden, sind ein höherer | |
Elektrifizierungsgrad der Flotte, aber auch das Angebot von Fahrzeugen | |
außerhalb der Innenstadt. Das Verwaltungsgericht vertritt jedoch die | |
Auffassung, dass das Parken von Sharing-Autos ohne feste Stationen – „Free | |
Floating“ – unter den „erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch… | |
fällt. | |
## Weitere Klagen in Aussicht | |
Grundsätzlich gilt die Entscheidung erst einmal nur für die beiden | |
Klägerinnen. Für die übrigen Anbieter stellt sich jetzt die Frage, ob sie | |
ebenfalls klagen oder sich möglicherweise erst einmal mit der Neuregelung | |
arrangieren – ein Anreiz wäre das Angebot, im Gegenzug zu den Auflagen ganz | |
oder teilweise von den Parkgebühren befreit zu werden. Diese Möglichkeit | |
war bereits im Gespräch. | |
Für stationsbasierte Sharinganbieter ist die Nutzung öffentlichen | |
Straßenlands dagegen unstrittig eine Sondernutzung – von der bislang aber | |
wenig Gebrauch gemacht wird. Die meisten Stationen befinden sich auf | |
privaten Parkplätzen oder in Tiefgaragen, auch einige „Jelbi-Stationen“ | |
werden als feste Standorte genutzt. | |
Ebenfalls unberührt von der Entscheidung sind E-Scooter und Leihfahrräder, | |
zumal die auf dem Gehweg geparkt werden. Hier prophezeit aber FUSS e. V. | |
eine weitere Klage, möglicherweise durch einen der Behindertenverbände: | |
Denn die Kleinfahrzeuge beeinträchtigten Menschen mit Behinderungen, was | |
laut Straßengesetz die Genehmigung verbiete. | |
3 Aug 2022 | |
## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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