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# taz.de -- Gerichtsbeschluss zu Carsharing: In der Hauptsache offen
> Das Oberverwaltungsgericht stützt die Interpretation, dass „Freefloating“
> keine Straßensondernutzung ist. Aber die Schlacht ist noch nicht
> geschlagen.
Bild: Sollen eigentlich im Rahmen von Carsharing privilegiert werden: E-Autos
Die Senatsverwaltung für Mobilität von Bettina Jarasch (Grüne) hat in
Sachen Carsharing-Regulierung noch einmal zurückstecken müssen: Wie noch am
Donnerstag bekannt wurde, [1][hat das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg] die Beschwerde der Verwaltung gegen den
[2][Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom 1. August]
zurückgewiesen. Damals hatten die RichterInnen vorläufig festgestellt, dass
stationsungebundenes Carsharing – sogenanntes Freefloating – nicht als
Sondernutzung öffentlichen Straßenlands gelten kann. Der jetzige Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar.
Das bedeutet allerdings nicht, dass abschließend geklärt ist, ob der Senat
mit seiner Einstufung des Carsharings als Straßen-Sondernutzung tatsächlich
falsch liegt. Der Beschluss vom Donnerstag stützt lediglich die
Eilentscheidung vom August, gleichzeitig ist noch das Hauptsacheverfahren
anhängig. Wann dieses zum Abschluss kommt, ist offen. Zumindest theoretisch
kann Jaraschs Haus also noch darauf hoffen, dass die eigene
Rechtsinterpretation bestätigt wird. Allerdings hatte schon das
Verwaltungsgericht in der Begründung seines Eilbeschlusses vermerkt, man
sehe „hohe Erfolgsaussichten für die Antragstellerinnen im
Hauptsacheverfahren“.
Bei diesen Antragstellerinnen handelt es sich um die Carsharing-Firmen
WeShare und Share Now. Diese hatten sich juristisch dagegen gewehrt, dass
ihre Tätigkeit seit der letzten Novelle des Berliner Straßengesetzes als
genehmigungspflichtige Sondernutzung eingestuft wird. Das würde dem Senat
die Möglichkeit geben, ihr Geschäftsgebaren sowohl durch Gebühren als auch
durch Regularien – sogenannte Nebenbestimmungen – zu lenken.
Denn auch wenn es erklärtes Ziel von Rot-Grün-Rot ist, Carsharing als
nachhaltiges Mobilitätsangebot zu fördern, soll das differenziert
geschehen: So will man bewirken, dass die Unternehmen mehr E-Fahrzeuge
einsetzen und mehr Präsenz in den weniger lukrativen, weil dünner
besiedelten Außenbezirken zeigen.
WeShare und Share Now argumentieren, es sei keine Sondernutzung, sondern
vielmehr die „bestimmungsgemäße Nutzung“ einer Straße, wenn ihre Fahrzeu…
dort – durch ihre MitarbeiterInnen oder ihre KundInnen – geparkt werden.
Schließlich stünden sie dort ausschließlich für Verkehrszwecke zur
Verfügung. Die VerwaltungsrichterInnen unterstützten diese Sichtweise unter
Verweis auf eine Rechtsprechung im Bund, die Freefloating als
„Gemeingebrauch“ von Straßenland beurteilt hat.
In einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom Freitag hieß es nun, man
„akzeptiere“ die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, „dass Carshari…
ohne feste Station keine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt“. Auf
Nachfrage der taz präzisierte ihr Sprecher allerdings, die Bestimmung im
Berliner Straßengesetz sei durch die Bestätigung der Eilentscheidung
keineswegs nichtig – diese gewähre den Klägerinnen lediglich einstweiligen
Rechtsschutz.
## Und was ist mit den anderen?
Unklar ist zudem, was nun mit Carsharing-Anbietern wie dem Unternehmen
„Miles“ geschieht, die nicht geklagt, sondern eine Sondernutzungserlaubnis
beantragt und auch erhalten haben. „Mögliche Rechtsfolgen“ für diese Firm…
seien „aktuell noch in der Prüfung“, so Jaraschs Sprecher.
Theoretisch könnte es darauf hinauslaufen, dass solche Firmen gegenüber den
erfolgreichen Klägerinnen finanziell privilegiert werden. Denn während die
noch in Vorbereitung befindliche neue Gebührenverordnung für die
Straßensondernutzung gar keine Gebühren für stationsungebundenes Carsharing
vorsieht, sollten die Freefloater-Firmen umgekehrt von der geplanten
Erhöhung der allgemeinen Parkgebühren ausgenommen werden. Dazu müssten sie
aber besagte Sondergenehmigung besitzen.
28 Oct 2022
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilu…
[2] /Regulierung-von-Carsharing-in-Berlin/!5870558
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Carsharing
Bettina Jarasch
Mobilitätswende
Oberverwaltungsgericht
Carsharing
Verkehrswende
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