# taz.de -- Regulierung von Carsharing in Berlin: Warten auf den Richterspruch | |
> Verhinderte Einflussnahme aufs Carsharing: Die Senatsverwaltung für | |
> Mobilität hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts | |
> eingelegt. | |
Bild: Sie kommen nicht so leicht davon: Für E-Scooter gilt das neue Gesetz wei… | |
BERLIN taz | Der Senat setzt darauf, das Angebot der in Berlin tätigen | |
Carsharing-Firmen doch noch regulieren zu können: Mobilitäts-Senatorin | |
Bettina Jarasch (Grüne) hat eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des | |
Verwaltungsgerichts angekündigt, [1][nach der stationsloses Carsharing | |
(„Free-Floating“) nicht als Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands | |
eingestuft werden kann]. Ob das Land im Falle einer juristischen Niederlage | |
eine Bundesratsinitiative anstrengen würde, ließ Jaraschs Sprecher Jan | |
Thomsen am Mittwoch dagegen offen: „Hierüber wird zu gegebener Zeit | |
entschieden werden.“ | |
Das Problem: Die Senatsverwaltung für Mobilität will das | |
Free-Floating-Carsharing in geordnete Bahnen lenken. Ihr Ziel ist unter | |
anderem, dass ein größerer Anteil der Autos elektrisch angetrieben wird. | |
Auch sollen sich nicht alle in der Innenstadt ballen, wo es ohnehin schon | |
die beste ÖPNV-Infrastruktur gibt. Für entsprechende Auflagen und die | |
Erhebung von Gebühren ist aber die Einstufung des Carsharings als | |
Straßen-Sondernutzung notwendig. | |
Dagegen hatten die Anbieter WeShare und Share Now geklagt, und das Gericht | |
gab ihnen Anfang August recht – unter Verweis darauf, dass es sich beim | |
Abstellen der Fahrzeuge um eine Spielart der „bestimmungsgemäßen Nutzung | |
der öffentlichen Straßen“ handele. Das Land könne keine Sondernutzung | |
geltend machen, weil das Bundesrecht darin einen „Gemeingebrauch“ laut | |
Straßenverkehrsordnung (StVO) sehe. | |
Was die Senatsverwaltung so nicht stehen lassen will: „Die Rechtslage | |
hierzu ist (noch) nicht abschließend geklärt“, antwortete Thomsen der taz | |
auf Nachfrage. Das sei auch in der Begründung zur Novelle des Berliner | |
Straßengesetzes zum Ausdruck gekommen, die zum 1. September das Abstellen | |
von Sharing-Autos am Straßenrand als Sondernutzung interpretiert. | |
Wörtlich heißt es in der Begründung des schon 2021 verabschiedeten | |
Gesetzentwurfs, die Zuordnung als Sondernutzung obliege „dann nicht der | |
Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers, wenn der Bundesgesetzgeber dies | |
bundesrechtlich bereits dem Gemeingebrauch zugeordnet haben sollte“. In | |
diesem Fall träten die Regelungen der Novelle nur für andere Tatbestände | |
(wie das Aufstellen von Fahrrädern und E-Scootern) in Kraft. Die | |
„Anwendungsbreite der Regelung des Sondernutzungsregimes“ stehe unter dem | |
Vorbehalt der „möglichen anderweitigen – ggf. auch künftigen – Regelung | |
durch das Bundesrecht“. | |
Es spreche zwar „Überwiegendes dafür“, so Thomsen, dass es sich auch beim | |
Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen um eine Sondernutzung handele, man habe | |
aber den Erfolg der Regelung für die anderen Tatbestände nicht gefährden | |
wollen und darum „zunächst offen gelassen, welche Tatbestände exakt eine | |
Sondernutzung darstellen“. Sollte nun gerichtlich – „entgegen der | |
Auffassung des Landes“ – abschließend entschieden werden, dass es sich um | |
einen Gemeingebrauch handele, werde deshalb die Neuregelung nicht insgesamt | |
hinfällig. | |
In diesem Fall könnte der Senat aber beispielsweise über den Bundesrat | |
versuchen, eine bundesrechtliche Neuregelung des Gemeingebrauchs zu | |
erwirken. Von einer entsprechenden Anpassung würden auch andere Großstädte | |
bundesweit profitieren. Eine politische Einflussnahme auf das FDP-geführte | |
Bundesverkehrsministerium erscheint dagegen zwecklos: Das mauert schon in | |
vielen anderen Belangen grüner Verkehrspolitik, von einem Tempolimit auf | |
Autobahnen bis zur Vereinfachung der Einführung von Tempo 30 auf | |
Hauptverkehrsstraßen in Städten. | |
Aber vielleicht hat Carsharing ohnehin keine so rosige Zukunft wie | |
allgemein angenommen: Einer aktuellen Einschätzung des Portals | |
businessinsider.de zufolge grenzt es „an ein Wunder“, dass es die Angebote | |
überhaupt noch gibt, denn: „Keines der Unternehmen, die in den vergangenen | |
Jahren Fahrzeuge nach dem sogenannten „Free Floating“-Prinzip angeboten | |
haben, hat Geld verdient“, so der Brancheninsider Don Dahlmann. | |
Unternehmen wie Share Now und WeShare seien immer noch Zuschussgeschäfte. | |
Deshalb hätten BMW und Daimler ihre Tochter ShareNow an den | |
niederländischen Stellantis-Konzern verkauft. Und die VW-Tochter | |
Greenwheels habe kürzlich bekannt gegeben, sich aus dem deutschen Markt | |
zurückzuziehen. | |
10 Aug 2022 | |
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[1] /Entscheidung-gegen-Carsharing-Regeln/!5868076 | |
## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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