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# taz.de -- Regulierung von Carsharing in Berlin: Warten auf den Richterspruch
> Verhinderte Einflussnahme aufs Carsharing: Die Senatsverwaltung für
> Mobilität hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
> eingelegt.
Bild: Sie kommen nicht so leicht davon: Für E-Scooter gilt das neue Gesetz wei…
Berlin taz | Der Senat setzt darauf, das Angebot der in Berlin tätigen
Carsharing-Firmen doch noch regulieren zu können: Mobilitäts-Senatorin
Bettina Jarasch (Grüne) hat eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts angekündigt, [1][nach der stationsloses Carsharing
(„Free-Floating“) nicht als Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands
eingestuft werden kann]. Ob das Land im Falle einer juristischen Niederlage
eine Bundesratsinitiative anstrengen würde, ließ Jaraschs Sprecher Jan
Thomsen am Mittwoch dagegen offen: „Hierüber wird zu gegebener Zeit
entschieden werden.“
Das Problem: Die Senatsverwaltung für Mobilität will das
Free-Floating-Carsharing in geordnete Bahnen lenken. Ihr Ziel ist unter
anderem, dass ein größerer Anteil der Autos elektrisch angetrieben wird.
Auch sollen sich nicht alle in der Innenstadt ballen, wo es ohnehin schon
die beste ÖPNV-Infrastruktur gibt. Für entsprechende Auflagen und die
Erhebung von Gebühren ist aber die Einstufung des Carsharings als
Straßen-Sondernutzung notwendig.
Dagegen hatten die Anbieter WeShare und Share Now geklagt, und das Gericht
gab ihnen Anfang August recht – unter Verweis darauf, dass es sich beim
Abstellen der Fahrzeuge um eine Spielart der „bestimmungsgemäßen Nutzung
der öffentlichen Straßen“ handele. Das Land könne keine Sondernutzung
geltend machen, weil das Bundesrecht darin einen „Gemeingebrauch“ laut
Straßenverkehrsordnung (StVO) sehe.
Was die Senatsverwaltung so nicht stehen lassen will: „Die Rechtslage
hierzu ist (noch) nicht abschließend geklärt“, antwortete Thomsen der taz
auf Nachfrage. Das sei auch in der Begründung zur Novelle des Berliner
Straßengesetzes zum Ausdruck gekommen, die zum 1. September das Abstellen
von Sharing-Autos am Straßenrand als Sondernutzung interpretiert.
Wörtlich heißt es in der Begründung des schon 2021 verabschiedeten
Gesetzentwurfs, die Zuordnung als Sondernutzung obliege „dann nicht der
Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers, wenn der Bundesgesetzgeber dies
bundesrechtlich bereits dem Gemeingebrauch zugeordnet haben sollte“. In
diesem Fall träten die Regelungen der Novelle nur für andere Tatbestände
(wie das Aufstellen von Fahrrädern und E-Scootern) in Kraft. Die
„Anwendungsbreite der Regelung des Sondernutzungsregimes“ stehe unter dem
Vorbehalt der „möglichen anderweitigen – ggf. auch künftigen – Regelung
durch das Bundesrecht“.
Es spreche zwar „Überwiegendes dafür“, so Thomsen, dass es sich auch beim
Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen um eine Sondernutzung handele, man habe
aber den Erfolg der Regelung für die anderen Tatbestände nicht gefährden
wollen und darum „zunächst offen gelassen, welche Tatbestände exakt eine
Sondernutzung darstellen“. Sollte nun gerichtlich – „entgegen der
Auffassung des Landes“ – abschließend entschieden werden, dass es sich um
einen Gemeingebrauch handele, werde deshalb die Neuregelung nicht insgesamt
hinfällig.
In diesem Fall könnte der Senat aber beispielsweise über den Bundesrat
versuchen, eine bundesrechtliche Neuregelung des Gemeingebrauchs zu
erwirken. Von einer entsprechenden Anpassung würden auch andere Großstädte
bundesweit profitieren. Eine politische Einflussnahme auf das FDP-geführte
Bundesverkehrsministerium erscheint dagegen zwecklos: Das mauert schon in
vielen anderen Belangen grüner Verkehrspolitik, von einem Tempolimit auf
Autobahnen bis zur Vereinfachung der Einführung von Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen in Städten.
Aber vielleicht hat Carsharing ohnehin keine so rosige Zukunft wie
allgemein angenommen: Einer aktuellen Einschätzung des Portals
businessinsider.de zufolge grenzt es „an ein Wunder“, dass es die Angebote
überhaupt noch gibt, denn: „Keines der Unternehmen, die in den vergangenen
Jahren Fahrzeuge nach dem sogenannten „Free Floating“-Prinzip angeboten
haben, hat Geld verdient“, so der Brancheninsider Don Dahlmann.
Unternehmen wie Share Now und WeShare seien immer noch Zuschussgeschäfte.
Deshalb hätten BMW und Daimler ihre Tochter ShareNow an den
niederländischen Stellantis-Konzern verkauft. Und die VW-Tochter
Greenwheels habe kürzlich bekannt gegeben, sich aus dem deutschen Markt
zurückzuziehen.
10 Aug 2022
## LINKS
[1] /Entscheidung-gegen-Carsharing-Regeln/!5868076
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Carsharing
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Verkehrswende
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einzustufen.
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