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# taz.de -- Entscheidung gegen Carsharing-Regeln: Anreize steuern Carsharing be…
> Hätte Berlin versuchen sollen, Carsharing stärker zu regulieren? Ja, auf
> jeden Fall. Aber auch andere Ansätze versprechen hier Erfolg.
Bild: Dürfen erst mal weiter einfach rumstehen: Autos des Anbieters ShareNow
Das war natürlich abzusehen: Die Entscheidung des Berliner
Verwaltungsgerichts zugunsten der Carsharing-Anbieter WeShare und Share Now
nutzte die Opposition, um der Verkehrsverwaltung eins reinzuwürgen.
„Krachend gescheitert“ sei Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) mit ihrer
„handwerklich schlecht gemachten“ Straßengesetz-Novelle, und dafür
geradestehen müssten „wieder mal Berlins Steuerzahler“.
Das kann man auch anders sehen. Erst einmal ist gar nicht klar, ob die
Entscheidung, mit der das Gericht auf den Eilantrag reagierte, vor der
nächsten Instanz Bestand hat – wenn die Senatsverwaltung Beschwerde dagegen
einlegt. Zwei Sichtweisen stehen sich gegenüber: auf der einen Seite die,
nach der die vom Bund per StVO geregelten Tatbestände einer Sondernutzung
öffentlicher Straßen nicht vom Land ausgehebelt werden kann – und nach der
auch das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen als normaler Parkvorgang und
eben nicht als Sondernutzung gilt.
Auf der anderen Seite die Argumentation des Senats, der im Anbieten der
Mietfahrzeuge auf öffentlichem Straßenland einen „über den Gemeingebrauch
hinausgehenden gewerblichen Zweck“ erkennt. Beide Sichtweisen haben ihre
Plausibilität. Und sollte eine zweitinstanzliche Entscheidung ebenfalls zu
ungunsten des Senats ausgehen, wäre immerhin ein starkes Zeichen gesetzt,
dass der Bund seine Regulierungen anpassen muss – so wie zuletzt beim
Mietendeckel. Aus einer strittigen Rechtslage zu folgern, Politik solle
lieber nichts entscheiden, als das Risiko einer Niederlage einzugehen, ist
jedenfalls keine hilfreiche Idee.
Aber hatte Rot-Rot-Grün (das die Novelle noch auf den Weg brachte) denn in
der Sache recht? Muss das Aufkommen von Carsharing-Fahrzeugen wirklich
stärker reguliert werden? Auch das keine so einfach zu beantwortende Frage:
Wenn jemand wie der Mobilitätsforscher Andreas Knie, der für progressive
Ideen und die Verkehrswende steht, [1][den Senat hier auf dem „Holzweg“
wähnt], hat das Gründe.
## Warum nicht dafür zahlen?
Auch wenn die Absicht eine gute ist – die Anbieter sollen mehr elektrische
Autos bereitstellen, auch fernab der Innenstadt tätig werden oder eine
Beschwerde-Hotline bei Falschparkern einrichten –, man kann auch, so Knies
Meinung, mit Anreizen arbeiten anstatt mit einem Regelkorsett. Warum sollte
das Land nicht den Anbietern etwas dafür zahlen, dass sie auch jenseits des
S-Bahn-Rings ihre Fahrzeuge anbieten? Der Betrieb von Bussen rechne sich
dort auch nicht von alleine.
Einen Punkt haben in jedem Fall die Behinderten- und Fußverkehrsverbände,
die aus einer ganz anderen Richtung kommend mit einer Klage drohen: Sie
weisen mit Blick auf die E-Scooter darauf hin, dass laut Straßengesetz
keine Sondernutzung erteilt werden kann, wenn behinderte Menschen
beeinträchtigt werden. Und dass das der Fall ist, lässt sich nur schwerlich
bestreiten.
3 Aug 2022
## LINKS
[1] /Entscheidung-gegen-Carsharing-Regeln/!5868076
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Carsharing
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Mobilitätswende
Verkehr
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Verkehrswende
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