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# taz.de -- Bremer Gerichsturteil zum Gehwegparken: Freie Bahn vor der eigenen …
> Wegen zugeparkter Gehwege hatten Anwohner:innen gegen die
> Verkehrsbehörde geklagt. Ein Gericht entschied, dass sie ein Recht auf
> freie Wege haben.
Bild: Gehwegparken: Vor allem mit Rolli oder Kinderwagen ist ein Durchkommen of…
Bremen taz | Bremer Anwohner:innen haben ein Recht auf freie Gehwege
vor ihrer Haustür. Zumindest diejenigen, [1][die gegen die Verkehrsbehörde
geklagt hatten], die ihrer Ansicht nach nicht genügend gegen aufgesetzt auf
dem Gehweg parkende Autos vorgeht. Obwohl sich das Urteil nur auf drei
Straßen in drei Bremer Stadtteilen bezieht, sehen das Gericht sowie
Kläger:innen und Beklagte darin eine Grundsatzentscheidung.
Am Dienstag veröffentlichte das Verwaltungsgericht die Urteilsbegründung.
Konkret hat es die Verkehrsbehörde darin verpflichtet, erneut über einen
Antrag von Anwohner:innen zu entscheiden. Schon 2018 wollten
Anwohner:innen dreier Straßen in zentral gelegenen Bremer Stadtteilen
mit dem Antrag erreichen, dass die Behörde „geeignete und wirksame
Maßnahmen gegen das regelmäßige Gehwegparken“ ergreift. So steht es in dem
Urteil. Die Kläger:innen fühlten sich beeinträchtigt: nebeneinander
gehen oder Kinder in ihren Straßen Rad fahren zu lassen, sei nicht möglich
gewesen.
Mitte 2019 lehnte die Verkehrsbehörde den Antrag der Anwohner:innen ab.
Ein Widerspruch bewirkte nichts. Daher erhoben sie schließlich Klage.
In der Ablehnung der Verkehrsbehörde habe es geheißen, Polizei und
Ordnungsamt seien zuständig – und diese könnten nach freiem Ermessen
entscheiden, welcher Ordnungswidrigkeit sie nachgehen. Auf dem Gehweg
parken ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) so eine Ordnungswidrigkeit.
Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass dieser Verweis nicht in Ordnung
sei: Denn „die Ordnungsbehörden“ schritten „in den betroffenen Wohnstra�…
in der Regel nicht ein“ – womit sie die Kläger:innen „faktisch
rechtsschutzlos“ zurück ließen.
## Juristisches Neuland
Gegen das Innenressort, das für Polizei und Ordnungsamt zuständig ist,
hätten die Anwohner:innen lieber geklagt, sagten sie im November. Doch
wenn dieses nicht handele, müsse es eben jemand anderes tun. Weil es in der
StVO heißt „Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts
anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörde“, fiel die Wahl auf die
Verkehrssenatorin.
Das Gericht hat diese nun zum Handeln verpflichtet. Was genau sie tut, ist
ihr jedoch überlassen. Ideen gibt es genug: Schilder aufstellen,
Informationen in Briefkästen verteilen, abschleppen lassen. Für Kontrollen
und Bußgelder dagegen ist das Innenressort verantwortlich.
„Das Besondere an dem Urteil ist, dass das Gericht überhaupt dieses
subjektive Recht festgestellt hat“, sagt Carsten Bauer, Sprecher des
Verwaltungsgerichts. Und das auf öffentlichem Grund. „Es wäre nicht
erstaunlich gewesen, wenn die Kammer das anders gesehen hätte.“ Bislang sei
die Frage, ob Anwohner:innen ein Recht darauf haben, dass gegen Parken
auf dem Gehweg vorgegangen wird, in der Rechtsprechung nicht diskutiert
worden.
„Wenn das so akzeptiert wird, gilt das sicherlich auch in anderen Straßen“,
sagt Bauer weiter. Nach seiner Einschätzung sei es durchaus denkbar, diese
Entscheidung auch auf andere [2][zugeparkte Gehwege], die von Menschen
genutzt werden, die dort aber nicht wohnen, anzuwenden.
## Kein Recht auf einen Parkplatz
Beide Parteien haben nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. Noch ist
unklar, ob das Verkehrsressort davon Gebrauch macht. Man müsse das Urteil
intern und mit dem Innenressort besprechen, sagt Verkehrssenatorin Maike
Schaefer (Grüne). Sie bezeichnet es als „Meilenstein für die
Verkehrswende“.
Inhaltlich steht es ihrer Politik nicht entgegen: „Bisher war unser Kurs,
mit Maßnahmen wie Bewohnerparken, Carsharing-Angeboten, Ausbau des
Umweltverbundes den Parkdruck in den Quartieren sukzessive abzubauen.“ Das
Urteil erzwinge nun konsequenteres und schnelleres Handeln.
Aufgesetztes Parken „weiter systematisch dulden“, gehe jetzt nicht mehr,
freuen sich auch die Kläger:innen. Die [3][Rechte des Fußverkehrs] würden
mit der Begründung nicht nur in Bremen gestärkt, sondern bundesweit,
schreibt eine von ihnen der taz.
Laut BUND Bremen werde mit dem Urteil zudem deutlich, „dass es kein Recht
auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür gibt, nicht einmal ein Recht
auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum“.
22 Feb 2022
## LINKS
[1] /Klage-gegen-aufgesetztes-Parken/!5810929
[2] /Subventionen-fuer-den-Klimaschutz/!5833619
[3] /Gehen-leichter-gemacht/!5808476
## AUTOREN
Alina Götz
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