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# taz.de -- Mehr Anerkennung für trans Menschen: Eigener Name, eigenes Geschle…
> Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann haben Eckpunkte des
> Selbstbestimmungsgesetzes präsentieren. Nicht nur von Betroffenen kommt
> Lob.
Bild: Das Selbstbestimmungsgesetz löst das alte Transsexuellengesetz von 1981 …
Berlin taz | Zufrieden halten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und
Justizminister Marco Buschmann die Eckpunkte des neuen
Selbstbestimmungsgesetzes vor die Kameras. Der FDP-Politiker erklärt, dass
es in der Koalition ein „hohes Maß an Übereinstimmung“ gegeben habe und er
sich über das gute Ergebnis freue. Auch die Grünenministerin betont, dass
die Gesellschaft „an vielen Stellen schon weiter“ sei als die Gesetze, und
dass Selbstbestimmung endlich möglich werde.
Das [1][neue Selbstbestimmungsgesetz] soll damit an die Stelle des
bisherigen Gesetzes treten, das sogenannte [2][Transsexuellengesetz] (TSG).
Mit dem neuen Gesetz will die Ampel der Resolution des Europarates vom
April 2015 folgen: In dieser war festgelegt worden, dass der Schutz von
trans Menschen vor Diskriminierung gewährleistet werden soll.
Mit dem neuen Gesetz werden Erwachsene mit einem einzigen Gang zum
Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern lassen
können. Benötigt wird dafür künftig lediglich eine eidesstattliche
Erklärung. Um die Ernsthaftigkeit sicherzustellen, wird es nach der
Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr geben. Mit dem Gesetz will die
Ampelkoalition den Alltag von trans, nichtbinären und agender Menschen
verbessern, die häufig Diskriminierung aufgrund ihrer geschlechtlichen
Identität erfahren.
Das bisherige TSG aus dem Jahr 1981 sieht vor, dass Betroffene für die
Änderung von Name oder Geschlechtseintrag zwei psychologische Gutachten
einholen müssen. Viele trans Menschen kritisierten diesen Vorgang als
übergriffig, da für die Erstellung des Gutachtens zum Teil intime Fragen
gestellt werden. Ferner ist der Vorgang mit hohen Kosten und langer
Bearbeitungsdauer verbunden.
## Kinder und Jugendliche mitgedacht
Mit dem neuen Gesetz sollen nicht nur die Gutachten entfallen: Auch
Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr können dann ihren Namens- und
Geschlechtseintrag ändern lassen – allerdings mit Zustimmung der Eltern.
Bei familieninternen Konflikten soll das Familiengericht die Entscheidung
treffen, das sich an dem Kindeswohl orientiert.
Um für mehr Aufklärung zu sorgen, will die Ampelkoalition mehr
Beratungsangebote einführen. Für den Fall, dass Betroffene Opfer von
Zwangs-Comingout durch Privatpersonen oder Behörden werden, soll es Bußgeld
geben.
Sowohl Paus als auch Buschmann betonen, dass es sich bei der Umsetzung des
Selbstbestimmungsgesetzes um eine rechtliche Änderung handelt und [3][nicht
um einen medizinischen] oder psychologischen Eingriff.
Dass das neue Gesetz missbraucht werden könnte, hält Paus für
unwahrscheinlich. Auch Buschmann glaubt nicht an ein künftiges „Pingpong“
von Eintragsänderungen, da stets auch sämtliche Dokumente wie EC-Karte und
Reisepass geändert werden müssen. Dass sich die Gewalt gegen Frauen in
Umkleidekabinen oder Frauenhäusern verstärken könnte, befürchtet die
Familienministerin nicht: „Trans Frauen sind Frauen“, betont Paus, und dass
Gewalt „unabhängig vom Geschlecht“ geschehe. Dies habe nichts mit dem
Selbstbestimmungsgesetz zu tun.
## Langsame Schritte für mehr Akzeptanz
Hagen Löwenberg, Facharzt und Psychotherapeut, arbeitet seit 30 Jahren mit
trans Menschen zusammen und begrüßt das kommende Gesetz. Derzeit
beanspruche der Staat noch „die Deutungshoheit darüber, welchem Geschlecht
wir angehören“, sagt er der taz. Zukünftig sei dies nicht mehr fremd-,
sondern selbstdefiniert.
Er hofft, dass das Gesetz langfristig zu mehr Akzeptanz gegenüber trans
Menschen in der Gesellschaft führen wird. Das aus seiner Sicht wichtige
Signal: dass „jede Person nur selbst beantworten kann, welchem Geschlecht
sie angehört“.
Der Bundesverband Trans* erklärte, die Eckpunkte „sehen viele wegweisende
Verbesserungen vor“. Kalle Hümpfer von Trans* erklärte, dass viele
Betroffene sehnlichst darauf warten würden, dass das
Selbstbestimmungsgesetz eingeführt wird.
Aktualisiert und korrigiert am 06. Juli um 12:23 Uhr. Der
Geschlechtseintrag wird im Reisepass geändert, nicht im Personalausweis,
wie es in einer früheren Version des Textes fälschlich hieß. Wir bitten den
Fehler zu entschuldigen. d. R.
30 Jun 2022
## LINKS
[1] /Debatte-ums-Selbstbestimmungsgesetz/!5857771
[2] /Transsexuellengesetz/!5787697
[3] /Vorurteile-gegen-trans-Maenner/!5700062
## AUTOREN
Shoko Bethke
## TAGS
Trans
Transgender
Selbstbestimmung
Ampel-Koalition
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Marco Buschmann
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Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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