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# taz.de -- Enteigung von Wohnungsunternehmen: „Gewissenhaft prüfen“
> Die Grünen wollen eine „angemessene“ Beteiligung der
> Enteignungs-Initiative an der Senats-Kommission, die ein Gesetz
> ausarbeiten soll.
Bild: Aktivist*innen von DW enteignen vor dem Roten Rathaus
Berlin dpa/taz | Die Expertenkommission zum Thema [1][Enteignung großer
Wohnungsunternehmen] muss nach Überzeugung von Verkehrs- und
Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hochkarätige Mitglieder haben. „Ich
wünsche mir eine fachlich hervorragend besetzte Kommission, mit
hochkarätigen Expertinnen und Experten. Denn sie wird sich mit einer Frage
beschäftigen, die noch nie da gewesen ist in Deutschland“, sagte Jarasch.
Weiter erklärte sie: „Alle drei Koalitionspartner haben sich darauf
verständigt, dass wir diese Expertenkommission einsetzen, um sehr ernsthaft
und gewissenhaft zu prüfen, nicht nur, ob grundsätzlich der Artikel 15
Grundgesetz anwendbar wäre, sondern auch, wie das aussehen könnte. Und das
werden wir gemeinsam tun.“
Beim Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September
hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung großer
Wohnungsunternehmen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung ist, dass durch diese
Vergesellschaftung gegen finanzielle Entschädigung der Anstieg der Mieten
gestoppt oder gebremst werden kann. Der Senat hat sich darauf verständigt,
die Kommission bis Ende März einzusetzen. Nach einem Jahr soll sie eine
Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, 59 Prozent
der Kommissionsmitglieder vorschlagen zu dürfen, ist aus Sicht der
Senatorin falsch. „Die Initiative muss dabei angemessen vertreten sein und
muss auch ihre Expertinnen und Experten schicken können“, sagte die
Grünen-Politikerin. „Aber die geforderten 59 Prozent Besetzungsmehrheit für
die Initiative in der Senatskommission halte ich sachlich nicht für
begründbar.“ Denn letztendlich sei der Auftrag des Volksentscheids, dass es
der Senat sei, der einen Weg finden müsse, wie er mit dem Ergebnis des
Volksentscheids umgeht.
Ähnlich hatte sich der zuständige Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel
[2][im taz-Interview geäußert] und die Forderung nach einer Mehrheit der
von der Initiativen benannten Vertreter*innen zurückgewiesen: „Es geht
in der Kommission nicht um Kampfabstimmungen, sondern um die fachliche
Klärung, ob Enteignungen verfassungskonform sind.“
## Jarasch stimmte für den Volksentscheid
„Wir Grüne haben immer gesagt, dass wir alle Mittel nutzen wollen, um
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und dass die Vergesellschaftung nur das
letzte dieser Mittel sein kann“, erklärte Jarasch. „Obwohl
Vergesellschaftung nur Ultima Ratio sein kann, habe ich beim Volksentscheid
mit Ja gestimmt und von Anfang an klargestellt, warum: Weil ich glaube,
dass es Druck zumindest auf einen Teil der Wohnungswirtschaft braucht, um
zu mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“
Die Probe aufs Exempel könne das vom Senat auf den Weg gebrachte Bündnis
für Neubau und bezahlbares Wohnen jetzt erbringen. „Es kann beweisen, dass
es auch ohne Vergesellschaftung möglich ist, für dauerhaft bezahlbare
Mieten und genügend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“
18 Mar 2022
## LINKS
[1] /Enteignungsdebatte-in-Berlin/!5838226
[2] /Berlins-Bausenator-Andreas-Geisel/!5836490
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