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# taz.de -- EU-Regel Digital Markets Act: Mehr Wettbewerb für Amazon und Co.
> Das EU-Parlament will die großen Internetfirmen stärker regulieren. Mit
> dem Digital Markets Act soll die Auswahl der Plattformen erleichtert
> werden.
Bild: Hier wird vor Weihnachten viel los sein: Verteilzentrum des Online-Händl…
Berlin taz | Das EU-Parlament ebnete am Mittwoch den Weg für eine stärkere
Regulierung von großen Tech-Konzernen und Onlineplattformen. Der
sogenannte [1][Digital Markets Act] – kurz DMA – soll
[2][wettbewerbsschädliches Verhalten von Großunternehmen wie Amazon,
Microsoft Google oder Apple unterbinden].
Der Alltag der EU-Bürger:innen ist längst durchdigitalisiert. Online wird
eingekauft, werden Reisen gebucht, die Menschen informieren sich über
digitale Kanäle. Allerdings passt die derzeitige [3][EU-Gesetzgebung], die
Vorgaben für Digitalunternehmen macht, nicht mehr zum heutigen
Nutzungsverhalten. Einige wenige Unternehmen haben längst eine
marktbeherrschende Stellung eingenommen – und sich damit einen enormen
Vorteil gegenüber kleineren Konkurrenten verschafft.
Die EU bescheinigt großen Onlineplattformen wie Amazon oder Google eine
sogenannte „Gatekeeper“-Funktion. Sie gelten als „Torhüter“ zwischen
Nutzer:innen und den Angeboten der Unternehmen. Als sehr groß gelten
Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzer:innen in der EU. Der
Ansatz des neuen EU-Regelwerks ist, genau dieses Ungleichgewicht zu
beseitigen.
Berichterstatter des EU-Parlaments zum Digital Markets Act ist Andreas
Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion. Er setzt
sich dafür ein, dass etwa die großen Digitalkonzerne nicht so leicht
kleinere Konkurrenten aufkaufen können. Die EU-Kommission verspricht sich
von diesem „Meilenstein“, wie die beiden EU-Kommissar:innen Margrethe
Vestager und Thierry Breton den Digital Markets Act nannten, nicht nur mehr
Verbraucherschutz.
## Zugang zu Daten der „Gatekeeper“
Es geht ihnen auch um mehr Zugriff und Wettbewerb für Start-ups und
kleinere Unternehmen, die digitale Anwendungen anbieten. So sollen diese
Firmen Zugang zu bestimmten Daten der „Gatekeeper“ bekommen. Zudem werden
die Auswahl verschiedener Plattformen sowie der Wechsel zwischen
Dienstleistungen erleichtert.
Ein zentrales Thema ist die Interoperabilität zwischen den Diensten. Für
Verbraucher:innen geht es dabei um Wahlfreiheit. Beispielsweise, wenn
sie verschiedene Messengerdienste nutzen, weil ihre Kontakte nicht
übertragbar sind. Laut einer Erhebung der Verbraucherzentrale Bundesverband
würden mehr als zwei Drittel der Befragten beispielsweise nicht den
beliebten Messengerdienst Whatsapp verwenden, sondern lieber auf
datenschutzfreundlichere Angebote wie Signal oder Threema ausweichen. Doch
die Messengerdienste können derzeit nicht zusammenarbeiten, man kann also
nicht einen Messenger für alle Anbieter verwenden.
„Die Platzhirsche unter den Messengerdiensten und sozialen Netzwerken
müssen nach dem Willen des Parlaments die plattformübergreifende Nutzung
zulassen“, erklärte Patrick Breyer, EU-Parlamentarier der Piratenpartei und
Schattenberichterstatter im Rechtsausschuss, anlässlich der ersten Lesung
des EU-Gesetzes über digitale Märkte im Europäischen Parlament. Er setzt
mit dem neuen Gesetz auf ein Ende der Abhängigkeit von „Quasi-Monopolisten“
wie Facebook. Verstoßen die Tech-Giganten gegen die neuen Regelungen,
drohen saftige Strafen, nämlich zehn Prozent des Jahresumsatzes. Auch Apple
könnte beispielsweise dazu gezwungen werden, auf seinen iPhones Anwendungen
der Konkurrenz zuzulassen.
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments stimmte bereits am Dienstag für
einen schärferen Gesetzesrahmen zu digitalen Diensten, den Digital Services
Act, kurz DSA, den zweiten „Meilenstein“ zur Regulierung großer
Onlinefirmen. Damit sollen Tech-Giganten wie Google oder Facebook dazu
verpflichtet werden, stärker gegen Desinformationen und Hassnachrichten
vorzugehen.
## „Neues Grundgesetz des Internets“
Christel Schaldemose von den Sozialdemokraten im EU-Parlament ist
federführend zuständig für den Entwurf. Dieses „neue Grundgesetz des
Internets“ – wie die grüne Abgeordnete Alexandra Geese das Regelwerk für
digitale Dienste bezeichnete – soll Meldeverfahren für mögliche verbotene
Inhalte EU-weit harmonisieren.
Während der ersten Jahreshälfte 2022 sollen dann die Verhandlungen mit den
EU-Staaten für das Digitale-Märkte-Gesetz aufgenommen werden. Auch über das
Gesetz für digitale Dienste wird im Januar im EU-Parlament abgestimmt. Die
Verhandlungen mit den EU-Staaten dürften im kommenden Jahr langwierig und
kompliziert werden.
Auch die Digitalkonzerne dürften ihre Lobbytätigkeit auf europäischer Ebene
in den kommenden Monaten deutlich ausweiten, um die Hürden, um ihre
Marktmacht zu brechen, möglichst hoch zu halten.
2022 wird also ein entscheidendes Jahr werden, wie die Nutzung von
Internetdiensten für Verbraucher:innen und Unternehmen künftig aussehen
wird. Auf wettbewerbsrechtlicher Ebene gibt es seit Jahren Beschwerden von
kleineren Händlern, die die Marktmacht insbesondere von Amazon scharf
kritisieren. Bisher liefen diese Beschwerden ins Leere. Die EU hofft auf
ein Inkrafttreten 2023.
15 Dec 2021
## LINKS
[1] https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-…
[2] /Zerschlagung-von-Google--Facebook/!5735665
[3] /EU-will-Konzerne-haerter-regulieren/!5739464
## AUTOREN
Tanja Tricarico
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