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# taz.de -- Gutachten zum Amazon-Konzern: Wie man das Monopol zerschlägt
> Die Bundesregierung hat das Kartellrecht verschärft. Nun stellt eine NGO
> ein Gutachten dazu vor, wie sich der Onlinehändler Amazon entflechten
> ließe.
Bild: „Würden Sie vielleicht ein Paket für den Nachbarn annehmen?“
Berlin taz | Eine Entflechtung des IT- und Logistikkonzerns [1][Amazon]
wäre rechtlich möglich und marktpolitisch sinnvoll – zu diesem Ergebnis
kommt ein Gutachten, das am Dienstag vorgestellt wurde. „Amazon agiert
nicht frei am Markt, sondern bevorzugt sich selbst“, sagte der Jurist Kim
Manuel Künstner, Experte für Kartellrecht bei der Kanzlei Schulte
Rechtsanwälte und Autor des [2][Gutachtens]. Eine Entflechtung nach
Geschäftsbereichen – Einzelhandel, Logistik, Marketplace-Plattform, Amazon
Web Services und Smart-Home-Geräte – würde dazu führen, dass der Wettbewerb
gestärkt werde.
Amazon ist eines der größten und marktmächtigsten Unternehmen der Welt. Das
US-Magazin Forbes, das basierend auf Umsatz, Gewinn, Vermögens- und
Marktwertdaten ein Ranking herausbringt, platzierte Amazon dort für 2022
auf Rang 6. Geht es um die Zahl der Beschäftigten, ist Amazon laut
Lobbycontrol der zweitgrößte Arbeitgeber weltweit. „Amazons
Monopolstellung macht das Unternehmen in vielerlei Hinsicht unregulierbar,
das schadet der Demokratie“, erklärte Max Bank von Lobbycontrol. Die NGO
hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.
Eine Entflechtung würde dem zufolge positive Auswirkungen in mehreren
Bereichen haben – etwa was die Arbeitsbedingungen angeht, die
Steuereinnahmen oder den Umgang mit persönlichen Daten. Auch kleine und
mittelständische Unternehmen würden profitieren – derzeit gibt es immer
wieder Beschwerden darüber, dass Amazon dank seines umfassenden Einblicks
in die Marktdaten gut laufende Produkte von Händlern, die auf der Plattform
verkaufen, später selbst anbietet.
„Amazon ist nicht nur auf dem Markt aktiv, es ist der Markt“, sagte Bank.
Amazon selbst teilte auf Anfrage mit, sich sehr wohl in der Konkurrenz zu
anderen Unternehmen zu sehen – nicht nur im Bereich Handel, sondern auch in
den anderen Branchen, in denen der Konzern tätig ist.
## Kartellrecht mit „Klauen und Zähnen“
Was die Forderung nach einer Entflechtung erstmals in den Bereich des
Möglichen rückt, ist vor allem die frisch in Kraft getretene Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wirtschaftsminister Robert Habeck
(Grüne) hatte mit den steigenden Spritpreisen als Folge des Angriffskriegs
auf die Ukraine ein [3][Kartellrecht mit „Klauen und Zähnen“] gefordert.
Nun ist laut dem Juristen Künstner eine Entflechtung auch dann möglich,
ohne dass es einen konkreten Verstoß gegen das Kartellrecht gibt. Eine
„erhebliche und dauerhafte Störung“ des Wettbewerbs durch ein Unternehmen
reiche aus.
Tatsächlich [4][ist der Konzern bereits im Visier des Bundeskartellamtes].
Aktuell laufen zwei Verfahren: eine Prüfung dazu, ob Amazon Einfluss auf
die Preise der auf der Plattform tätigen Händler genommen hat. Und eine
weitere Prüfung möglicher Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch
Amazon.
Ein weiteres, schon abgeschlossenes, Verfahren [5][ist aktuell beim
Bundesgerichtshof anhängig]. Hier klagt Amazon dagegen, dass es als
Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den
Wettbewerb“ eingestuft wird. Diese Einstufung bedeutet, dass das
Bundeskartellamt mehr Instrumente für Eingriffe hat. Lobbycontrol kündigte
an, im nächsten Schritt mit dem Gutachten auf das Bundeskartellamt
zuzugehen.
Die Behörde äußerte sich anlässlich des Inkrafttretens des neuen
Kartellrechts zurückhaltend: „Die entsprechenden Verfahren werden aufwendig
sein. Dies gilt in besonderem Maße für die als Ultima ratio vorgesehene
Entflechtung“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
7 Nov 2023
## LINKS
[1] /Amazon/!t5007747
[2] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/gutachten-amazon-entflechten…
[3] https://www.dw.com/de/habeck-will-kartellrecht-mit-klauen-und-z%C3%A4hnen/a…
[4] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Downloads/Liste_V…
[5] /Kontrolle-von-Digitalkonzernen/!5940282
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Digitalisierung
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Kartellrecht
Plattformökonomie
Monopol
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