| # taz.de -- Kontrolle von Digitalkonzernen: Erfolg für das Bundeskartellamt | |
| > Der Onlinehändler Amazon klagt gegen besondere Kontrollen der | |
| > Wettbewerbshüter. Doch der BGH sieht in denen offenbar kein Problem. | |
| Bild: Wolfgang Kirchhoff, der Vorsitzende des BGH-Kartellsenats | |
| Karlsruhe taz | Die neuen Befugnisse des Kartellamts bei der Kontrolle von | |
| Digitalkonzernen verstoßen wohl weder gegen das Grundgesetz noch gegen | |
| EU-Recht. Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung am | |
| Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab. Geklagt hatte die Handelsplattform | |
| Amazon. | |
| Im Januar 2021 ergänzte der Bundestag das deutsche Gesetz gegen | |
| Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um einen Paragraf 19a. Dieser sieht ein | |
| zweistufiges Verfahren vor. In einem ersten Schritt kann das | |
| Bundeskartellamt für bestimmte Unternehmen feststellen, [1][dass sie „eine | |
| überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben]. | |
| Solche Feststellungen hat das Amt bisher für Alphabet/Google, | |
| Meta/Facebook, Amazon und Apple getroffen. In einem zweiten Schritt kann | |
| das Kartellamt gegen solche Unternehmen neue schneidige Instrumente nutzen, | |
| um zu verhindern, dass die Platzhirsch-Unternehmen jeden Wettbewerb | |
| ausschließen, zum Beispiel, indem sie eigene Angebote auf ihrer Plattform | |
| bevorzugen. Das Amt kann missbräuchliche Praktiken bereits untersagen, | |
| bevor sie konkret angewandt werden. | |
| Amazon klagte gegen die Einstufung als ein derart wichtiges Unternehmen. | |
| Für solche Klagen ist der BGH ausnahmsweise in erster Instanz zuständig. | |
| Bei der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag ging es zunächst nur um | |
| die Frage, ob Paragraf 19a gegen das Grundgesetz und EU-Recht verstößt. Der | |
| BGH wird wohl beides verneinen, ließ Wolfgang Kirchhoff, der Vorsitzende | |
| des BGH-Kartellsenats durchblicken. Das Sonderrecht für Digitalkonzerne | |
| verletze wohl nicht das Grundrecht auf Berufsfreiheit, sondern sei durch | |
| die Besonderheiten und die Wichtigkeit dieser Märkte gerechtfertigt. | |
| ## Als nächstes vermutlich der EuGH | |
| Auch verstoße der neue GWB-Paragraf nicht [2][gegen den ähnlich gelagerten | |
| Digital Markets Act (DMA) der EU]. Die EU-Verordnung soll zwar verhindern, | |
| dass jeder EU-Staat mit eigenen unterschiedlichen Regeln gegen die | |
| Marktmacht der Digitalkonzerne vorgeht. Die deutsche Norm falle aber unter | |
| eine Ausnahmebestimmung und sei deshalb zulässig, so Kirchhoff. | |
| Dennoch wird der BGH den Fall vermutlich dem EuGH vorlegen. Der | |
| EU-Gerichtshof soll klären, ob Deutschland die neuen Befugnisse des | |
| Kartellamts hätte notifizieren (das heißt vorankündigen) müssen. Bis zur | |
| Klärung will BGH-Richter Kirchhoff, das Verfahren aber nicht (wie sonst | |
| üblich) aussetzen, sondern „wegen der gewaltigen Komplexität des Falles“ | |
| fortsetzen. | |
| 27 Jun 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Kuenstliche-Intelligenz/!5939918 | |
| [2] /DSA--und-DMA-Gesetze-beschlossen/!5862500 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Amazon | |
| Konsum | |
| Wettbewerb | |
| Digitalisierung | |
| Bundeskartellamt | |
| Schwerpunkt Künstliche Intelligenz | |
| wochentaz | |
| Datenschutz | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Gutachten zum Amazon-Konzern: Wie man das Monopol zerschlägt | |
| Die Bundesregierung hat das Kartellrecht verschärft. Nun stellt eine NGO | |
| ein Gutachten dazu vor, wie sich der Onlinehändler Amazon entflechten | |
| ließe. | |
| Kartellamt darf Datenschutz prüfen: Scharfe Zähne gegen Monopole | |
| Das Bundeskartellamt darf laut EuGH-Urteil bei Datenschutzverstößen aktiv | |
| werden. Ein richtiger Schritt zum Schutz vor marktbeherrschenden Firmen. | |
| Künstliche Intelligenz: Keine Panik vor KI | |
| Die Angst vor einer vorgeblichen Superintelligenz ist Unsinn – und | |
| verhindert eine Debatte über Gefahren wie die Interessen von Google oder | |
| Amazon. | |
| Vormarsch der Online-Supermärkte: Schöne neue Shoppingwelt | |
| Noch ist ihr Marktanteil klein, doch Online-Supermärkte werden sich | |
| durchsetzen. Für die Dörfer muss das keine schlechte Nachricht sein. | |
| Nach Verstößen gegen EU-Datenschutz: Rekordstrafe gegen Meta | |
| Die irische Datenschutzaufsicht verhängt 1,2 Milliarden Euro Bußgeld gegen | |
| den Facebook-Mutterkonzern – allerdings nicht freiwillig. |