| # taz.de -- Schulgesetz soll geändert werden: Wiederholung möglich machen | |
| > Behindertenbeauftragte fordert, Schüler:innen mit geistiger | |
| > Behinderung beim Wunsch, das Schuljahr zu wiederholen, nicht weiter zu | |
| > benachteiligen. | |
| Bild: In der Schule sollten doch alle die gleichen Rechte haben | |
| Berlin taz | Dürfen auch Schüler:innen, die Sonderschulen für geistige | |
| Entwicklung besuchen, das Corona-Schuljahr pandemiebedingt wiederholen? | |
| Bislang ist das für die über 2.600 Schüler:innen an diesen Schulen nicht | |
| möglich, das Schulgesetz nimmt sie ausdrücklich aus. Doch ein Urteil des | |
| Verwaltungsgerichts Berlin von vergangener Woche macht Hoffnung, dass sich | |
| das ändert. Das Gericht gab nämlich in einer Eilentscheidung der Klage | |
| einer Schülerin mit Trisomie 21 statt, deren Antrag auf Wiederholung des | |
| Abschlussschuljahres [1][die Schulbehörde zuvor abgelehnt hatte]. Die | |
| Schülerin darf nun den Abschlussjahrgang vorläufig weiterhin besuchen. | |
| Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine | |
| Braunert-Rümenapf, fordert den Senat auf, das Berliner Schulgesetz | |
| entsprechend zu ändern, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Der taz sagte | |
| Braunert-Rümenapf: „An einer Änderung des Schulgesetzes führt aus meiner | |
| Sicht kein Weg vorbei. Das Urteil sagt klar, dass Kinder mit geistigen | |
| Beeinträchtigungen nicht benachteiligt werden dürfen.“ | |
| Das Abgeordnetenhaus hatte im Februar beschlossen, dass Schüler:innen | |
| von Klasse eins bis zehn das Jahr freiwillig wiederholen dürfen, um ihnen | |
| Gelegenheit zu geben, pandemiebedingte Nachteile auszugleichen. Die | |
| Senatsverwaltung für Bildung hatte im März eine entsprechende Verordnung | |
| erlassen. Kinder an Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige | |
| Entwicklung“ sind aber ausgenommen. Begründung: Für sie sei keine | |
| Wiederholung der Jahrgangsstufe möglich, „weil die Schule nicht in | |
| Jahrgangsstufen organisiert ist“. | |
| Diese Begründung verwarf das Gericht in seiner Eilentscheidung. Die | |
| gegenwärtige Gesetzeslage, wonach sonderpädagogisch Förderberechtigte im | |
| Bereich „Geistige Entwicklung“ im Gegensatz zu anderen Schülerinnen und | |
| Schülern keinerlei Ausgleich für pandemiebedingte Nachteile bei der | |
| Ausbildung im Jahr 2020/2021 erhalten, benachteilige die Betroffene | |
| entgegen dem verfassungsrechtlichen Verbot der Schlechterstellung von | |
| Menschen mit Behinderung. | |
| Eine Schlechterstellung lasse sich nicht mit organisatorischen Erwägungen | |
| rechtfertigen. Entscheidend sei allein, ob die Lernziele der | |
| Berufsausbildungsvorbereitung pandemiebedingt verfehlt zu werden drohten. | |
| Damit hatte die Klägerin nämlich argumentiert, deren letzten Schuljahre an | |
| der Sonderschule als zweijährige integrierte Berufsausbildung organisiert | |
| sind. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus seien Unterricht und der | |
| Kontakt zu den Werkstätten stark eingeschränkt gewesen, so die Schülerin. | |
| Der behindertenpolitische Sprecher der FDP, Thomas Seerig, begrüßte das | |
| Urteil ebenfalls. „Ich hoffe, dass der Senat nun allen Schülerinnen und | |
| Schülern der Förderschulen Geistige Entwicklung die Möglichkeit der | |
| Wiederholung gibt. Und nicht nur der Klägerin“, so Seerig zur taz. Es sei | |
| erschreckend, dass der Senat erst ein Urteil brauche, um diese | |
| Diskriminierung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu beenden. | |
| 23 Aug 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anna Lehmann | |
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