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# taz.de -- Politik gegen die Erderhitzung: Klimaklagen gegen Bundesländer
> Nach dem Erfolg auf Bundesebene: Klimaschützer:innen wollen vor
> Gericht eine bessere Klimapolitik in Bayern, Brandenburg und NRW
> erstreiten.
Bild: Ein neues Kohlekraftwerk im Jahr 2020? Mit Datteln 4 in NRW so geschehen
Berlin taz | Jetzt steht die juristische Prüfung für die Klimapolitik der
Bundesländer an – zumindest beispielhaft für drei von ihnen. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Schüler:innen und Student:innen
[1][Klimaklagen und Verfassungsbeschwerden] gegen Bayern und Brandenburg
eingereicht, wie die Umweltorganisation am Montag mitteilte.
Sie kündigte zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen Nordrhein-Westfalen an.
Die komme dann, wenn das gerade erst beschlossene Klimaschutzgesetz des
Landes auch im Gesetzblatt auftauche.
Die Kläger:innen fordern die Politik zu mehr Klimaschutz auf – aus Angst
um ihre Zukunft, aus Solidarität für Menschen des globalen Südens sowie für
den Erhalt der Artenvielfalt. Ihre Bundesländer sehen sie dabei jeweils in
besonderer Verantwortung. „In NRW fallen fast 30 Prozent des deutschen CO2
an“, sagte zum Beispiel der Bonner Jurastudent Jannis Krüßmann, der auch
bei Fridays for Future aktiv ist.
Was die Kläger:innen fordern, ist an sich nichts Neues: Die Länder
sollen dafür sorgen, dass es mehr Windräder gibt, mehr Fahrradstraßen und
Pop-Up Radwege, mehr klimafreundliche Gebäudesanierung und mehr Busse und
Bahnen.
## Verbindliche Ziele, plausible Maßnahmen
In Brandenburg geht es auch darum, ein eigenes Landesklimaschutzgesetz zu
erstreiten. Bisher wird dort nur an einem rechtlich unverbindlichen
Klimaschutzplan gearbeitet, der auch erst 2022 verabschiedet werden soll.
In Bayerns Klimaschutzgesetzen fehlen den Kläger:innen zufolge konkrete
Umsetzungspläne für die gesetzten Ziele. Ähnlich in NRW: Dort wurden mit
dem neu gefassten Klimaschutzgesetz zwar die Klimaschutzziele angehoben,
sämtliche Instrumente mit konkreten Fristen aber gestrichen, wie die
Kläger:innen kritisieren.
Ende April hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einen vernichtenden
[2][Beschluss über die Klimapolitik des Bunds gefällt]. Das deutsche
Klimaschutzgesetz sei in Teilen verfassungswidrig.
Zu viel Klimaschutz werde auf die Zeit nach 2030 verlagert, die das Gesetz
nicht einmal behandelte. Erwähnt wurde lediglich, dass es dabei helfen
solle, Deutschlands internationales Versprechen zur Klimaneutralität im
Jahr 2050 einzulösen. Das jedoch würde laut Gericht die Freiheit der
Kläger:innen stark einschränken.
Geklagt hatten vier Zusammenschlüsse von Kindern und Jugendlichen,
teilweise waren auch Umweltverbände beteiligt. Die allerdings, hielt das
Karlsruher Gericht fest, könnten diese Freiheitsrechte nicht einklagen – im
Gegensatz zu den einzelnen Personen.
Der Beschluss verlangte ein Klimaschutzgesetz, das darlegt, wie es ab 2031
weitergehen soll. Eine solche Reform brachte die Bundesregierung danach
schnell auf den Weg. Ende Juni passierte sie bereits Bundestag und
Bundesrat.
Klimaneutral soll die Bundesrepublik danach schon 2045 werden. Das
Zwischenziel für 2030 wurde deutlich erhöht: Gegenüber 1990 sollen die
Treibhausgasemissionen um 65 Prozent sinken, nicht nur um 55 Prozent. Das
ist aber nicht unbedingt auf den Gerichtsbeschluss zurückzuführen, sondern
auch auf neue Vereinbarungen auf EU-Ebene, denen die Bundesregierung
zugestimmt hatte.
Ganz neu hinzugekommen sind wie von Karlsruhe gefordert Zwischenziele für
die Zeit nach 2030. Zum Beispiel soll 2040 eine Reduktion der Treibhausgase
um 88 Prozent erreicht sein.
5 Jul 2021
## LINKS
[1] /Anwalt-ueber-erfolgreiche-Klimaklagen/!5765073
[2] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
## AUTOREN
Shoko Bethke
Susanne Schwarz
## TAGS
Bayern
Schwerpunkt Klimawandel
klimataz
NRW
Brandenburg
Deutscher Wetterdienst
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