Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Klimaklagen gegen Landesregierungen: Bundesländer vor Gericht
> Klimaaktivist:innen haben acht Landesregierungen vor das
> Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie wollen Verbindlichkeit beim
> Klimaschutz.
Bild: Kohlekraftwerk Boxberg in Sachsen. Das Bundesland steht wegen mangelnden …
Berlin taz | Es ist ein wütender Willkommensgruß an die neue
schwarz-rot-gelbe Regierung von Sachsen-Anhalt, die am Montagmorgen in
Magdeburg ihren Koalitionsvertrag unterschrieben hat: Das Bundesland gehört
zu denen, die Klimaaktivist:innen gerade vor dem
Bundesverfassungsgericht verklagt haben, wie sie am Montag bekannt gaben.
Sie argumentieren, dass die Landesregierungen ihre Grundrechte durch
mangelnden Klimaschutz missachten würden.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich neben Sachsen-Anhalt auch gegen
Sachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Das haben sich
die Aktivist:innen, die aus dem Umfeld von Fridays for Future kommen,
allerdings nicht allein ausgedacht. Das Einklagen von Klimaschutz gehört
zur Strategie der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die aber die gewählte
Argumentation nicht selbst nutzen konnte.
Auf Grundrechte können sich nur Personen berufen, nicht aber Verbände. So
vernetzt und unterstützt die Umwelthilfe also diejenigen, die klagen
können. In derselben Konstellation laufen seit Juli [1][bereits Klagen
gegen Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen].
In Bayern und NRW kritisieren die Kläger:innen, dass die Klimaschutzgesetze
ohne plausible Maßnahmen daherkommen. Bei den restlichen Ländern gestaltet
sich die Lage noch ein bisschen anders: „Man kann es kaum glauben, aber wir
haben das Jahr 2021 und diese Länder haben immer noch keine
Klimaschutzgesetze“, sagte Anwalt Remo Klinger, der die Kläger:innen bei
ihren Verfassungsbeschwerden vertritt.
## Aktivist:innen fordern verbindlichen Klimaschutz
Man habe spätestens nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum
Klima im Frühjahr damit gerechnet, dass sich die Bundesländer stärker
bewegen, so der Jurist.
Ende April hatte [2][das Bundesverfassungsgericht entschieden], dass das
Klimaschutzgesetz auf Bundesebene in Teilen verfassungswidrig sei. Zu viel
Klimaschutz werde auf die Zeit nach 2030 verlagert. Das würde laut Gericht
die Freiheit der Kläger:innen stark einschränken. Die Bundesregierung
hat seither nachgebessert, will Deutschland etwas früher als zuvor geplant
klimaneutral machen und die Treibhausgasemissionen davor schneller
reduzieren.
Das entspricht allerdings noch nicht dem Abwärtstrend der Emissionen, der
laut Weltklimarat weltweit nötig ist, wenn die Erderhitzung 1,5 Grad nicht
übertreffen soll – vor allem aber fehlt noch die Umsetzung. Wie die höheren
Ziele nun eingehalten werden können, hat die Bundesregierung bisher nicht
beantwortet.
Die Kläger:innen erinnern nun daran, dass auch die Bundesländer in der
Pflicht sind, denn für manche relevanten Politikfelder sind eben sie
zuständig. „Beim Verkehr ist zum Beispiel ganz viel Ländersache“, meint
Anwalt Klinger. Deshalb sei es wichtig, dass es auch dort gesetzlich
festgeschriebene Klimaziele gebe, nicht nur Pläne oder Strategien, die
jederzeit wieder umgeschmissen werden können.
„Warum legen wir Wert auf Gesetze? Weil das die Instrumente sind, die
wirklich verbindlich sind“, erläutert Klinger. Wichtig sei, dass neben
langfristigen Zielen zur Reduktion von Treibhausgasen auch kurzfristige
Planungsschritte festgeschrieben seien – möglichst für jedes Jahr,
höchstens in Zwei- oder Dreijahresetappen.
„Für mich hat der neue Bericht des Weltklimarats IPCC erneut bestätigt,
dass die in hohem Maße unzureichende Klimapolitik in Sachsen-Anhalt eine
Gefahr für das Leben und die Freiheit vieler Millionen Menschen inklusive
mir selbst darstellt“, sagte der 20-jährige Jura-Student Luca Salis aus
Halle, der Beschwerdeführer bei der Klage gegen Sachsen-Anhalt ist. Im
neuen Koalitionsvertrag des Landes steht von einem Klimaschutzgesetz im
Übrigen noch nichts.
13 Sep 2021
## LINKS
[1] /Politik-gegen-die-Erderhitzung/!5780473
[2] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Bundesverfassungsgericht
Deutsche Umwelthilfe
klimataz
IG
Schwerpunkt Fridays For Future
Jamaika-Koalition
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimawandel
Bayern
Schwerpunkt Klimawandel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umwelthilfe verklagt Niedersachsen: Beim Klimaschutz ungenügend
Nach dem Bund verklagen Aktivist:innen jetzt auch Niedersachsen auf mehr
Klimaschutz. Das Land gibt sich motiviert – außer bei der Erdgasförderung.
Neues Gesetz in Schleswig-Holstein: Klimaschutz mit wenig Ambitionen
Schleswig-Holstein erneuert sein Klimaschutzgesetz. Umweltverbänden und
Opposition gehen die Maßnahmen nicht weit genug.
Urteil zu Polizeigewalt im Hambi: „Nicht sachgerechter Einsatz“
Das Landgericht Aachen hat dem Opfer einer Polizeiattacke im Hambacher
Forst Schadenersatz zugesprochen. Eine weitere Rüge für Laschets Regierung.
Umweltverbände drohen Konzernen: Klimaklage gegen VW und Co.
Umweltverbände fordern von deutschen Autobauern und dem Energieproduzenten
Wintershall Dea, ihre Geschäfte zu ändern. Andernfalls wollen sie klagen.
Politik gegen die Erderhitzung: Klimaklagen gegen Bundesländer
Nach dem Erfolg auf Bundesebene: Klimaschützer:innen wollen vor
Gericht eine bessere Klimapolitik in Bayern, Brandenburg und NRW
erstreiten.
Entscheidung zum Klimaschutzgesetz: Karlsruhe for Future
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Klimagesetz für
verfassungswidrig – und fordert „Entwicklungsdruck“ für klimaneutrale
Lösungen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.