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# taz.de -- Neues Infektionsschutzgesetz: Notbremse zieht schon am Wochenende
> Die Länder kritisieren im Bundesrat das Gesetz zum Infektionsschutz,
> erheben aber keinen Einspruch. Der Modellversuch in Tübingen muss
> abbrechen.
Bild: Die Notbremse ist gezogen, bremst jetzt der Virenzug?
Freiburg taz | Die „Bundesnotbremse“ wird an diesem Freitag in Kraft treten
und am Samstag wirksam werden. Der Bundesrat erhob am Donnerstag keinen
Einspruch gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, und
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz bereits
kurz danach. Am Nachmittag erfolgte die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt.
Was nach einem glatten Ablauf klingt, hörte sich im Bundesrat aber ganz
anders an. Die Ministerpräsidenten übten teils heftige Kritik. Viel
Einfluss hatten die Länder in diesem Verfahren aber nicht. Das Gesetz war
so gestaltet worden, dass die Länder nicht zustimmen mussten.
Am Mittwoch hatte bereits der Bundestag [1][mit den Stimmen von CDU/CSU und
SPD das Gesetz beschlossen.] Nun gelten automatisch massive
Einschränkungen, wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis drei Tage lang
über 100 liegt: Ausgangssperren ab 22 Uhr und weitgehende Verbote für
Sport, Kulturveranstaltungen und Einzelhandel. Schulen und Kitas sollen
erst [2][ab einem Inzidenzwert von 165 schließen.]
Diese Anforderungen gelten nun bundeseinheitlich. Doch Hessens
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wies darauf hin, dass es weiterhin
einen „Flickenteppich“ geben werde. „Die Notbremse gilt ja nur in den
Landkreisen mit einer Inzidenz über 100. Das kann in Frankfurt so sein und
in Offenbach wieder anders.“ Bouffier kritisierte auch, dass die
Bundesnotbremse massiv in Grundrechte eingreife, weil das Gesetz bereits
alles vorgebe. Dieses „Abwägungsverbot“ für die Exekutive sei
„verfassungsrechtlich problematisch“.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt, CDU) wies ergänzend auf
den reduzierten Rechtsschutz hin. „Gegen die Verordnungen der
Landesregierung konnte das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet werden.
Gegen das Gesetz gibt es nur noch das Bundesverfassungsgericht.“
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) rechnete genüsslich
vor, dass die Kanzlerin das Gesetz bereits Ende März in der Talkshow bei
Anne Will angekündigt hatte. „Es ist eben doch nicht so einfach, einen
tragfähigen Kompromiss zu finden“, so Müller. Die Bund-Länder-Runden seien
flexibler und schneller gewesen, betonten mehrere Redner.
Reiner Haseloff kritisierte das Gesetz am schärfsten: „Der heutige Tag ist
für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik“.
Tatsächlich beantragte dann aber kein einziges der 16 Bundesländer einen
Einspruch, weil dieser ohnehin nur verzögernde Wirkung gehabt hätte. Die
zweistündige Debatte endete damit ohne Abstimmung.
Es gab nur zwei Entschließungsanträge, die aber auch beide abgelehnt
wurden. Schleswig-Holstein (CDU/FDP/Grüne) hatte eine Kritik der
Inzidenzwerte gefordert, die als Auslöser für Grundrechtseingriffe nicht
geeignet seien. Bremen (SPD/Grüne/Linke) wollte, dass sich die Länder für
eine Testpflicht in Betrieben einsetzen.
## Auch Tübingen macht wieder dicht
Mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse sind die Länder in der
Pandemiebekämpfung aber nicht völlig entmachtet. Für Landkreise mit einem
Inzidenzwert unter 100 gelten weiter die Länderverordnungen. Hier können
auch Lockerungsprojekte fortgeführt werden. In den allermeisten Landkreisen
liegt der Inzidenzwert derzeit allerdings über 100.
Deshalb muss auch das Modellprojekt der Stadt Tübingen abgebrochen werden.
Dort konnten die Bewohner, wenn sie negativ getestet wurden, schon seit
Wochen wieder halbwegs normal einkaufen und die Außengastronomie nutzen. In
Tübingen selbst liegt die Inzidenz zwar noch unter 100, maßgeblich ist nun
aber der Landkreis Tübingen, dessen 7-Tage-Inzidenz bei 184 liegt.
Doch auch über einer Inzidenz von 100 können die Länder noch handeln. Laut
Gesetz sind strengere Eingriffe möglich. So wird in Baden-Württemberg die
Ausgangssperre bereits ab 21 Uhr, also eine Stunde früher gelten.
Die Augen richten sich jetzt auf das Bundesverfassungsgericht. Ab
Inkrafttreten des Gesetzes können Verfassungsbeschwerden und Eilanträge
eingereicht werden. Diese sind auch bereits zahlreich angekündigt, etwa
von FDP-Politikern, den Freien Wählern, dem SPD-Mann Florian Post und der
Gesellschaft für Freiheitsrechte.
22 Apr 2021
## LINKS
[1] /Aenderung-des-Infektionsschutzgesetzes/!5768155
[2] /Grenzwerte-fuer-Bundesnotbremse/!5768119
## AUTOREN
Christian Rath
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