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# taz.de -- Maskenpflicht im ÖPNV: Gesicht zeigen verboten
> Ab Montag gilt: Maske auf in Bus und Bahn in Berlin. Allerdings gibt es
> dafür recht dehnbare Ausnahmen – und Bußgelder werden auch nicht fällig.
Bild: Schon vor dem Start der Maskenpflicht dabei: BVG-Nutzerin
Zuallererst eine Prophezeiung: Spätestens in einer Woche gilt auch an der
Spree eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Warum? Weil Berlin im Moment als
einziges Bundesland glaubt, darauf verzichten zu können. Aber der
rot-rot-grüne Senat kann sich diese selbst verschuldete offene Flanke nicht
leisten. Spätestens wenn die Fallzahlen wieder steigen sollten, müsste er
nachziehen, und das sähe aus wie das Eingestehen eines Fehlers.
Ganz real gilt dagegen ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer
„textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ im [1][öffentlichen Nahverkehr] – so
formuliert es die am Dienstag beschlossene [2][jüngste Version der
Coronavirus-Eindämmungsverordnung]. Ob Bus, Tram, U-, S- oder Regionalbahn:
In allen Fahrzeugen müssen die PassagierInnen sich etwas über das untere
Gesicht ziehen, und sei es ein Schal oder ein Seidentuch von Gucci.
Ausnahmen gibt es allerdings etliche, und zwar ziemlich dehnbare: So sind
„Kleinstkinder“ und Menschen, die gesundheitlich bedingt schwer Luft
bekommen, von der Regelung ausgenommen. Beide Informationen stammen vom
Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) persönlich. Seine Antwort
auf eine entsprechende Frage bei der Senats-Pressekonferenz wirkte dabei
eher improvisiert. In der Eindämmungsverordnung ist die Pflicht dagegen
ganz pauschal niedergelegt, Ausnahmen werden nicht definiert.
Das könnte ein Grund sein, warum es die BVG weit von sich weist, die
Einhaltung der Pflicht zu kontrollieren oder gar zu sanktionieren. „Wenn
ein Kontrolleur jemanden ohne Maske in der Bahn antrifft, wird er natürlich
auf die Pflicht hinweisen“, so Sprecherin Petra Nelken am Sonntag zur taz.
Im Übrigen gelte: „Ich kann kein Hausrecht wegen etwas durchsetzen, das
meine Beförderungsbedingungen nicht enthalten.“ Diese anzupassen, wäre,
wenn überhaupt, nur in einer konzertierten Aktion des Verkehrsverbunds
Berlin Brandenburg (VBB) möglich.
Auch ein DB-Sprecher äußerte sich entsprechend: „Die Ahndung von Verstößen
gegen staatlich verordnete Maßnahmen ist eine Aufgabe der jeweils
zuständigen Behörden.“ Man werde lediglich auf die Tragepflicht hinweisen.
## Erst mal beobachten
Selbst die Polizei würde es wohl bei einer mündlichen Ermahnung belassen:
Im Gegensatz etwa zu einer Verletzung der Abstandsregeln auf dem Gehweg ist
ein Ignorieren der Maskenpflicht nicht mit einem Bußgeld bewehrt – noch
nicht. Man werde „beobachten“, ob sich die BürgerInnen in ausreichendem
Maße an die Vorgabe hielten, hatte Müller am Dienstag gesagt.
Schon hier gab es erwartbaren Gegenwind von der Opposition: „Eine
Maskenpflicht, die nicht kontrolliert wird, ist ein zahnloser Tiger“, sagte
CDU-Landeschef Kai Wegner. Er verwies auf das Diktum der Bundeskanzlerin,
man solle sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.
Innerhalb der Landesregierung hatten Grüne und Linke die Vorstöße in
Richtung Maskenpflicht gebremst. Ihr Argument: Solange nicht ausreichende
Mengen an Mund-Nase-Schutz verfügbar seien, könne man niemanden zu dessen
Tragen verpflichten. Abgesehen davon, dass so gut wie jeder einen Schal
oder ein Tuch besitzt, hat sich nun auch der Nachschub an einfachen Masken
fast normalisiert. Aus diesem Grund kann das Land in der kommenden Woche
fast 150.000 Stück an die Bezirksämter weiterreichen, die diese an
Bedürftige ausgeben können. Wie und wo das vonstattengeht, ist noch offen.
Übrigens: Wer auf der Fahrt zur Arbeit dann doch mal ein bisschen frische
Luft schnappen muss, kann sich aufs Umsteigen freuen. Laut BVG gilt die
Maskenpflicht nur in den Fahrzeugen, aber nicht auf den Bahnhöfen.
26 Apr 2020
## LINKS
[1] https://www.bvg.de/de/Aktuell/Newsmeldung?newsid=3859
[2] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_5
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
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ÖPNV
Michael Müller
Wochenkommentar
Sandra Scheeres
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