# taz.de -- Verordnungen gegen Pandemie: Corona-Verstoß? Ab in Haft! | |
> In Bayern wandern Menschen, die sich nicht an Corona-Auflagen halten, | |
> auch in Haft. Juristen kritisieren die strengen Verordnungen scharf. | |
Bild: Genügend Abstand auf dieser Bank? Eher nicht. In Bayern könnte das Ärg… | |
MÜNCHEN/BERLIN taz | Thomas Prudlo ist immer noch sauer. „Es gibt kein Maß | |
mehr“, schimpft der Münchner. „Das nimmt aberwitzige Züge an.“ Dabei ist | |
Prudlo jetzt immerhin wieder in Freiheit. Am Montag dagegen noch hockte der | |
53-Jährige für mehrere Stunden in Haft. Weil er in München auf einer | |
Parkbank und später auf einer Wiese saß. | |
Er habe seine Mittagspause mit einer Freundin auf einer Bank am Königsplatz | |
verbracht, als Polizisten gekommen seien und ihm erklärt hätten, dass dies | |
gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen verstoße, erzählt Prudlo, der auch | |
Vorsitzender der ÖDP in München ist. „Wir saßen aber meterweit von anderen | |
entfernt. Also habe ich das nicht akzeptiert.“ | |
Ein darauf erteiltes Bußgeld sei für ihn noch okay gewesen, der folgende | |
Platzverweis aber nicht, sagt Prudlo. „Es gab ja keinerlei Gefährdung von | |
anderen.“ Daraufhin habe ihn die Polizei für zwei Stunden in Gewahrsam | |
genommen. | |
Die Münchner Polizei bestätigt diese Schilderung. Prudlo sei im Rahmen von | |
Kontrollen der Corona-Verordnungen angetroffen worden und „auf | |
Konfrontationskurs“ gegangen, heißt es in einer Mitteilung. Nachdem er | |
einem Platzverweis nicht Folge leistete, sei er in Gewahrsam genommen und | |
nach einer „Betroffenenanhörung“ wieder entlassen worden. | |
## Mehrere Stunden Haft | |
Für Prudlo war die Geschichte damit aber noch nicht beendet. Denn nun | |
wollte der Münchner sehen, „wie weit der Rechtsstaat in diesen Zeiten | |
geht“, wie er einräumt. Also setzte sich Prudlo mit einem Buch ganz in der | |
Nähe erneut in die Sonne – wo ihn erneut die Polizisten antrafen. | |
Wieder verweigerte Prudlo einen Aufbruch. Und landete erneut im Gewahrsam, | |
diesmal mit richterlichem Beschluss und für mehr als vier Stunden. Erst um | |
22 Uhr am Abend wurde Prudlo wieder entlassen – nun mit zwei Anzeigen wegen | |
Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz im Gepäck. | |
„Worum geht es bei diesen Maßnahmen eigentlich?“, schimpft Prudlo. Er stehe | |
ja hinter der Notwendigkeit eines Infektionsschutzes gegen das Corona-Virus | |
und halte die nötigen 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen ein. „Aber die | |
Maßnahmen sind inkonsequent und werden teils völlig unverhältnismäßig | |
ausgelegt“, sagt Prudlo. „Geht es hier wirklich noch um den Schutz? Oder | |
darum, den starken Mann zu markieren?“ | |
Prudlo ist mit seinem Ärger nicht mehr allein. Denn bundesweit sind wegen | |
der Corona-Pandemie [1][derzeit Einschränkungen im öffentlichen Leben | |
verhängt, die weit in die Grundrechte eingreifen] – Bund und Länder | |
begründen dies mit dem Schutz von Menschenleben. Wie die Verordnungen indes | |
umgesetzt und kontrolliert werden, variiert von Bundesland zu Bundesland – | |
und Bayern geht hier mit besonderer Strenge voran. | |
Inzwischen befinden sich in Bayern drei Männer gar in mehrtägiger Haft | |
wegen wiederholter Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen – ein | |
22-Jähriger und 27-Jähriger aus Landshut sowie ein 34-Jähriger aus Bamberg. | |
Der 27-jährige Landshuter landete schon vor anderthalb Wochen das erste Mal | |
für fünf Tage in Gewahrsam, weil er sich laut Polizei wiederholt und | |
„unbelehrbar“ mit einem Freund „zum Alkoholtrinken und Rauchen“ auf der | |
städtischen Mühleninsel traf – und mit weiteren Verstöße „zu rechnen wa… | |
Am Sonntag, zwei Tage nach seiner Freilassung, sei der Mann erneut bei | |
einem „Saufgelage“ im Freien angetroffen worden, so die Polizei. Er landete | |
darauf wieder in der JVA, diesmal über Ostern bis zum 13. April. | |
Am gleichen Tag wurde auch der 22-jährige Landshuter inhaftiert: Er soll | |
vier Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben und befand sich | |
beim letzten Mal „ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus | |
verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen“. Der junge Mann sitzt nun | |
ebenfalls bis zum 13. April in Gewahrsam. | |
Der Bamberger wiederum wurde am 2. April festgenommen und muss ganze | |
zweieinhalb Wochen in der JVA bleiben, bis zum 19. April – dem derzeitigen | |
Ende der bayrischen Ausgangsbeschränkungen. Laut Polizei soll er fünf Mal | |
bei „Corona-Partys“ in seiner Wohnung angetroffen worden sein: Er habe | |
„immer wieder mehrere Bekannte zu sich nach Hause eingeladen, um dort | |
Alkohol zu konsumieren“. Der 34-Jährige könne nun in Haft „über sein | |
Verhalten nachdenken“, heißt es in der Polizeimeldung. Polizeipräsident | |
Alfons Schieder verteidigte das Vorgehen: Bei „hartnäckiger | |
Uneinsichtigkeit“ von Betroffenen brauche es die „notwendige Konsequenz“. | |
Alle drei Haftbefehle wurden von Gerichten bestätigt. Sie gelten als | |
Unterbindungsgewahrsam – als Präventivmaßnahme, um weitere Verstöße zu | |
verhindern. Und sie gründen laut bayrischem Innenministerium auf dem 2017 | |
und 2018 verschärften Polizeiaufgabengesetz des Landes. Grüne, Linke und | |
FDP halten das Gesetz für unverhältnismäßig und klagen derzeit dagegen. | |
## Parlamentarische Aufklärung | |
Die Grünen wollen nun auch den aktuellen Corona-Verhaftungen | |
parlamentarisch nachgehen. Die Fälle müssten detailliert aufgeklärt werden, | |
sagte die bayrische Fraktionschef Katharina Schulze der taz. „Grundrechte | |
gelten auch in Zeiten der Pandemie.“ Das Polizeiaufgabengesetz, das ein | |
„Dauerärgernis“ bleibe, und der polizeiliche Präventivgewahrsam dürften | |
nicht missbräuchlich verwendet werden. | |
Auch der Fall von Thomas Prudlo zeige, dass die Polizei von Bayerns | |
Innenminister Joachim Hermann (CSU) „zu scharf losgeschickt worden ist“, so | |
Schulze. „Das erhöht nicht die Akzeptanz der Bevölkerung für wichtige | |
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und erschwert auch die Arbeit der | |
Polizei.“ Schulze fordert deshalb bundesweit einheitliche Regelungen gegen | |
die Corona-Pandemie. | |
Aber es ist nicht nur Bayern. Auch in Weinheim (Baden-Württemberg) wurde | |
Ende März ein Mann vorübergehend festgenommen, der zunächst anonym im | |
Internet zu einer Demonstration gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen | |
aufgerufen hatte. Ermittler konnten den 32-Jährigen schließlich | |
identifizieren und nahmen ihn vorläufig fest. Gleichzeitig durchsuchten sie | |
seine Wohnung und beschlagnahmten drei Laptops, vier Festplatten, ein | |
Tablet und ein Smartphone. | |
Juristen äußern sich inzwischen kritisch zu solch strikten Verfolgungen der | |
Infektionsschutz-Verordnungen. „Wir erleben gerade Zustände, die wir uns | |
vor einem Monat nie hätten vorstellen können“, sagt der Berliner | |
Juraprofessor Niko Härting. „Da finden Exzesse statt, die nicht mehr mit | |
unseren Verfassungsgrundsätzen in Einklang stehen.“ | |
## „Tiefe Grundrechtseingriffe“ | |
Härting kritisiert, dass die Corona-Verordnungen in den Ländern | |
unterschiedlich verfasst und in ihren Punkten „sehr unbestimmt“ seien. Dass | |
nun sogar Menschen wegen Verstößen über Tage inhaftiert würden, seien | |
„tiefe Grundrechtseingriffe, die hoffentlich bald von Gerichten kassiert | |
werden“. Die Verordnungen müssten wieder auf solche Maßnahmen beschränkt | |
werden, die klar begründbar seien, so Härting. | |
Scharfe Kritik übt auch der Republikanische Anwälteverein. Auch deren | |
Vorsitzender Peer Stolle hält die Corona-Verordnungen für sehr weitreichend | |
und zu unbestimmt. „Das führt nicht nur zu so absurden Maßnahmen wie das | |
Sitzen auf einer Parkbank zu sanktionieren. Sondern eröffnet auch Raum für | |
Willkür.“ Der Zweck des Infektionsschutzes gerate da in den Hintergrund. | |
Stolle spricht vielmehr von einem „teilweise autoritativen Ausnutzen der | |
weitreichenden Verordnungen“. [2][Auch eine Aushebelung der | |
Versammlungsfreiheit sei nicht hinzunehmen]. „Da muss dringend | |
nachgebessert werden.“ | |
Tatsächlich legte das Bundesinnenministerium [3][am Donnerstag eine | |
Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen] für alle Bundesländer vor – diese | |
indes nur bezogen auf Einreisen von Personen aus dem Ausland. Die weiteren | |
Regelungen variieren teils weiter zwischen den Ländern. Die | |
Freiheitsbeschränkungen an sich hatte das Bundesverfassungsgericht am | |
Beispiel Bayerns indes am Mittwoch vorerst gebilligt. „[4][Gegenüber den | |
Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen | |
Freiheit weniger schwer]“, befanden die Richter in einer Eilentscheidung. | |
Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. | |
Auch der Münchner Thomas Prudlo will sich wehren. Seinen mehrstündiger | |
Gewahrsam hält er bis heute für reichlich überzogen. Er werde dagegen nun | |
nachträglich juristisch vorgehen, kündigt Prudlo an. „Solchen Auslegungen | |
der Verordnungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ | |
9 Apr 2020 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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