| # taz.de -- Verordnungen gegen Pandemie: Corona-Verstoß? Ab in Haft! | |
| > In Bayern wandern Menschen, die sich nicht an Corona-Auflagen halten, | |
| > auch in Haft. Juristen kritisieren die strengen Verordnungen scharf. | |
| Bild: Genügend Abstand auf dieser Bank? Eher nicht. In Bayern könnte das Ärg… | |
| München/Berlin taz | Thomas Prudlo ist immer noch sauer. „Es gibt kein Maß | |
| mehr“, schimpft der Münchner. „Das nimmt aberwitzige Züge an.“ Dabei ist | |
| Prudlo jetzt immerhin wieder in Freiheit. Am Montag dagegen noch hockte der | |
| 53-Jährige für mehrere Stunden in Haft. Weil er in München auf einer | |
| Parkbank und später auf einer Wiese saß. | |
| Er habe seine Mittagspause mit einer Freundin auf einer Bank am Königsplatz | |
| verbracht, als Polizisten gekommen seien und ihm erklärt hätten, dass dies | |
| gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen verstoße, erzählt Prudlo, der auch | |
| Vorsitzender der ÖDP in München ist. „Wir saßen aber meterweit von anderen | |
| entfernt. Also habe ich das nicht akzeptiert.“ | |
| Ein darauf erteiltes Bußgeld sei für ihn noch okay gewesen, der folgende | |
| Platzverweis aber nicht, sagt Prudlo. „Es gab ja keinerlei Gefährdung von | |
| anderen.“ Daraufhin habe ihn die Polizei für zwei Stunden in Gewahrsam | |
| genommen. | |
| Die Münchner Polizei bestätigt diese Schilderung. Prudlo sei im Rahmen von | |
| Kontrollen der Corona-Verordnungen angetroffen worden und „auf | |
| Konfrontationskurs“ gegangen, heißt es in einer Mitteilung. Nachdem er | |
| einem Platzverweis nicht Folge leistete, sei er in Gewahrsam genommen und | |
| nach einer „Betroffenenanhörung“ wieder entlassen worden. | |
| ## Mehrere Stunden Haft | |
| Für Prudlo war die Geschichte damit aber noch nicht beendet. Denn nun | |
| wollte der Münchner sehen, „wie weit der Rechtsstaat in diesen Zeiten | |
| geht“, wie er einräumt. Also setzte sich Prudlo mit einem Buch ganz in der | |
| Nähe erneut in die Sonne – wo ihn erneut die Polizisten antrafen. | |
| Wieder verweigerte Prudlo einen Aufbruch. Und landete erneut im Gewahrsam, | |
| diesmal mit richterlichem Beschluss und für mehr als vier Stunden. Erst um | |
| 22 Uhr am Abend wurde Prudlo wieder entlassen – nun mit zwei Anzeigen wegen | |
| Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz im Gepäck. | |
| „Worum geht es bei diesen Maßnahmen eigentlich?“, schimpft Prudlo. Er stehe | |
| ja hinter der Notwendigkeit eines Infektionsschutzes gegen das Corona-Virus | |
| und halte die nötigen 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen ein. „Aber die | |
| Maßnahmen sind inkonsequent und werden teils völlig unverhältnismäßig | |
| ausgelegt“, sagt Prudlo. „Geht es hier wirklich noch um den Schutz? Oder | |
| darum, den starken Mann zu markieren?“ | |
| Prudlo ist mit seinem Ärger nicht mehr allein. Denn bundesweit sind wegen | |
| der Corona-Pandemie [1][derzeit Einschränkungen im öffentlichen Leben | |
| verhängt, die weit in die Grundrechte eingreifen] – Bund und Länder | |
| begründen dies mit dem Schutz von Menschenleben. Wie die Verordnungen indes | |
| umgesetzt und kontrolliert werden, variiert von Bundesland zu Bundesland – | |
| und Bayern geht hier mit besonderer Strenge voran. | |
| Inzwischen befinden sich in Bayern drei Männer gar in mehrtägiger Haft | |
| wegen wiederholter Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen – ein | |
| 22-Jähriger und 27-Jähriger aus Landshut sowie ein 34-Jähriger aus Bamberg. | |
| Der 27-jährige Landshuter landete schon vor anderthalb Wochen das erste Mal | |
| für fünf Tage in Gewahrsam, weil er sich laut Polizei wiederholt und | |
| „unbelehrbar“ mit einem Freund „zum Alkoholtrinken und Rauchen“ auf der | |
| städtischen Mühleninsel traf – und mit weiteren Verstöße „zu rechnen wa… | |
| Am Sonntag, zwei Tage nach seiner Freilassung, sei der Mann erneut bei | |
| einem „Saufgelage“ im Freien angetroffen worden, so die Polizei. Er landete | |
| darauf wieder in der JVA, diesmal über Ostern bis zum 13. April. | |
| Am gleichen Tag wurde auch der 22-jährige Landshuter inhaftiert: Er soll | |
| vier Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben und befand sich | |
| beim letzten Mal „ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus | |
| verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen“. Der junge Mann sitzt nun | |
| ebenfalls bis zum 13. April in Gewahrsam. | |
| Der Bamberger wiederum wurde am 2. April festgenommen und muss ganze | |
| zweieinhalb Wochen in der JVA bleiben, bis zum 19. April – dem derzeitigen | |
| Ende der bayrischen Ausgangsbeschränkungen. Laut Polizei soll er fünf Mal | |
| bei „Corona-Partys“ in seiner Wohnung angetroffen worden sein: Er habe | |
| „immer wieder mehrere Bekannte zu sich nach Hause eingeladen, um dort | |
| Alkohol zu konsumieren“. Der 34-Jährige könne nun in Haft „über sein | |
| Verhalten nachdenken“, heißt es in der Polizeimeldung. Polizeipräsident | |
| Alfons Schieder verteidigte das Vorgehen: Bei „hartnäckiger | |
| Uneinsichtigkeit“ von Betroffenen brauche es die „notwendige Konsequenz“. | |
| Alle drei Haftbefehle wurden von Gerichten bestätigt. Sie gelten als | |
| Unterbindungsgewahrsam – als Präventivmaßnahme, um weitere Verstöße zu | |
| verhindern. Und sie gründen laut bayrischem Innenministerium auf dem 2017 | |
| und 2018 verschärften Polizeiaufgabengesetz des Landes. Grüne, Linke und | |
| FDP halten das Gesetz für unverhältnismäßig und klagen derzeit dagegen. | |
| ## Parlamentarische Aufklärung | |
| Die Grünen wollen nun auch den aktuellen Corona-Verhaftungen | |
| parlamentarisch nachgehen. Die Fälle müssten detailliert aufgeklärt werden, | |
| sagte die bayrische Fraktionschef Katharina Schulze der taz. „Grundrechte | |
| gelten auch in Zeiten der Pandemie.“ Das Polizeiaufgabengesetz, das ein | |
| „Dauerärgernis“ bleibe, und der polizeiliche Präventivgewahrsam dürften | |
| nicht missbräuchlich verwendet werden. | |
| Auch der Fall von Thomas Prudlo zeige, dass die Polizei von Bayerns | |
| Innenminister Joachim Hermann (CSU) „zu scharf losgeschickt worden ist“, so | |
| Schulze. „Das erhöht nicht die Akzeptanz der Bevölkerung für wichtige | |
| Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und erschwert auch die Arbeit der | |
| Polizei.“ Schulze fordert deshalb bundesweit einheitliche Regelungen gegen | |
| die Corona-Pandemie. | |
| Aber es ist nicht nur Bayern. Auch in Weinheim (Baden-Württemberg) wurde | |
| Ende März ein Mann vorübergehend festgenommen, der zunächst anonym im | |
| Internet zu einer Demonstration gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen | |
| aufgerufen hatte. Ermittler konnten den 32-Jährigen schließlich | |
| identifizieren und nahmen ihn vorläufig fest. Gleichzeitig durchsuchten sie | |
| seine Wohnung und beschlagnahmten drei Laptops, vier Festplatten, ein | |
| Tablet und ein Smartphone. | |
| Juristen äußern sich inzwischen kritisch zu solch strikten Verfolgungen der | |
| Infektionsschutz-Verordnungen. „Wir erleben gerade Zustände, die wir uns | |
| vor einem Monat nie hätten vorstellen können“, sagt der Berliner | |
| Juraprofessor Niko Härting. „Da finden Exzesse statt, die nicht mehr mit | |
| unseren Verfassungsgrundsätzen in Einklang stehen.“ | |
| ## „Tiefe Grundrechtseingriffe“ | |
| Härting kritisiert, dass die Corona-Verordnungen in den Ländern | |
| unterschiedlich verfasst und in ihren Punkten „sehr unbestimmt“ seien. Dass | |
| nun sogar Menschen wegen Verstößen über Tage inhaftiert würden, seien | |
| „tiefe Grundrechtseingriffe, die hoffentlich bald von Gerichten kassiert | |
| werden“. Die Verordnungen müssten wieder auf solche Maßnahmen beschränkt | |
| werden, die klar begründbar seien, so Härting. | |
| Scharfe Kritik übt auch der Republikanische Anwälteverein. Auch deren | |
| Vorsitzender Peer Stolle hält die Corona-Verordnungen für sehr weitreichend | |
| und zu unbestimmt. „Das führt nicht nur zu so absurden Maßnahmen wie das | |
| Sitzen auf einer Parkbank zu sanktionieren. Sondern eröffnet auch Raum für | |
| Willkür.“ Der Zweck des Infektionsschutzes gerate da in den Hintergrund. | |
| Stolle spricht vielmehr von einem „teilweise autoritativen Ausnutzen der | |
| weitreichenden Verordnungen“. [2][Auch eine Aushebelung der | |
| Versammlungsfreiheit sei nicht hinzunehmen]. „Da muss dringend | |
| nachgebessert werden.“ | |
| Tatsächlich legte das Bundesinnenministerium [3][am Donnerstag eine | |
| Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen] für alle Bundesländer vor – diese | |
| indes nur bezogen auf Einreisen von Personen aus dem Ausland. Die weiteren | |
| Regelungen variieren teils weiter zwischen den Ländern. Die | |
| Freiheitsbeschränkungen an sich hatte das Bundesverfassungsgericht am | |
| Beispiel Bayerns indes am Mittwoch vorerst gebilligt. „[4][Gegenüber den | |
| Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen | |
| Freiheit weniger schwer]“, befanden die Richter in einer Eilentscheidung. | |
| Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. | |
| Auch der Münchner Thomas Prudlo will sich wehren. Seinen mehrstündiger | |
| Gewahrsam hält er bis heute für reichlich überzogen. Er werde dagegen nun | |
| nachträglich juristisch vorgehen, kündigt Prudlo an. „Solchen Auslegungen | |
| der Verordnungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ | |
| 9 Apr 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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