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# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gesundheit noch nicht tot
> Nach der Ablehnung durch den Senat müssen über die Zulässigkeit des
> Volksbegehrens Gesunde Krankenhäuser nun Richter entscheiden.
Bild: Flashmob gegen den Pflegenotstand in Berlin
Mit der Entscheidung des Senats, das Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser
für rechtlich unzulässig zu erklären, ist das Thema noch lange nicht vom
Tisch. Juristisch ist nun das Landesverfassungsgericht am Zug: Die Richter
müssen entscheiden, ob das Begehren zulässig ist oder nicht.
Einen Zeitrahmen für diese Prüfung gebe es nicht, erklärte die Sprecherin
vom Mehr Demokratie, Anne Dämmer, am Mittwoch der taz. „Das Gericht kann
auch noch eine Anhörung von Senat und Initiative ansetzen.“ Ganz
ausgeschlossen ist nicht, dass das Gericht am Ende zu einer anderen
Entscheidung als der Senat kommt: Dies war etwa beim Kita-Volksbegehren
2008 der Fall, das der Senat für unzulässig erklärte, das Gericht hingegen
erlaubte.
Im Kern fordert das Volksbegehren am Bedarf orientierte
Personaluntergrenzen für Krankenhäuser und mehr Investitionen vom Land. Der
Senat hatte am Dienstag erklärt, die Gesetzesinitiative verstoße in weiten
Teilen gegen die Berliner Verfassung sowie das Grundgesetz – unter anderem
deshalb, weil sie Bereiche anspricht, in denen die Gesetzgebungskompetenz
beim Bund liegt. Auch soll das Begehren gegen das so genannte
Koppelungsverbot verstoßen, das ist das Verbot, verschiedene Dinge in einem
Entscheid miteinander zu verknüpfen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus,
Wolfgang Albers, sagt, die Entscheidung des Senats sei absehbar gewesen und
im Kern richtig. „Der Gesetzentwurf geht zu sehr ins Detail. Warum zum
Beispiel soll per Volksentscheid bestimmt werden, dass Reinigungskräfte
fest angestellt werden müssen?“
## Bedarf: 250 Millionen Euro im Jahr
Nun müsse es darum gehen, so Albers, mit der Initiative im Gespräch zu
bleiben – ohnehin wird der Senatsbeschluss demnächst dem Abgeordnetenhaus
zur Kenntnis vorgelegt. „Politisch ist ja nichts gegen die Ziele des
Volksbegehrens zu sagen“, sagte Albers. Auch der Regierende Bürgermeister
hatte sich am Dienstag hinter die Initiative gestellt und unter anderem auf
den steigenden Etat für Investitionen verwiesen.
„Das reicht aber längst nicht“, erklärte Catherina Pieroth,
gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Berliner
Krankenhäuser bräuchten 250 Millionen Euro im Jahr, gesichert seien im
Haushalt bislang nur 110. Es reiche auch nicht, allein über
Personaluntergrenzen zu reden, „wir brauchen mehr Ausbildung und müssen
überhaupt mehr Personal ins Krankenhaus bekommen“.
Auch die Volksinitiative selbst will das Thema weiter vorantreiben. Man
werde jetzt das Gespräch mit den Parteien suchen und sich auf die
juristische Auseinandersetzung vorbereiten, erklärte Sprecher Kalle Kunkel
am Mittwoch der taz. Man wolle aber auch öffentlich in die Offensive gehen:
Berlin habe ja mit Charité und Vivantes rund 50 Prozent der Krankenhäuser
in öffentlicher Hand.
„Wenn der Senat wirklich unsere Ziele teilt: Warum verpflichtet er nicht
seine Krankenhäuser, zum Beispiel den genauen Personalbedarf zu ermitteln
und entsprechend einzustellen?“ Wenn der Senat wirklich, wie er sagt, die
Ziele der Initiative teile, so Kunkel, gebe es noch viele Möglichkeiten,
dies zu beweisen.
3 Jul 2019
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
R2G Berlin
Pflege
Pflegekräftemangel
Mietendeckel
Medizin
Krankenhäuser
Gesundheitswesen
Volksbegehren
Berlin Werbefrei
Gesundheit
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