# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gesundheit noch nicht tot | |
> Nach der Ablehnung durch den Senat müssen über die Zulässigkeit des | |
> Volksbegehrens Gesunde Krankenhäuser nun Richter entscheiden. | |
Bild: Flashmob gegen den Pflegenotstand in Berlin | |
Mit der Entscheidung des Senats, das Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser | |
für rechtlich unzulässig zu erklären, ist das Thema noch lange nicht vom | |
Tisch. Juristisch ist nun das Landesverfassungsgericht am Zug: Die Richter | |
müssen entscheiden, ob das Begehren zulässig ist oder nicht. | |
Einen Zeitrahmen für diese Prüfung gebe es nicht, erklärte die Sprecherin | |
vom Mehr Demokratie, Anne Dämmer, am Mittwoch der taz. „Das Gericht kann | |
auch noch eine Anhörung von Senat und Initiative ansetzen.“ Ganz | |
ausgeschlossen ist nicht, dass das Gericht am Ende zu einer anderen | |
Entscheidung als der Senat kommt: Dies war etwa beim Kita-Volksbegehren | |
2008 der Fall, das der Senat für unzulässig erklärte, das Gericht hingegen | |
erlaubte. | |
Im Kern fordert das Volksbegehren am Bedarf orientierte | |
Personaluntergrenzen für Krankenhäuser und mehr Investitionen vom Land. Der | |
Senat hatte am Dienstag erklärt, die Gesetzesinitiative verstoße in weiten | |
Teilen gegen die Berliner Verfassung sowie das Grundgesetz – unter anderem | |
deshalb, weil sie Bereiche anspricht, in denen die Gesetzgebungskompetenz | |
beim Bund liegt. Auch soll das Begehren gegen das so genannte | |
Koppelungsverbot verstoßen, das ist das Verbot, verschiedene Dinge in einem | |
Entscheid miteinander zu verknüpfen. | |
Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, | |
Wolfgang Albers, sagt, die Entscheidung des Senats sei absehbar gewesen und | |
im Kern richtig. „Der Gesetzentwurf geht zu sehr ins Detail. Warum zum | |
Beispiel soll per Volksentscheid bestimmt werden, dass Reinigungskräfte | |
fest angestellt werden müssen?“ | |
## Bedarf: 250 Millionen Euro im Jahr | |
Nun müsse es darum gehen, so Albers, mit der Initiative im Gespräch zu | |
bleiben – ohnehin wird der Senatsbeschluss demnächst dem Abgeordnetenhaus | |
zur Kenntnis vorgelegt. „Politisch ist ja nichts gegen die Ziele des | |
Volksbegehrens zu sagen“, sagte Albers. Auch der Regierende Bürgermeister | |
hatte sich am Dienstag hinter die Initiative gestellt und unter anderem auf | |
den steigenden Etat für Investitionen verwiesen. | |
„Das reicht aber längst nicht“, erklärte Catherina Pieroth, | |
gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Berliner | |
Krankenhäuser bräuchten 250 Millionen Euro im Jahr, gesichert seien im | |
Haushalt bislang nur 110. Es reiche auch nicht, allein über | |
Personaluntergrenzen zu reden, „wir brauchen mehr Ausbildung und müssen | |
überhaupt mehr Personal ins Krankenhaus bekommen“. | |
Auch die Volksinitiative selbst will das Thema weiter vorantreiben. Man | |
werde jetzt das Gespräch mit den Parteien suchen und sich auf die | |
juristische Auseinandersetzung vorbereiten, erklärte Sprecher Kalle Kunkel | |
am Mittwoch der taz. Man wolle aber auch öffentlich in die Offensive gehen: | |
Berlin habe ja mit Charité und Vivantes rund 50 Prozent der Krankenhäuser | |
in öffentlicher Hand. | |
„Wenn der Senat wirklich unsere Ziele teilt: Warum verpflichtet er nicht | |
seine Krankenhäuser, zum Beispiel den genauen Personalbedarf zu ermitteln | |
und entsprechend einzustellen?“ Wenn der Senat wirklich, wie er sagt, die | |
Ziele der Initiative teile, so Kunkel, gebe es noch viele Möglichkeiten, | |
dies zu beweisen. | |
3 Jul 2019 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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