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# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gefahr für den Mietendeckel?
> Der Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser kritisiert die Ablehnung durch
> den Senat. Dieselbe Argumentation würde den Mietendeckel versenken.
Bild: Drei Pfleger*innen protestieren in Berlin gegen Überlastung
Berlin taz | Darf ein Bundesland Gesetze machen in einem Bereich, für den
der Bund zuständig ist? Beim Mietenthema sagt der Senat ganz klar: ja.
Obwohl es bundesgesetzlich geregelte Dinge wie Mietenspiegel und
Mietpreisbremse gibt, meint man, Kompetenz für einen Mietendeckel zu haben.
In Sachen Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser vertritt der Senat aber die
gegenteilige Auffassung: Der Entscheid sei rechtlich unzulässig, wegen der
„konkurrierenden Gesetzgebung“ mit dem Bund.
Dieses Argument sei widersprüchlich und wäre „das Aus für jeglichen
Versuch, Mieten landespolitisch zu begrenzen“, erklärte der Sprecher der
Initiative, Kalle Kunkel, am Montag im Gesundheitsausschuss. Der
Volksentscheid hatte dort Gelegenheit, Stellung zu nehmen zum Beschluss des
Senats von Anfang Juli, den Volksentscheid als „rechtlich unzulässig“
abzulehnen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Entscheid zulässig
ist oder nicht, wird nun der Berliner Verfassungsgerichtshof treffen.
Im Kern fordert der Volksentscheid zur Verbesserung der Qualität in
Krankenhäusern mehr Personal auf dem Wege eines festen, am Bedarf
orientierten Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine
Investitionen deutlich erhöhen auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Der
Senat hatte erklärt, formal nicht zuständig zu sein, da ein Großteil der
Forderungen im Kompetenzbereich der Bundesregierung liegen.
Beim Mietenthema, so Kunkel, beanspruche der Senat aber durchaus eine
eigene Gesetzgebungskompetenz neben dem Bund. Hier sei das Argument, die
Länder hätten seit 2006 den Kompetenztitel „Wohnungswesen“.
„Kompetenztitel“ besagen, welche Behörde wofür rechtlich zuständig ist. …
Krankenhauswesen, erklärte er, sei aber sogar explizit eine Doppelkompetenz
von Bund und Ländern vorgesehen: Der Bund regele die Finanzierung des
laufenden Betriebs durch die Krankenkassen, die Länder seien laut
Krankenhausfinanzierungsgesetz zuständig für Krankenhauspläne und
Investitionsprogramme.
Kunkel zitierte aus dem Gesetz, Ziel sei eine „qualitativ hochwertige,
patienten- und bedarfsgerechte Versorgung“ (§1), zudem könnten per
Landesrecht „weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der
Krankenhausplanung gemacht werden“ (§6).
## Vorbild Hamburg
Der Senat hatte sich bei seiner Ablehnung des Entscheids vor allem auf ein
Urteil des Landesverfassungsgerichts Hamburg bezogen, das einen fast
gleichlautenden Volksentscheid in der Hansestadt 2018 abgelehnt hatte. Und
zwar mit der Begründung, die Länder könnten keine Regelungen für Bereiche
treffen, die der Bund für sich in Anspruch nimmt – auch nicht, wenn sie
sich auf einen anderen Kompetenztitel berufen.
Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetze, so Kunkel, „ist das bereits
jetzt der Sargnagel für den geplanten Mietendeckel“. Es habe zudem einen
„miesen Beigeschmack, wenn der Senat je nach politischem Willen bei exakt
derselben Frage den Spieß umdreht“, sagte er anschließend der taz.
Die Fraktionen und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) seien im
Ausschuss auf seine Argumente nicht eingegangen, berichtete Kunkel.
Kalaycis Sprecherin betonte auf taz-Anfrage erneut, der Senat stehe hinter
den Zielen des Volksentscheids. Die Regierung sei daher auch unabhängig
davon tätig geworden. So würde deutlich mehr investiert. Statt 80 Millionen
Euro im Jahr 2017 sollen es 2021 bereits 200 Millionen sein.
2 Sep 2019
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Mietendeckel
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Volksbegehren
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