# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gefahr für den Mietendeckel? | |
> Der Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser kritisiert die Ablehnung durch | |
> den Senat. Dieselbe Argumentation würde den Mietendeckel versenken. | |
Bild: Drei Pfleger*innen protestieren in Berlin gegen Überlastung | |
BERLIN taz | Darf ein Bundesland Gesetze machen in einem Bereich, für den | |
der Bund zuständig ist? Beim Mietenthema sagt der Senat ganz klar: ja. | |
Obwohl es bundesgesetzlich geregelte Dinge wie Mietenspiegel und | |
Mietpreisbremse gibt, meint man, Kompetenz für einen Mietendeckel zu haben. | |
In Sachen Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser vertritt der Senat aber die | |
gegenteilige Auffassung: Der Entscheid sei rechtlich unzulässig, wegen der | |
„konkurrierenden Gesetzgebung“ mit dem Bund. | |
Dieses Argument sei widersprüchlich und wäre „das Aus für jeglichen | |
Versuch, Mieten landespolitisch zu begrenzen“, erklärte der Sprecher der | |
Initiative, Kalle Kunkel, am Montag im Gesundheitsausschuss. Der | |
Volksentscheid hatte dort Gelegenheit, Stellung zu nehmen zum Beschluss des | |
Senats von Anfang Juli, den Volksentscheid als „rechtlich unzulässig“ | |
abzulehnen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Entscheid zulässig | |
ist oder nicht, wird nun der Berliner Verfassungsgerichtshof treffen. | |
Im Kern fordert der Volksentscheid zur Verbesserung der Qualität in | |
Krankenhäusern mehr Personal auf dem Wege eines festen, am Bedarf | |
orientierten Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine | |
Investitionen deutlich erhöhen auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Der | |
Senat hatte erklärt, formal nicht zuständig zu sein, da ein Großteil der | |
Forderungen im Kompetenzbereich der Bundesregierung liegen. | |
Beim Mietenthema, so Kunkel, beanspruche der Senat aber durchaus eine | |
eigene Gesetzgebungskompetenz neben dem Bund. Hier sei das Argument, die | |
Länder hätten seit 2006 den Kompetenztitel „Wohnungswesen“. | |
„Kompetenztitel“ besagen, welche Behörde wofür rechtlich zuständig ist. … | |
Krankenhauswesen, erklärte er, sei aber sogar explizit eine Doppelkompetenz | |
von Bund und Ländern vorgesehen: Der Bund regele die Finanzierung des | |
laufenden Betriebs durch die Krankenkassen, die Länder seien laut | |
Krankenhausfinanzierungsgesetz zuständig für Krankenhauspläne und | |
Investitionsprogramme. | |
Kunkel zitierte aus dem Gesetz, Ziel sei eine „qualitativ hochwertige, | |
patienten- und bedarfsgerechte Versorgung“ (§1), zudem könnten per | |
Landesrecht „weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der | |
Krankenhausplanung gemacht werden“ (§6). | |
## Vorbild Hamburg | |
Der Senat hatte sich bei seiner Ablehnung des Entscheids vor allem auf ein | |
Urteil des Landesverfassungsgerichts Hamburg bezogen, das einen fast | |
gleichlautenden Volksentscheid in der Hansestadt 2018 abgelehnt hatte. Und | |
zwar mit der Begründung, die Länder könnten keine Regelungen für Bereiche | |
treffen, die der Bund für sich in Anspruch nimmt – auch nicht, wenn sie | |
sich auf einen anderen Kompetenztitel berufen. | |
Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetze, so Kunkel, „ist das bereits | |
jetzt der Sargnagel für den geplanten Mietendeckel“. Es habe zudem einen | |
„miesen Beigeschmack, wenn der Senat je nach politischem Willen bei exakt | |
derselben Frage den Spieß umdreht“, sagte er anschließend der taz. | |
Die Fraktionen und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) seien im | |
Ausschuss auf seine Argumente nicht eingegangen, berichtete Kunkel. | |
Kalaycis Sprecherin betonte auf taz-Anfrage erneut, der Senat stehe hinter | |
den Zielen des Volksentscheids. Die Regierung sei daher auch unabhängig | |
davon tätig geworden. So würde deutlich mehr investiert. Statt 80 Millionen | |
Euro im Jahr 2017 sollen es 2021 bereits 200 Millionen sein. | |
2 Sep 2019 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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