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# taz.de -- Billigung des Migrationspakts: Verschärfte Regeln für Asylbewerber
> Der Bundesrat winkt Neuerungen in der Flüchtlingspolitik durch. Das
> Gesetz macht es leichter, Asylbewerbern die Leistungen zu streichen.
Bild: 2016: Der 19-jährige Flüchtling Rezwan Waziri aus Afghanistan in einer …
Berlin taz | Künftig wird es für Behörden einfacher, Asylbewerbern
Leistungen zu streichen oder sie zu inhaftieren. Der Bundesrat hat am
Freitag [1][dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz zugestimmt]. Zudem
akzeptierte die Länderkammer auch sieben weitere Gesetze zur Neuregelung
des Migrationsrechts – darunter die umstrittene Verschärfung des
Staatsbürgerrechts, die der Bundestag erst am Tag zuvor beschlossen hatte.
Eine Mehrheit für Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss fand sich
nicht. Zuvor hatten mehrere Bundesratsausschüsse, darunter der
Rechtsausschuss, dem Bundesrat [2][solche Nachverhandlungen empfohlen] –
vor allem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an der Unterbringung
abgelehnter AsylbewerberInnen in regulären Haftanstalten. Der
Vermittlungsausschuss ist dafür zuständig, einen Kompromiss zwischen Bund
und Ländern zu finden, wenn der Bundesrat einem vom Bundestag beschlossenen
Gesetz nicht in der vorliegenden Form zustimmt.
Während etwa Berlin und Thüringen dem Gesetz in der aktuellen Form nicht
zustimmten, hatten zwei Länder mit grüner Regierungsbeteiligung keine
Einwände – Hessen und Baden-Württemberg. Die Grünen-Fraktion im Bundestag
dagegen hatte die Große Koalition scharf für das Gesetz kritisiert und
unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte beklagt.
Auch mehrere Landespolitiker zeigten sich am Freitag mit Teilen des
Gesetzespakets unzufrieden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius
(SPD) nannte es ein Reformpaket mit „Licht und Schatten“. Er bemängelte das
„Eiltempo“ des Gesetzgebungsverfahrens. Vor allem aber kritisierte er, dass
das Geordnete-Rückkehr-Gesetz es erlaubt, Asylsuchenden die kompletten
Leistungen zu streichen, wenn sie bereits in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat Asyl erhalten haben oder nicht zur Feststellung ihrer
Identität beitragen. Dies sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich,
sondern auch „inhaltlich verfehlt“.
Statt die Betroffenen zur Ausreise zu bewegen, verlagere der Bund damit
lediglich die Verantwortung auf die Kommunen. „Man wird Menschen vor Ort
trotz allem existenzsichernde Mittel zur Verfügung stellen müssen.“ Dazu
würden die Kommunen spätestens von den Gerichten gezwungen werden. Alles in
allem sei das Gesetzespaket dennoch ausgewogen – und an vielen Stellen sei
die „sozialdemokratische Handschrift“ erkennbar, etwa beim
Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Der stellvertretende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Joachim
Stamp (FDP), sagte, aus seiner Sicht überwögen beim gesamten Gesetzespaket
zur Migration „die Schatten“. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz sei nicht
europarechtskonform, außerdem gehe es an den eigentlichen
Abschiebehindernissen vorbei. Stattdessen bräuchte es mehr Abkommen mit
Herkunftsstaaten. Auch er erwartet zusätzliche finanzielle Belastungen für
Länder und Kommunen.
Dass sich dennoch keine Mehrheit für eine Überweisung in den
Vermittlungsausschuss findet, hat aus seiner Sicht parteipolitische Gründe.
SPD- und CDU-geführte Länder hielten trotz aller Kritik ihren
Bundesparteien die Treue. „Wir müssen uns als Bundesrat fragen: Wie ernst
nehmen wir unsere Rolle im Gesetzgebungsverfahren wirklich?“
28 Jun 2019
## LINKS
[1] /Gesetzespaket-Migration-und-Asyl/!5598503
[2] /Verschaerfungen-bei-Abschiebungen/!5600098
## AUTOREN
Alicia Lindhoff
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Asylsuchende
Bundesrat
Gesetz
Schwerpunkt UN-Migrationspakt
Taliban
Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Asylrecht
Asylrecht
Flüchtlinge
Fachkräftezuwanderungsgesetz
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