# taz.de -- Einigung bei Vorgehen gegen Islamisten: Regierung will IS-Kämpfer … | |
> Dschihadisten soll die Staatsbürgerschaft entzogen werden – unter drei | |
> Bedingungen. Dafür gibt es in Deutschland nur einen engen Rahmen. | |
Bild: Dschihadisten könnten ihren deutschen Pass verlieren – darauf einigte … | |
BERLIN taz | Im [1][Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern] hat | |
sich die Bundesregierung geeinigt. Das berichteten die Süddeutsche Zeitung, | |
WDR und NDR am Sonntagabend unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach | |
hätten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin | |
Katarina Barley (SPD) verständigt, Dschihadisten auszubürgern, wenn drei | |
Bedingungen vorliegen. | |
Sie müssten erstens eine zweite Nationalität besitzen und zudem volljährig | |
sein. Schließlich sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit | |
verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber jene, die | |
bereits in Haft sitzen. Die Regel solle somit nicht rückwirkend gelten. | |
Nach geltender Gesetzeslage verlieren Doppelstaatler den deutschen Pass, | |
wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen | |
Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des | |
Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger | |
Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens | |
keine „Staatsqualität“ hat. | |
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Regelung | |
zum Passentzug für Kämpfer verständigt. Am Samstag hatte Barley der | |
Rhein-Neckar-Zeitung bereits gesagt, sie sei sich mit Seehofer einig, „dass | |
wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden.“ | |
Deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, um ihre Rückkehr | |
nach Deutschland zu verhindern, ist allerdings [2][nur in engen | |
verfassungsrechtlichen Grenzen möglich.] | |
Die taz erklärt, wie genau diese aussehen: | |
## Kann Deutschen die Staatsbürgerschaft entzogen werden? | |
Nein. Im Grundgesetz-Artikel 16 heißt es ausdrücklich: „Die deutsche | |
Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Dieses Verbot erfasst jede | |
staatliche Wegnahme der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Bürgers. | |
Diese Garantie ist eine Reaktion auf die Ausbürgerungspolitik der Nazis | |
gegenüber Juden und Gegnern. Auch in der DDR wurden Oppositionelle wie Wolf | |
Biermann ausgebürgert. | |
## Ist der Verlust der Staatsbürgerschaft also ausgeschlossen? | |
Nein. Laut Grundgesetz ist der Verlust der Staatsbürgerschaft möglich, wenn | |
der Betroffene anschließend nicht staatenlos wird. Eine gesetzliche | |
Verlust-Regelungen ist damit nur gegenüber Personen mit doppelter | |
Staatsbürgerschaft möglich. Doch sind die Möglichkeiten des Gesetzgebers | |
laut Bundesverfassungsgericht auch hier begrenzt. Die deutsche | |
Staatsbürgerschaft darf nur dann verloren gehen, wenn dies auf eine | |
Handlung folgt, die der Betroffene vermeiden könnte. Sonst läge doch ein | |
unzulässiger Entzug der Staatsbürgerschaft vor. Außerdem muss die | |
Anlasshandlung Ausdruck einer „Abwendung“ von Deutschland sein. Reine | |
Sicherheits-Erwägungen genügen demnach nicht für den Verlust der | |
Staatsbürgerschaft. | |
## Was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung? | |
Die von der Koalition geplante gesetzliche Regelung, dass ein | |
Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn er sich an | |
Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligt, könnte daher | |
zulässig sein, wenn man die IS-Mitgliedschaft als Abwendung von Deutschland | |
wertet. | |
## Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? | |
Ja, dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die | |
Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene | |
Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche | |
Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt | |
erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn | |
jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung | |
bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der | |
Einbürgerung möglich. (mit dpa/afp) | |
4 Mar 2019 | |
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Christian Rath | |
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