| # taz.de -- Einigung bei Vorgehen gegen Islamisten: Regierung will IS-Kämpfer … | |
| > Dschihadisten soll die Staatsbürgerschaft entzogen werden – unter drei | |
| > Bedingungen. Dafür gibt es in Deutschland nur einen engen Rahmen. | |
| Bild: Dschihadisten könnten ihren deutschen Pass verlieren – darauf einigte … | |
| Berlin taz | Im [1][Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern] hat | |
| sich die Bundesregierung geeinigt. Das berichteten die Süddeutsche Zeitung, | |
| WDR und NDR am Sonntagabend unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach | |
| hätten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin | |
| Katarina Barley (SPD) verständigt, Dschihadisten auszubürgern, wenn drei | |
| Bedingungen vorliegen. | |
| Sie müssten erstens eine zweite Nationalität besitzen und zudem volljährig | |
| sein. Schließlich sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit | |
| verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber jene, die | |
| bereits in Haft sitzen. Die Regel solle somit nicht rückwirkend gelten. | |
| Nach geltender Gesetzeslage verlieren Doppelstaatler den deutschen Pass, | |
| wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen | |
| Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des | |
| Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger | |
| Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens | |
| keine „Staatsqualität“ hat. | |
| Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Regelung | |
| zum Passentzug für Kämpfer verständigt. Am Samstag hatte Barley der | |
| Rhein-Neckar-Zeitung bereits gesagt, sie sei sich mit Seehofer einig, „dass | |
| wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden.“ | |
| Deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, um ihre Rückkehr | |
| nach Deutschland zu verhindern, ist allerdings [2][nur in engen | |
| verfassungsrechtlichen Grenzen möglich.] | |
| Die taz erklärt, wie genau diese aussehen: | |
| ## Kann Deutschen die Staatsbürgerschaft entzogen werden? | |
| Nein. Im Grundgesetz-Artikel 16 heißt es ausdrücklich: „Die deutsche | |
| Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Dieses Verbot erfasst jede | |
| staatliche Wegnahme der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Bürgers. | |
| Diese Garantie ist eine Reaktion auf die Ausbürgerungspolitik der Nazis | |
| gegenüber Juden und Gegnern. Auch in der DDR wurden Oppositionelle wie Wolf | |
| Biermann ausgebürgert. | |
| ## Ist der Verlust der Staatsbürgerschaft also ausgeschlossen? | |
| Nein. Laut Grundgesetz ist der Verlust der Staatsbürgerschaft möglich, wenn | |
| der Betroffene anschließend nicht staatenlos wird. Eine gesetzliche | |
| Verlust-Regelungen ist damit nur gegenüber Personen mit doppelter | |
| Staatsbürgerschaft möglich. Doch sind die Möglichkeiten des Gesetzgebers | |
| laut Bundesverfassungsgericht auch hier begrenzt. Die deutsche | |
| Staatsbürgerschaft darf nur dann verloren gehen, wenn dies auf eine | |
| Handlung folgt, die der Betroffene vermeiden könnte. Sonst läge doch ein | |
| unzulässiger Entzug der Staatsbürgerschaft vor. Außerdem muss die | |
| Anlasshandlung Ausdruck einer „Abwendung“ von Deutschland sein. Reine | |
| Sicherheits-Erwägungen genügen demnach nicht für den Verlust der | |
| Staatsbürgerschaft. | |
| ## Was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung? | |
| Die von der Koalition geplante gesetzliche Regelung, dass ein | |
| Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn er sich an | |
| Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligt, könnte daher | |
| zulässig sein, wenn man die IS-Mitgliedschaft als Abwendung von Deutschland | |
| wertet. | |
| ## Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? | |
| Ja, dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die | |
| Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene | |
| Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche | |
| Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt | |
| erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn | |
| jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung | |
| bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der | |
| Einbürgerung möglich. (mit dpa/afp) | |
| 4 Mar 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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