| # taz.de -- Kommentar Sanktionen für IS-Kämpfer: Ausbürgerung taugt nicht al… | |
| > IS-Kämpfer sollen laut geplanter Regelung ihre deutsche | |
| > Staatsbürgerschaft verlieren. Mit dieser Art der Strafe sollten wir erst | |
| > gar nicht anfangen. | |
| Bild: Dieser Pass ist offenbar ungültig | |
| Die geplante Regelung [1][über den Verlust der deutschen | |
| Staatsbürgerschaft] für Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) ist | |
| gefährlich. Sie wäre der Einstieg in ein allgemeines Ausbürgerungsrecht, | |
| wie man es eher aus diktatorischen Staaten kennt. | |
| Die geplante Neuregelung soll so wirken, als ginge es nur um die Schließung | |
| einer kleinen Lücke. Schon bisher können Doppelstaatler die deutsche | |
| Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ohne Genehmigung in fremde | |
| Streitkräfte eintreten. | |
| Für Kämpfer in Milizen wie dem IS gilt diese Regelung nach gängiger | |
| Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens | |
| keine „Staatsqualität“ hat. Deshalb die Ergänzung um Kampfhandlungen für | |
| eine Terrormiliz. Ist doch fast das Gleiche, sollen wir denken. Heißt IS | |
| nicht sogar „Islamischer Staat“? | |
| Aber es ist eben nicht ganz ähnlich. Die bisherige Regelung greift nämlich | |
| nur, wenn zum Beispiel ein Deutschnordkoreaner ohne Genehmigung Teil der | |
| nordkoreanischen Armee wird. Dann liegt in dieser Hinwendung zum zweiten | |
| Heimatland eine Abwendung von Deutschland, so die bisherige Gesetzeslogik. | |
| ## Kein Heimatland, sondern Terrororganisation | |
| Wenn aber ein Deutschtunesier [2][für den IS kämpft], ist der IS eben nicht | |
| das zweite Heimatland, sondern eine Terrororganisation. Der Kampf für den | |
| IS wird mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit sanktioniert, weil er eine | |
| verbrecherische Handlung ist, die als Abkehr von den Werten der | |
| Bundesrepublik angesehen wird. Mit Tunesien hat das gar nichts zu tun. Die | |
| zweite Staatsbürgerschaft ist nur relevant, weil sie die Sanktion überhaupt | |
| ermöglicht, denn dann wird der Islamist nicht staatenlos. | |
| Wer dieses Muster einmal akzeptiert, wird schnell noch viele andere | |
| Handlungen finden, die man als Abkehr von den Werten der Bundesrepublik | |
| einstufen könnte: etwa Mord oder Konsum von Kinderpornografie. Bei | |
| Doppelstaatlern könnte dann jeweils der Verlust der deutschen | |
| Staatsbürgerschaft festgestellt werden. Die Ausbürgerung würde zur | |
| zusätzlichen Strafe. Damit sollten wir erst gar nicht anfangen. Auch nicht | |
| bei Dschihadisten des IS. | |
| 4 Mar 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Einigung-bei-Vorgehen-gegen-Islamisten/!5577667 | |
| [2] /Deutsche-IS-Kaempfer-in-kurdischer-Haft/!5571165 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| „Islamischer Staat“ (IS) | |
| Staatsbürgerschaft | |
| IS-Helferinnen | |
| Pass | |
| Staatsangehörigkeit | |
| Schwerpunkt Syrien | |
| Schwerpunkt Syrische Demokratische Kräfte (SDF) | |
| „Islamischer Staat“ (IS) | |
| Anis Amri | |
| USA | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Dschihadisten mit Doppelpass: Ausbürgerung nun möglich | |
| Volljährigen Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit kann der | |
| deutsche Pass entzogen werden. Darauf einigten sich Seehofer und Barley. | |
| Geberkonferenz für Syrien: Viel Geld, aber kein Plan | |
| Bei der Geberkonferenz für Syrien macht die EU Mittel locker, um das größte | |
| Elend zu lindern. Doch wie umgehen mit Assad? | |
| Letzte „IS“-Bastion in Baghus: 2000 Menschen ergeben sich | |
| In der letzten Bastion der Miliz „Islamischer Staat“ haben sich Tausende | |
| den Belagerern ergeben. Dabei handelt es sich vor allem um „IS“-Kämpfer und | |
| deren Angehörige. | |
| Einigung bei Vorgehen gegen Islamisten: Regierung will IS-Kämpfer ausbürgern | |
| Dschihadisten soll die Staatsbürgerschaft entzogen werden – unter drei | |
| Bedingungen. Dafür gibt es in Deutschland nur einen engen Rahmen. | |
| Abschiebung eines Bekannten von Amri: Tunesier soll als Zeuge aussagen | |
| Innenminister Seehofer prüft die Abschiebung eines Bekannten von Anis Amri. | |
| Der Untersuchungsausschuss will den Tunesier als Zeugen vernehmen. | |
| US-Truppenabzug aus Syrien: 200 Soldaten sollen bleiben | |
| Die US-Regierung will eine Truppe von 200 Soldaten nun doch in Syrien | |
| lassen. Die Lage vor Ort dürfte das aber nicht mehr maßgeblich | |
| beeinflussen. |