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# taz.de -- Kommentar Sanktionen für IS-Kämpfer: Ausbürgerung taugt nicht al…
> IS-Kämpfer sollen laut geplanter Regelung ihre deutsche
> Staatsbürgerschaft verlieren. Mit dieser Art der Strafe sollten wir erst
> gar nicht anfangen.
Bild: Dieser Pass ist offenbar ungültig
Die geplante Regelung [1][über den Verlust der deutschen
Staatsbürgerschaft] für Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) ist
gefährlich. Sie wäre der Einstieg in ein allgemeines Ausbürgerungsrecht,
wie man es eher aus diktatorischen Staaten kennt.
Die geplante Neuregelung soll so wirken, als ginge es nur um die Schließung
einer kleinen Lücke. Schon bisher können Doppelstaatler die deutsche
Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ohne Genehmigung in fremde
Streitkräfte eintreten.
Für Kämpfer in Milizen wie dem IS gilt diese Regelung nach gängiger
Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens
keine „Staatsqualität“ hat. Deshalb die Ergänzung um Kampfhandlungen für
eine Terrormiliz. Ist doch fast das Gleiche, sollen wir denken. Heißt IS
nicht sogar „Islamischer Staat“?
Aber es ist eben nicht ganz ähnlich. Die bisherige Regelung greift nämlich
nur, wenn zum Beispiel ein Deutschnordkoreaner ohne Genehmigung Teil der
nordkoreanischen Armee wird. Dann liegt in dieser Hinwendung zum zweiten
Heimatland eine Abwendung von Deutschland, so die bisherige Gesetzeslogik.
## Kein Heimatland, sondern Terrororganisation
Wenn aber ein Deutschtunesier [2][für den IS kämpft], ist der IS eben nicht
das zweite Heimatland, sondern eine Terrororganisation. Der Kampf für den
IS wird mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit sanktioniert, weil er eine
verbrecherische Handlung ist, die als Abkehr von den Werten der
Bundesrepublik angesehen wird. Mit Tunesien hat das gar nichts zu tun. Die
zweite Staatsbürgerschaft ist nur relevant, weil sie die Sanktion überhaupt
ermöglicht, denn dann wird der Islamist nicht staatenlos.
Wer dieses Muster einmal akzeptiert, wird schnell noch viele andere
Handlungen finden, die man als Abkehr von den Werten der Bundesrepublik
einstufen könnte: etwa Mord oder Konsum von Kinderpornografie. Bei
Doppelstaatlern könnte dann jeweils der Verlust der deutschen
Staatsbürgerschaft festgestellt werden. Die Ausbürgerung würde zur
zusätzlichen Strafe. Damit sollten wir erst gar nicht anfangen. Auch nicht
bei Dschihadisten des IS.
4 Mar 2019
## LINKS
[1] /Einigung-bei-Vorgehen-gegen-Islamisten/!5577667
[2] /Deutsche-IS-Kaempfer-in-kurdischer-Haft/!5571165
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
„Islamischer Staat“ (IS)
Staatsbürgerschaft
IS-Helferinnen
Pass
Staatsangehörigkeit
Schwerpunkt Syrien
Schwerpunkt Syrische Demokratische Kräfte (SDF)
„Islamischer Staat“ (IS)
Anis Amri
USA
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