# taz.de -- Kommentar Sanktionen für IS-Kämpfer: Ausbürgerung taugt nicht al… | |
> IS-Kämpfer sollen laut geplanter Regelung ihre deutsche | |
> Staatsbürgerschaft verlieren. Mit dieser Art der Strafe sollten wir erst | |
> gar nicht anfangen. | |
Bild: Dieser Pass ist offenbar ungültig | |
Die geplante Regelung [1][über den Verlust der deutschen | |
Staatsbürgerschaft] für Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) ist | |
gefährlich. Sie wäre der Einstieg in ein allgemeines Ausbürgerungsrecht, | |
wie man es eher aus diktatorischen Staaten kennt. | |
Die geplante Neuregelung soll so wirken, als ginge es nur um die Schließung | |
einer kleinen Lücke. Schon bisher können Doppelstaatler die deutsche | |
Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ohne Genehmigung in fremde | |
Streitkräfte eintreten. | |
Für Kämpfer in Milizen wie dem IS gilt diese Regelung nach gängiger | |
Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens | |
keine „Staatsqualität“ hat. Deshalb die Ergänzung um Kampfhandlungen für | |
eine Terrormiliz. Ist doch fast das Gleiche, sollen wir denken. Heißt IS | |
nicht sogar „Islamischer Staat“? | |
Aber es ist eben nicht ganz ähnlich. Die bisherige Regelung greift nämlich | |
nur, wenn zum Beispiel ein Deutschnordkoreaner ohne Genehmigung Teil der | |
nordkoreanischen Armee wird. Dann liegt in dieser Hinwendung zum zweiten | |
Heimatland eine Abwendung von Deutschland, so die bisherige Gesetzeslogik. | |
## Kein Heimatland, sondern Terrororganisation | |
Wenn aber ein Deutschtunesier [2][für den IS kämpft], ist der IS eben nicht | |
das zweite Heimatland, sondern eine Terrororganisation. Der Kampf für den | |
IS wird mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit sanktioniert, weil er eine | |
verbrecherische Handlung ist, die als Abkehr von den Werten der | |
Bundesrepublik angesehen wird. Mit Tunesien hat das gar nichts zu tun. Die | |
zweite Staatsbürgerschaft ist nur relevant, weil sie die Sanktion überhaupt | |
ermöglicht, denn dann wird der Islamist nicht staatenlos. | |
Wer dieses Muster einmal akzeptiert, wird schnell noch viele andere | |
Handlungen finden, die man als Abkehr von den Werten der Bundesrepublik | |
einstufen könnte: etwa Mord oder Konsum von Kinderpornografie. Bei | |
Doppelstaatlern könnte dann jeweils der Verlust der deutschen | |
Staatsbürgerschaft festgestellt werden. Die Ausbürgerung würde zur | |
zusätzlichen Strafe. Damit sollten wir erst gar nicht anfangen. Auch nicht | |
bei Dschihadisten des IS. | |
4 Mar 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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