| # taz.de -- Horst Seehofer versus Katarina Barley: Viele Ehen, null Staatsbürg… | |
| > Männer mit mehreren Ehefrauen sollen keinen Anspruch auf Einbürgerung | |
| > haben. Das will der Innenminister und übt Druck auf die Justizministerin | |
| > aus. | |
| Bild: Mal wieder im Zwist: Justizministerin Barley (links) und Innenminister Se… | |
| BERLIN taz | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will noch im Herbst | |
| einen Gesetzentwurf vorlegen, der Einbürgerungen bei Zweit- und Mehrehen | |
| verhindert. Ein erster Entwurf war von Justizministerin Katarina Barley | |
| (SPD) gestoppt worden. Die CDU/CSU will das Thema nun im Europawahlkampf | |
| nutzen, bei dem Barley als Spitzenkandidatin der SPD fungiert. | |
| Die Diskussion war durch einen Fall aus Baden-Württemberg ausgelöst worden. | |
| Ein syrischer Kurde kam 1999 als 18-Jähriger nach Deutschland, studierte | |
| hier und arbeitet seit 2008 als Bauingenieur. 2008 heiratete er eine | |
| deutsche Staatsangehörige und beantragte 2010 die privilegierte | |
| Einbürgerung als Ehegatte. Erst später kam heraus, dass der Mann in Syrien | |
| ebenfalls 2008 eine Zweitfrau heiratete, die 2012 ein gemeinsames Kind | |
| gebar. Inzwischen leben Zweitfrau und Kind auch in Deutschland. | |
| Da der Mann bei der Einbürgerung die Zweitehe verschwiegen hatte, | |
| versuchten die deutschen Behörden, die Einbürgerung rückgängig zu machen. | |
| Hierbei prüften die Gerichte auch, ob er einen eigenständigen Anspruch auf | |
| Einbürgerung hat. | |
| Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai 2018, dass das Bestehen einer | |
| Zweitehe zwar die privilegierte Einbürgerung als Ehegatte verhindere, nicht | |
| aber den eigenständigen Einbürgerungsanspruch nach achtjährigem | |
| rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Nur bei der privilegierten | |
| Einbürgerung verlangt das Staatsangehörigkeits-Gesetz (§ 9 StAG) bisher, | |
| dass sich Neubürger „in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen“. Hier… | |
| gehört auch der Verzicht auf eine Mehrfach-Ehe. Bei der | |
| Anspruchs-Einbürgerung (§ 10 StAG) fehlt bisher eine solche Anforderung. | |
| Der Gesetzgeber könne sie aber einführen, so das Bundesverwaltungsgericht. | |
| ## Die Diskussion läuft schon lange | |
| Die Innenministerkonferenz forderte den Bund im Juni 2018 auf, den | |
| Einbürgerungsanspruch auszuschließen, wenn ein Mann mehrere Ehefrauen hat. | |
| Bundesinnenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag im November 2018 | |
| (gemeinsam mit anderen Punkten) auf. In einem Referentenentwurf, der der | |
| taz vorliegt, war eine Ergänzung von Paragraph 10 des StAG vorgesehen. Auch | |
| dort soll künftig die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ und | |
| damit der Verzicht auf Mehrfachehen verlangt werden. | |
| Im Justizministerium ließ man den BMI-Entwurf erstmal einige Monate liegen, | |
| weil die meisten Inhalte nicht im Koalitionsvertrag vereinbart waren. Im | |
| März 2019 einigten sich Seehofer und Barley dann, zunächst nur [1][die | |
| Ausbürgerung von IS-Kämpfern mit doppelter Staatsangehörigkeit umzusetzen], | |
| da dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Die anderen | |
| BMI-Vorschläge wurden zunächst zurückgestellt, darunter auch der Ausschluss | |
| des Einbürgerungsanspruchs bei Mehrehe. | |
| ## „Ein Frauenrechte missachtendes Ehemodell“ | |
| Diesen Vorgang aus dem März nahmen nun Unions- und FDP-Politiker zum | |
| Anlass, Barley anzugreifen. Matthias Middelberg, innenpolitischer Sprecher | |
| der CDU/CSU nannte die Haltung Barleys „völlig unverständlich und nicht | |
| hinnehmbar“. Darüber hatte die Welt am Sonntag berichtet. | |
| FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte am Montag in einem „Bild“-Talk: | |
| „Die Mehrehe ist ein unserer Rechtsordnung fremdes und die Frauenrechte | |
| missachtendes Ehemodell.“ Deshalb wäre es gut, „dass wir das klarstellen, | |
| weil das ein zunehmendes Problem wird“. | |
| Das Bundesjustizministerium blieb zunächst bei der dürren Aussage, man habe | |
| die Vorschläge Seehofers noch nicht geprüft. | |
| Das Eingehen einer Doppel- oder Mehrfachehe ist in Deutschland strafbar – | |
| allerdings nur, wenn die zusätzliche Heirat in Deutschland erfolgte. Bei | |
| einer im Ausland rechtmäßig geschlossenen Zweit-Ehe drohen in Deutschland | |
| keine strafrechtlichen Folgen. Die Zweitehe wird in Deutschland sogar als | |
| Ehe anerkannt, wenn weder die deutschen Behörden noch die Erstfrau eine | |
| Aufhebung der Zweitehe verlangen. Kinder der Zweitfrau gelten als ehelich. | |
| 6 May 2019 | |
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| [1] /Einigung-bei-Vorgehen-gegen-Islamisten/!5577667 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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