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# taz.de -- Deutsche IS-Kämpfer in Syrien: Bedingungen für die Rückkehr
> Bundesinnenminister Horst Seehofer ist grundsätzlich bereit, IS-Kämpfer
> in Deutschland aufzunehmen. Aber nicht zu jedem Preis.
Bild: In kurdischer Haft sind viele deutsche IS-Kämpfer in Syrien. Unklar ist,…
Berlin dpa | In der [1][Diskussion um die Rückkehr von IS-Kämpfern nach
Deutschland] stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Bedingungen
auf. Er will Kämpfer der Terrororganisation IS und ihre Familien nur dann
nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei
geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. „Im
Interesse der Sicherheit unseres Landes muss die Bundesregierung für die
Rückkehr von ehemaligen IS-Kämpfern, die die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, Bedingungen setzen“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Jeder
Einzelfall müsse vor Ort geklärt werden, „bevor irgendjemand ins Flugzeug
gesetzt wird“.
Schon vor der Rückkehr müsse es Klarheit über jede Personalie und über
Strafverfolgungsansprüche anderer Staaten geben. Zudem will Seehofer
verhindern, dass IS-Kämpfer, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, in
Deutschland abtauchen. „Wir müssen klipp und klar wissen, welche
Ermittlungsergebnisse es in Deutschland gegen die jeweilige Person gibt“,
sagte er. „Ich möchte keine gefährlichen Leute aufnehmen, wenn wir nicht
die Sicherheit gewährleisten können, dass wir sie hier zum Beispiel wieder
in Haft nehmen können, weil sie mit einem Haftbefehl gesucht werden.“
Die [2][Diskussion war durch US-Präsident Donald Trump ausgelöst] worden.
Dieser hatte europäische Länder wie Deutschland dazu aufgerufen, mehr als
800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu
stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen,
die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind aber nicht in
US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte sich in der Debatte um
die Rückholung deutscher IS-Kämpfer. Er will zurückkehrende IS-Kämpfer mit
deutschem Pass, denen keine Straftaten nachzuweisen sind, notfalls strikt
überwachen lassen. Wenn sich Rückkehrer nachweislich nach deutschem Recht
einer Straftat schuldig gemacht haben, müssten sie vor Gericht gestellt und
nach einer Verurteilung hinter Gitter gebracht werden, sagte der
CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. „Können wir die Nachweise nicht
führen, müssen wir die IS-Rückkehrer engmaschig kontrollieren, nötigenfalls
mit einer Rund-um-die-Uhr-Überwachung.“ Das wäre für Polizei und
Verfassungsschutz eine deutliche Zusatzbelastung.
## Möglicher Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädierte dafür,
Rückkehrern, die neben dem deutschen noch eine anderen Pass haben, die
deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. „Wer in fremden Streitkräften
dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine
Terrormiliz gelten“, sagte er der Bild-Zeitung.
Tatsächlich hatte das Bundesinnenministerium bereits im November einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der einen [3][Passentzug von deutschen IS-Kämpfern
vorsieht], wenn diese noch eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Doch das
Vorhaben ist heikel und wird derzeit innerhalb der Großen Koalition
verhandelt.
20 Feb 2019
## LINKS
[1] /Deutsche-IS-Kaempfer-in-Syrien/!5571057
[2] /Ruecknahme-von-deutschen-IS-Kaempfern/!5573801
[3] /Deutsche-IS-Kaempfer-in-kurdischer-Haft/!5571165
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